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19. März 2020
Trotz Corona: Firma fordert Late-Night-Shopping zu erlauben

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Trotz Corona: Firma fordert Late-Night-Shopping zu erlauben

Ein Unternehmen im Main-Tauber-Kreis hatte Eilantrag gegen das Verbot eines lange geplanten Late-Night-Shoppings im Einkaufszentrum von Wertheim eingelegt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart musste nun darüber entscheiden, ob das Verbot im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes zulässig ist.

Late-Night-Shopping ist häufig eine richtige Massenveranstaltung. Die Einkaufszentren ziehen die Menschen in Scharen an, sobald sie zu ungewöhnlichen Uhrzeiten öffnen. Steigern lässt sich das dann noch weiter, wenn zusätzlich zur ungewohnten Atmosphäre auch hohe Rabatte gewährt werden. So geplant für ein Late-Night-Shopping-Event in Wertheim, das jedoch von der Stadt, mit Hinweis auf das grassierende Coronavirus, verboten wurde. Damit wollte sich ein Unternehmen aber nicht zufriedengeben und forderte vor dem Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart die Aufhebung des Verbots.

Geöffnet bis 23 Uhr

Das Einkaufszentrum sollte am Samstag den 14.03.2020 über die normalerweise geltenden Öffnungszeiten hinaus bis 23 Uhr geöffnet haben. Dabei lockten die Unternehmen mit hohen Rabatten ab 20 Uhr.

Verbot der Veranstaltung wegen IfSG

Im Zuge der aktuellen Gefahrenlage und der geltenden Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) verbot die Stadt Wertheim, wo sich das Einkaufszentrum befindet, die Veranstaltung jedoch kurzfristig. Die Stadtverwaltung berief sich hierbei auf § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Eilantrag gegen Verbot

Ein Unternehmen wollte dies jedoch nicht akzeptieren und forderte die Aufhebung des Verbots. Laut Ansicht des Unternehmens sei das Late-Night-Shopping keine Großveranstaltung im Sinne der Handlungsempfehlungen des RKI.

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