AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
14. November 2019
Zu langsam gezogen: Bleivergiftung ist keine Berufskrankheit

1 / 2

Zu langsam gezogen: Bleivergiftung ist keine Berufskrankheit

Ein mittlerweile in den Ruhestand versetzter Polizist bekommt für eine Schwermetallvergiftung, die er sich unter Umständen an einem schlecht belüfteten Schießstand eingehandelt hat, keine Anerkennung als Berufskrankheit. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem aktuellen Urteil.

Grundsätzlich handelt es sich bei einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die aus der beruflichen Tätigkeit resultiert, um eine Berufskrankheit. Ein Polizist, der zuletzt als Polizeioberkommissar für das Land Berlin tätig war, wollte eine bei ihm diagnostizierte Schwermetallvergiftung als Berufskrankheit anerkennen lassen. Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat seine Klage gegen die Untätigkeit seines ehemaligen Arbeitgebers jedoch abgewiesen.

Schwermetallvergiftung wegen mangelnder Belüftung

Der mittlerweile 54-Jährige hatte angegeben, dass seine Tätigkeit auf einem Schießstand der Berliner Polizei zu einer Schwermetallvergiftung geführt hätte. Der Schießstand sei nicht ausreichend belüftet gewesen und ursächlich dafür, dass er seit dem Frühjahr 2003 bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, im Jahre 2008, dienstunfähig war.

Polizeipräsidium bleibt untätig

Im April 2016 wandte sich der ehemalige Polizist an den Polizeipräsidenten und machte eine Dienstunfallanzeige. Als Unfallzeitpunkt gab er darin das Jahr 2004 an. Das Polizeipräsidium entschied jedoch nicht über die Dienstunfallanzeige, worauf der Geschädigte eine Untätigkeitsklage erhob.

Seite 1 Zu langsam gezogen: Bleivergiftung ist keine Berufskrankheit

Seite 2 Absolute Ausschlussfrist abgelaufen