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18. September 2025
Verbände kritisieren Aktivrenten-Pläne

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Verbände kritisieren Aktivrenten-Pläne

Verbände kritisieren Aktivrenten-Pläne

Die Bundesregierung plant für den 01.01.2026 den Start der Aktivrente, mit der Arbeitnehmer nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters monatlich 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen können. Ziel: dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Doch das Vorhaben schmeckt nicht jedem.

Die Politik hat bei Weitem keine einfache Aufgabe. Denn wir leben in der Zeit des demografischen Wandels, der in einer Gesellschaft schwere Folgen hinterlässt. Aufgabe der Steuerleute eines Landes: Lösungen finden. Entgegenwirken. Reformen auf den Weg bringen, die die Stabilität der Gesellschaft fördern.

Eine solche Lösung hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) diese Woche beim Maschinenbaugipfel des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau in Berlin verkündet: die Aktivrente, die auch bei der Regierungsbildung im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. Auf sie habe man sich innerhalb der Koalition geeinigt, Start soll der 01.01.2026 sein. In Kürze soll es dazu vonseiten des Finanzministeriums unter Lars Klingbeil (SPD) auch einen Gesetzentwurf geben. Dem Handelsblatt liegt der Referentenentwurf vor.

Aktivrente: Das ist geplant

Im Wesentlichen gestalten sich die Pläne zur Aktivrente auch so wie im Koalitionsvertrag ursprünglich vorgesehen. Nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters können Beschäftigte freiwillig weiterarbeiten und bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Ziel des Ganzen ist, Arbeit auch in der Rente attraktiv zu halten und somit eine Abschwächung des Fachkräftemangels, der sich in den nächsten Jahren deutlich verschlimmern dürfte durch den Einzug der Boomer in die Rente. Bis 2039 überschreiten laut Statistischem Bundesamt etwa 13,4 Millionen Erwerbstätige das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren und scheiden damit voraussichtlich aus dem Arbeitsleben aus.

Einschränkungen und Kosten

Der Entwurf legt auch zwei Einschränkungen dar, nämlich: Die Aktivrente wird nur für Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Selbstständige sollen von der Regelung ausgenommen sein. Und: Die Rente ab 63 soll sich damit nicht kombinieren lassen, sondern sie soll erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters genutzt werden können.

Das Handelsblatt meldet außerdem unter Berufung auf den Entwurf, dass die Aktivrente und die steuerfreien Überstundenzuschläge, die darin ebenso enthalten sind, zu Mindereinnahmen von 620 Mio. Euro jährlich führen würden. Für Finanzminister Klingbeil seien die Steuerausfälle somit „überschaubar“. 260 Mio. Euro würden auf den Bund entfallen, der Rest auf Länder und Kommunen.

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