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Assekuranz bAV allgemein

Weil zwischen Pflege und Beruf kein „Oder“ gehört

Unternehmen, die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fördern, können ihre Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen und die Mitarbeiterbindung stärken. Der Bedarf ist heute schon groß. Die betriebliche Pflegelösung der Hallesche kombiniert Beratungs-, Betreuungs- und Organisationsleistungen mit finanzieller Unterstützung.

Ein Beitrag von Sascha Marquardt, Leiter Kompetenzcenter Firmenkunden der Hallesche Krankenversicherung

Immer mehr Arbeitgeber entdecken die Vorteile der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) für sich. Sie ist aus vielerlei Gründen eine lohnende Investition in die Mitarbeiter. Die bKV ist Wachstums- und Zukunftsmarkt zugleich und verzeichnete 2020 ein Plus von fast 30%. Ihr Potenzial ist riesig und der Bedarf ist vielschichtig, denn er reicht weit über die bis­herigen bKV-Angebote am Markt hinaus. Voraussetzung: Neue Konzepte müssen für die betriebliche Praxis einen erkennbaren Mehrwert bieten.

Warum gerade jetzt die Zeit für eine betriebliche Pflegelösung ist

FEELcare ist keine klassische Pflegezusatzversicherung, wie man sie aus dem Privatkundengeschäft kennt. Das Pflegekonzept setzt dort an, wo der Bedarf schon heute ganz akut ist, und zwar direkt im betrieblichen Kontext. Immer mehr Menschen müssen die Pflege von Angehörigen und ihren Beruf unter einen Hut bringen. Angesichts der stetig älter werdenden Bevölkerung wird diese Herausforderung auch in Zukunft eine immer größere Rolle spielen – gesellschaftlich, politisch, wirtschaftlich und sozial.

Jeder elfte Beschäftigte übernimmt aktuell neben seinem Beruf Verantwortung für eine pflegebedürftige Person. Im Laufe des Berufslebens trifft das die Allermeisten – einmal oder sogar mehrmals. Über 70% berichten von zeitlichen Vereinbarkeitsproblemen, die aus der Doppelbelastung durch ihren Job und die Pflegesituation entstehen. Das kann also eine immense Herausforderung darstellen und hat ganz automatisch negative Auswirkungen auf die Betriebe. Die Hallesche hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, eine echte Antwort auf die Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu geben. Im Mittelpunkt stehen dabei die Mitarbeiter und der Erhalt ihrer Arbeitskraft durch ein vielfältiges Unterstützungsangebot.

Lösungsansatz für die betriebliche Praxis

FEELcare umfasst breit angelegte Beratungs-, Betreuungs- und Organisationsleistungen, die in exklusiver Kooperation mit dem Malteser Hilfsdienst erbracht werden. Davon profitiert der pflegebedürftige Angehörige genauso wie der Mitarbeiter, der sich als Pflegeperson im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) um ihn kümmert. Das beginnt mit einer umfassenden Pflegeberatung und der Unterstützung bei den ganzen Formalitäten, beinhaltet die Vermittlung aller denkbaren Hilfs- und Serviceangebote und mündet in der konkreten Organisation unterschiedlichster Hilfeleistungen wie Pflegedienst, Haushalts- oder Einkaufshilfen, die persönliche Begleitung bei Fahrten zu Ärzten oder die Anbindung an das Hausnotrufsystem der Malteser. Darüber hinaus steht jedem Pflegefall ein persönlicher Pflege-Case-Manager zur Seite, der weiß, was in der jeweiligen Situation zu tun ist.

Ein Pflegebudget sorgt für finanzielle Entlastung

Da das gesetzliche Pflegegeld für eine umfassende Versorgung kaum ausreicht, summieren sich die Kosten sehr schnell. Deshalb beinhaltet FEELcare ein monatliches Pflegebudget: je nach vereinbarter Höhe 300, 600 oder 900 Euro. Wird ein Mitarbeiter zur Pflegeperson eines nahen Angehörigen mit Pflegegrad 2 oder höher, kommt das Pflegebudget zum Tragen. Damit können zum Beispiel die Tages- oder Nachtpflege, Fahrdienste, hauswirtschaftliche Unterstützung, Pflegehilfsmittel etc. für den Angehörigen finanziert werden und der Mitarbeiter wird durch die professionelle Hilfe entlastet. Darüber hinaus bietet FEELcare auch eine Lösung, wenn Mitarbeiter selbst zum Pflegefall werden. Und zwar in Form von hohen Einmalzahlungen, die bei einem Arbeitsunfall auf bis zu 50.000 € verdoppelt werden.

Ein Plus an Gesundheitsservices für alle Mitarbeiter

Abgerundet wird das neue bKV-Angebot durch besondere Gesundheitsservices, die jeder Mitarbeiter – ganz unabhängig von einer Pflegesituation – jederzeit für sich selbst nutzen kann. Und zwar sieben Tage die Woche rund um die Uhr: ein Gesundheitstelefon mit medizinischer Beratung in 25 Sprachen, den Facharztservice zur Vereinbarung von zeitnahen Facharztterminen sowie die Video-Sprechstunde mit Ärzten verschiedenster Fachrichtungen.

Die Produktinnovation FEELcare zahlt auch auf die Nachhaltigkeit in Unternehmen ein. Die betriebliche Pflegelösung wirkt sich positiv auf ethische Prinzipien aus, leistet einen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und wirkt sozial. Ein aktuelles Testat der Universität Bayreuth bestätigt, dass das „Produkt FEELcare zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in Unternehmen beiträgt“. Viele Firmen legen jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht vor – freiwillig oder weil sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Dort können sie mit dem Nachhaltigkeits-Testat ihr Engagement nachweisen.

