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16. September 2019
10 Urteile, die Makler kennen sollten, die mit Handelsvertretern zusammenarbeiten

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10 Urteile, die Makler kennen sollten, die mit Handelsvertretern zusammenarbeiten

Die Rechte und Pflichten von Handelsvertretern, die ausschließlich Versicherungsverträge vermitteln, hat die Rechtsprechung im Einzelnen ausgestaltet. Wie weit diese Rechte und Pflichten tatsächlich und welche Gerichtsentscheidungen Makler kennen sollten, die mit Handelsvertretern zusammenarbeiten, zeigt eine Übersicht von Rechtsanwältin Stephanie Has, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei FHR Rechtsanwälte.

Auch wenn die gesetzliche Grundlage für den Handelsvertreter in den §§ 84 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) geregelt ist, so sind diese Regelungen gerade für den Handelsvertreter, welcher ausschließlich Versicherungsverträge vermittelt, nur schwer oder teilweise gar nicht anwendbar, sodass die Rechtsprechung die Rechte und Pflichten dieser Handelsvertreter im Einzelnen ausgestaltet hat. Es lohnt sich daher für jeden Versicherungsmakler, welcher im Vertrieb mit Handelsvertretern zusammenarbeitet, die eine oder andere Entscheidung der Gerichte zu kennen.

Die Urteile drehen sich hierbei um die wesentlichen Fragen: Sind die nicht ins verdienen gebrachten Provisionen zurückzuzahlen? Wie sieht ein Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges aus? Wie berechnet sich ein möglicher Ausgleichsanspruch?

Im Folgenden werden die wichtigsten zehn Urteile kurz vorgestellt.

Seite 1 10 Urteile, die Makler kennen sollten, die mit Handelsvertretern zusammenarbeiten

Seite 2 Provisionen

Seite 3 Buchauszug

Seite 4 Ausgleichsanspruch §89b HGB