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10. Januar 2022
Rechtliche Rahmenbedingungen 2022

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Rechtliche Rahmenbedingungen 2022

Das neue Jahr wird rechtlich von den Reformvorhaben der Ampel­koalition geprägt sein. Doch zum Beispiel auch einige aktuelle Urteile werden Auswirkungen haben. Was bleibt, was kommt und was Vermittler 2022 wissen müssen, erläutern Björn Thorben M. Jöhnke und Jens Reichow in ihrem Ausblick.

Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht, und Jens Reichow, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, beide Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Corona-Pandemie hält bedauerlicherweise weiter an und so langsam verspürt man eine gewisse „Gewöhnung“ an die aktuelle Situation. Nichtsdestotrotz waren der Gesetzgeber und die Gerichte im vergangenen Jahr geschäftig. Und auch die neue „Ampel-Regierung“ wird mit ihrem Koalitionsvertrag Einfluss auf die Branche nehmen. Worauf Vermittler also 2022 achten sollten und welche aktuellen Urteile und Gesetzesinitiativen die Arbeit der Makler auch im neuen Jahr beeinflussen werden, ist Gegenstand dieses rechtlichen Ausblicks der Rechts- und Fachanwälte Jöhnke & Reichow aus Hamburg.

Was kommt aus Berlin?

Die Finanz- und Versicherungsbranche hat nicht zuletzt aufgrund vieler neuer Gesetze und Regulierungsvorgaben in den vergangenen Jahren erhebliche Umbrüche erfahren. 2021 war zudem von der Bundestagswahl geprägt und die einzelnen Parteiprogramme sahen teilweise erhebliche Auswirkungen für die Versicherungsbranche vor. Doch was ist von all den Vorhaben tatsächlich geblieben? Nachdem die Parteien der sogenannten Ampelkoalition ihren Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ veröffentlicht haben, stellt sich die Frage, welche konkreten Schritte noch in der nächsten Legislaturperiode zu erwarten sind.

Bürgerversicherung

Die Bürgerversicherung im Bereich der Krankenversicherung ist ein Thema, das sich gerade die SPD im Wahlkampf auf die Fahnen geschrieben hatte. Eine Einführung hätte weitreichende Folgen für die bislang am Versicherungsmarkt agierenden privaten Krankenversicherer gehabt. Im Koalitionsvertrag findet sich dieser Punkt jedoch nicht wieder. Es bleibt also wohl auch in der kommenden Legislaturperiode bei der Zweiteilung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Altersvorsorge

Anders ist es allerdings bei der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Die Koalitionsparteien wollen „das System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren“, wie es im Koalitionsvertrag heißt.

Ziel der Koalition ist es dabei, insbesondere die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu gestalten. Dazu soll die Möglichkeit geschaffen werden, auch im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge Anlageprodukte mit höheren Renditechancen zu wählen. Außerdem soll das bereits auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell umgesetzt werden.

Im Bereich der privaten Altersvorsorge steht vor allem die sogenannte Riester-Versicherung auf dem Prüfstand. Hier soll eruiert werden, welche Anlageprodukte mit höheren Renditen als eine Riester-Versicherung ebenfalls gefördert werden können. Bestehende Riester-Verträge sollen aber Bestandsschutz genießen.

Außerdem plant die neue Koalition die Förderung der Flexi-Rente. Hierdurch soll ein längerer Verbleib der Beschäftigten im Arbeitsleben ermöglicht werden. Der Renteneintritt wird dadurch flexibler gestaltet. Das spätere Renteneintritts­datum wird zukünftig nicht mehr unumstößlich feststehen. Auch die Altersvorsorgeprodukte der Versicherungswirtschaft werden deshalb flexibler werden müssen, um den Bedürfnissen der Versicherungsnehmer weiterhin zu entsprechen.

Neukundenpotenzial dürfte sich in der Altersvorsorge wohl vor allem für Versicherungsvermittler ergeben, die Selbstständige beraten. Wollen Selbstständige zukünftig nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung mitversichert sein, so müssen sie über ein Opt-out-Verfahren ein privates Altersvorsorgeprodukt besparen. Dieses Produkt muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen. Viele Selbstständige, die bislang noch nicht für ihr Alter vorgesorgt haben, werden sich daher nach einem geeigneten Versicherungsprodukt umsehen müssen.

 
Ein Artikel von
Björn Thorben M. Jöhnke
Jens Reichow