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9. Februar 2026
Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

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Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

Warum geraten Versicherungsmakler beim Streit um den Begriff „Unabhängigkeit“ in die Defensive – und warum bleibt eine klare Positionierung der Interessenvertreter aus? Makler Alexander Koch kritisiert die verkürzte Deutung des OLG-Urteils Dresden und plädiert für mehr Differenzierung.

Ein Kommentar von Alexander Koch, Versicherungsmakler und Geschäftsführer der UFKB GmbH

Vor gut einem Jahr haben wir an dieser Stelle gefragt: „Wer schützt uns Makler vor der Verbraucherzentrale?“ Diese Frage ist heute aktueller denn je. Allerdings müssen wir sie um einen Aspekt erweitern, der uns zunehmend beschäftigt:

Warum stehen Versicherungsmakler plötzlich allein da, wenn es um existenzielle Begriffe unseres Berufsstands geht – und warum reißen sich unsere Interessenvertreter und Verbände nicht darum, in solchen Fällen die Branche und den Ruf des Versicherungsmaklers zu verteidigen?

Ein Urteil, viele Reaktionen – aber wenig Differenzierung

Auslöser der aktuellen Debatte ist das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 28.10.2025, Az. 14 U 1740/24). Ein Urteil, das in der öffentlichen Wahrnehmung schnell zu einer scheinbar einfachen Botschaft verkürzt wurde: Der Versicherungsmakler darf sich nicht mehr unabhängig nennen.

Was dabei häufig untergeht: Das Urteil ist kein berufsrechtliches Grundsatzurteil, sondern ein wettbewerbsrechtliches Urteil zur konkreten Außendarstellung in einem Einzelfall. Es ist – wie so viele Urteile dieser Art – ein Mischurteil, in dem mehrere Themen zusammenkamen. Die Frage der „Unabhängigkeit“ war dabei nur ein Teilaspekt.

Gerade diese Verkürzung ist problematisch, denn sie blendet aus, dass die Rolle des Versicherungsmaklers seit Jahrzehnten höchstrichterlich geprägt ist – unter anderem durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Stellung des Maklers als Sachwalter des Kunden. Diese Sachwalterstellung begründet weitreichende Pflichten gegenüber dem Mandanten und steht systematisch für eine vom Versicherer unabhängige Interessenvertretung.

Auch wir, die UFKB GmbH, wurden von der Verbraucherzentrale verklagt. Einen Überblick über den bisherigen Verlauf unseres Verfahrens und unsere Einordnung – einschließlich der Zusammenfassung der gesamten Debatte – haben wir fortlaufend auf unserer Website dokumentiert.

Worum es bei der UFKB GmbH ging – und worum ausdrücklich nicht

An dieser Stelle ist eine klare Differenzierung zwingend erforderlich. Nicht Gegenstand unseres Verfahrens ist das Thema „unabhängige Versicherungsberatung“. Diesen Begriff haben wir nie verwendet, nie beworben und nie für uns in Anspruch genommen.

Unabhängige Versicherungsberatung wird gesetzlich sowohl dem Versicherungsberater als auch dem Honorarberater zugeordnet. Genau diese Form der Beratung haben wir bewusst nicht angeboten. Ganz im Gegenteil: Auf unserer Internetseite haben wir von Anfang an eine klare Abgrenzung zum Honorarberater vorgenommen und transparent dargestellt, dass wir keine Versicherungsberatung im honorarrechtlichen Sinne erbringen.

Die UFKB GmbH ist und bleibt ein unabhängiges Maklerhaus im strukturellen Sinne – und genau diese strukturelle Unabhängigkeit war von Beginn an der Kernpunkt unserer Darstellung.

Trotzdem wird das Thema „unabhängige Versicherungsberatung“ immer wieder in unser Verfahren hineingezogen – obwohl es uns sachlich nicht betrifft. Zugleich ist nicht zu verkennen, dass die rechtliche Einordnung dieses Themenkomplexes durchaus kontrovers diskutiert wird. Insbesondere im Zusammenspiel von Maklerrecht, Maklerhaftung und der Stellung des Maklers als Sachwalter des Kunden existieren unterschiedliche gutachterliche Auffassungen und rechtliche Bewertungen. Gerade deshalb ist die saubere Trennung zum tatsächlichen Streitgegenstand unseres Falls so wichtig.