AssCompact suche
Home
Immobilien
9. Dezember 2025
Teilverkauf: „Heute vergleichen Kunden Angebote sehr bewusst“

2 / 3

Teilverkauf: „Heute vergleichen Kunden Angebote sehr bewusst“

Teilverkauf: „Heute vergleichen Kunden Angebote sehr bewusst“

Nehmen Sie Veränderungen bei der Zielgruppe wahr?

Ja, ganz klar. Unsere Kundschaft wird diverser. Neben klassischen Eigenheimbesitzern im Rentenalter sprechen uns zunehmend Eigentümer an, die noch im Berufsleben stehen, aber ihr Vermögen breiter aufstellen möchten. Auch Paare, die sich nach einer Scheidung oder mit einer Erbschaft auseinandersetzen müssen, suchen häufig gezielt nach Teilverkaufsmodellen.

Wie sieht Ihr Konzept des Teilverkaufs konkret aus?

Wir kaufen bis zu 50% einer Immobilie an und zahlen den Eigentümern den entsprechenden Anteil des Marktwerts sofort aus. Gleichzeitig sichern wir ihnen ein lebenslanges Nießbrauchsrecht, sodass sie weiterhin die volle Nutzung und Kontrolle über ihr Zuhause behalten. Zudem beteiligen wir uns an energetisch sinnvollen bzw. werterhaltenden Modernisierungsmaßnahmen. Die Bewertung erfolgt durch unabhängige Gutachter, die Verträge werden notariell beurkundet und der Nießbrauch im Grundbuch eingetragen – das schafft Rechtssicherheit.

Wir legen Wert darauf, dass der Eigentümer bei einem späteren Gesamtverkauf des Hauses an der Wertentwicklung der Immobilie beteiligt bleibt. Das bedeutet: Steigt der Immobilienwert, profitiert auch der ursprüngliche Eigentümer von diesem Plus.

Heimkapital hat vor Kurzem sein Portfolio um eine neue Erbbaurechtslösung erweitert. Können Sie uns mehr dazu verraten?

Gerne. Mit „Grundkapital“ haben wir ein Modell entwickelt, das sich gezielt an Eigentümer richtet, die lieber das Grundstück als einen Anteil an Haus und Grund veräußern möchten. Dabei bleibt das Haus vollständig im Eigentum des Verkäufers, während Heimkapital das Grundstück erwirbt und ein langfristiges Erbbaurecht – bis zu 199 Jahre – einräumt. Der Kaufpreis wird sofort ausgezahlt, das Nutzungsrecht bleibt uneingeschränkt bestehen. Zusätzlich wird ein fairer, vertraglich klar definierter Erbbauzins vereinbart.

Das Erbbaurecht ist seit über 100 Jahren fest im BGB verankert und gilt als besonders rechtssicheres Instrument. Auch mit dem Grundkapital bleiben wir uns treu: Eigentümer können gebundenes Vermögen freisetzen, ohne ihr Zuhause aufzugeben.