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12. Februar 2021
BU-Modelle: Rechtssicherheit aus Kundensicht ist entscheidend

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BU-Modelle: Rechtssicherheit aus Kundensicht ist entscheidend

Die Vielfalt am Markt der Arbeitskraftabsicherung wächst. Mit der Weiterentwicklung von BU- und Grundfähigkeitsversicherung steigen Beratungsanforderungen. Wird die Corona-Pandemie Folgen für diesen Bereich haben? Interview mit Dr. Jörg Schulz, geschäftsführender Gesellschafter der infinma GmbH.

Herr Dr. Schulz, wie bewerten Sie die Lage am Markt der Arbeitskraft­absicherungen? Gibt es mit BU-Ver­sicherung, Grundfähigkeitsschutz, Dread Disease und Unfallversicherung ausreichend Schutz aus Kundensicht?

Die Frage lässt sich ganz eindeutig mit Jein beantworten. Wenn man noch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) hinzunimmt, dann stehen im Prinzip fünf verschiedene Absicherungsmodelle zur Verfügung. Allerdings ist eine solche pauschale Betrachtung wenig zielführend. Für viele Berufsgruppen ist die BU schlicht zu teuer, die EU ist eher eine Worst-Case-Absicherung; erschwerend hinzu kommen die Gesundheitsfragen, die den Zugang zu einer adäquaten Absicherung für viele Kunden behindern.

Vor allem rückt die Grundfähigkeitsversicherung immer mehr ins Rampenlicht. Startet hier gerade, ähnlich wie eine Zeit lang in der BU-Versicherung, eine Art von Bedingungswettbewerb?

Ja, unser Analystenteam bei infinma konnte feststellen, dass einerseits die Zahl der Anbieter in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist. Parallel dazu hat auch die Anzahl der versicherten Grundfähigkeiten zugenommen. Zudem könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass bei einigen der neu hinzugekommene Leistungsauslöser vor allem die Marketingabteilungen bei den Versicherern am Werk waren. Mittlerweile überschneiden sich die Grundfähig­keiten zum Teil wie beispielsweise „Greifen“ versus „Hände gebrauchen“.

Es stellt sich aber auch die Frage nach dem tatsächlichen Mehrwert einiger neuer abgesicherter Grundfähigkeiten. Sicherlich ist der Verlust der Fahrerlaubnis für einen Pkw für die betroffenen Menschen ein schmerzlicher Einschnitt. Allerdings stellt sich die Frage, ob nicht in den meisten Fällen auch eine andere, ohnehin bereits versicherte Grundfähigkeit zu dieser Leistung hätte führen können. Man denke beispielsweise an den Verlust der Sehfähigkeit, die erhebliche Einschränkung motorischer Fähigkeiten, aber auch psychische Erkrankungen, die ja unter Umständen in der Grundfähigkeitsversicherung auch abgedeckt sind.

Folglich sind die Tarife ziemlich schwer vergleichbar?

Die Produktlandschaft in der Grundfähigkeitsversicherung bzw. die Definition der einzelnen Leistungsauslöser hat in der Tat eine hohe Komplexität erreicht, die den Vergleich der Tarife sehr schwer macht. Alleine für den Gebrauch der Hand konnten wir bei einer Untersuchung im Oktober 2020 mehr als 30 verschiedene Definitionen in den Bedingungen finden. Diese beruhen zum Teil auf sehr unterschiedlichen Annahmen und können ziemlich speziell sein. Eine Schraube einer bestimmten Größe in einen Dübel zu drehen, ist vermutlich für einen Handwerker leichter als für einen Büroangestellten. Demgegenüber ist das Öffnen einer Flasche eine sehr allgemeine Definition, die auf den ersten Blick keine bestimmte Berufsgruppe bevorzugt.

 
Ein Interview mit
Dr. Jörg Schulz