Lob und Kritik vonseiten der Verbände
Zu den Änderungen in Bezug auf die Vermittlererlaubnis haben sich nicht nur Versicherer- und Vermittlerverbände geäußert, sondern unter anderem auch Automobilbranche, Bausparkassen sowie die DIHK. So hat beispielsweise der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung Stellung zu dem Entwurf genommen. Er begrüßt die geplante Abschaffung der Sonderregelungen und sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen („Level Playing Field“) für alle Versicherungsvermittler.
Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, betont: „Mit der geplanten Streichung dieser Ausnahmen wird ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer unternommen. Die Einbindung bislang privilegierter Gruppen in die reguläre Aufsicht und Weiterbildungspflicht ist sachgerecht und stärkt den Verbraucherschutz.“
Der Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) hingegen halten die geplante Regelung für überzogen. Die automobile Restschuldversicherung sei seit Jahrzehnten ein fester und standardisierter Bestandteil der Mobilitätsangebote der Automobilhersteller, ihrer Finanzdienstleistungsunternehmen sowie des Autohandels. „Die undifferenzierte Weiterbildungspflicht in einem Umfang von mindestens 15 Stunden pro Jahr pro Verkäuferin oder Verkäufer (2 Arbeitstage) würde neben erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwendungen für die Fortbildung als solche auch hohe Personalkosten erzeugen. Außerdem würde sie die Autohäuser aufgrund ihres eng fokussierten und spezifischen (Versicherungs-) Produktangebotes sowie ihrer Struktur vor eine in der Praxis nicht erfüllbare bürokratische Anforderung stellen“, heißt es in der Stellungnahme der beiden Verbände.
Die Bausparkassen sprechen sich für eine vereinfachte Erlaubnispflicht oder für die Beibehaltung der Befreiung von der Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 6 GewO aus. Die DIHK warnt vor übermäßiger Bürokratie und anhaltenden Rechtsunsicherheiten. Zudem würden nicht nur die Kosten für die betroffenen Unternehmen steigen, sondern auch der finanzielle und personelle Verwaltungsaufwand der Industrie- und Handelskammern erheblich zunehmen.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzentwurf durchläuft nun das weitere Gesetzgebungsverfahren. Mit einem Inkrafttreten ist voraussichtlich erst im kommenden Jahr zu rechnen. Anschließend soll eine einjährige Übergangsfrist gelten, damit die betroffenen Vermittler ausreichend Zeit haben, die erforderlichen Voraussetzungen für die Erlaubnis zu erfüllen. (bh)
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