Mit FEELcare hat die Hallesche das Thema Pflege für Betriebe ganz neu gedacht und ein modernes Konzept für verantwortungsvolle Arbeitgeber entwickelt, von dem alle nachhaltig profitieren: das Unternehmen, die Mitarbeiter und ihre pflegebedürftigen Angehörigen. Weitere Informationen finden sich unter www.vermittlerportal.de/bkvfeelcare.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte sind Thema beim AssCompact Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch die Hallesche ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie hier.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „betriebliche Versorgung“ und in unserem ePaper.

Bild: © Photographee.eu – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Sascha Marquardt

Forum betriebliche Versorgung: Netzwerken und Fachwissen tanken

Der Klassiker unter den Veranstaltungen von AssCompact Wissen findet auch 2021 in digitalem Format statt. Am 29. und 30. Juni informieren Experten in Live-Workshops über zeitgemäße Konzepte rund um bAV und bKV. Auf der Online-Veranstaltungsplattform kommt dabei auch das Thema Networking nicht zu kurz.

Seit vielen Jahren bringt das Forum betriebliche Versorgung die Branche zum Austausch rund um das Thema zusammen. Nach der gelungenen Premiere im vergangenen Jahr wird das Weiterbildungsevent erneut digital durchgeführt. Die Branche trifft sich am 29. und 30. Juni auf der von der DKM 2020 bekannten Online-Veranstaltungsplattform, um sich rund um betriebliche Altersversorgung (bAV) und betriebliche Krankenversicherung (bKV) auf den neuesten Stand zu bringen.

Online-Workshops mit großer Themenvielfalt

Die Themen der Live-Workshops decken ein breites Spektrum ab und reichen von Garantien, Arbeitgeberzuschüssen sowie der Geringverdienerförderung, der GGF-Versorgung und der Einkommensabsicherung über die bAV bis hin zu einer betrieblichen Pflegelösung im Rahmen der bKV. Los geht es jeweils um 09.00 Uhr mit einem Eröffnungs­vortrag. Den Anfang macht Professor Dr. Bert Rürup. Der Ökonom und ehemalige Wirtschaftsweise spricht zum Thema „Betriebsrenten und Privatvorsorge: Die verfreundeten Schwestern“. Den zweiten Tag eröffnet Dr. Uwe Langohr-Plato. Der Rechts­anwalt und bAV-Spezialist befasst sich mit der Zulässigkeit abgesenkter Beitragsgarantien in der bAV. Nach den jeweiligen Einführungsvorträgen werden die teilnehmenden Gesellschaften in 30-minütigen Workshops über zeitgemäße Konzepte und Lösungen in der betrieblichen Versorgung informieren.

Direkter Austausch und Interaktion

Im Anschluss an jeden Vortrag besteht die Möglichkeit, sich in einem virtuellen Besprechungsraum, in dem der Referent zur gemeinsamen Nach­betrachtung des Vortrags zur Verfügung steht, direkt mit dem Experten und anderen Teilnehmern auszutauschen. Wer Fragen stellen oder sich am fachlichen Austausch beteiligen möchte, kann sich per Video zu Wort melden. Die digitale Veranstaltungsplattform macht es den Vermittlern einfach, miteinander in Kontakt zu treten und neue Branchenkontakte zu knüpfen. Zudem erhalten Vermittler den direkten Draht zu Ansprechpartnern der Gesellschaften, die alle mit einer „Ausstellerpräsenz“ auf der Plattform vertreten sind.

Weiterbildungszeit sammeln

Vermittler können auf dem Forum betriebliche Versorgung Fachwissen tanken und bis zu 450 Weiterbildungsminuten nach IDD sammeln. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, die erworbene Weiterbildungszeit an die Initiative „gut beraten“ zu übermitteln.

Alles Wissenswerte zur Veranstaltung gibt es unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung

Informationen zum Programm sind zu finden unter: asscompact.de/programm-bav

Direkt zur Anmeldung geht es hier.

 

§ 100 EStG: Mitarbeiter versorgen, Arbeitgeberattraktivität steigern

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG eingeführt. 2020 wurden die Fördermöglichkeiten ausgeweitet, damit mehr Beschäftigte profitieren. In der bAV-Beratung sollten Vermittler das Thema bei Firmenkunden gezielt ansprechen und die Vorteile aufzeigen.

Ein Beitrag von Lars Müller, Marketing und Vertriebsunterstützung bAV Kollektive beim VOLKSWOHL BUND

Der Fachkräftemangel in Deutschland beschäftigt die Arbeitgeber schon seit Längerem. Gerade im Handwerk werden neue Arbeitskräfte händeringend gesucht. Gleichzeitig sinkt das Rentenniveau immer weiter. Auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht schon lange nicht mehr aus und ist mit hohen Hürden für den Bezug versehen.

Viele Arbeitgeber haben bereits erkannt, dass eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung eine gute Möglichkeit ist, Fachkräfte zu binden. Doch ihr Vorsprung könnte schrumpfen: Spätestens zum 01.01.2022 ist für nahezu alle Arbeitnehmer ein obligatorischer Pflichtzuschuss in Höhe von 15% vorgesehen. Damit geht die Attraktivität von Arbeitgebern, die sich bisher freiwillig an den Beiträgen zu einer betrieblichen Altersversorgung beteiligt haben, ein Stück weit verloren.

Die Geringverdienerförderung nach § 100 EStG

Zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber im Rahmen der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes die Geringverdienerförderung gemäß § 100 Einkommensteuergesetz (EStG) ins Leben gerufen. Ziel hierbei war es, Arbeitgebern Möglichkeiten an die Hand zu geben, für ihre Arbeitnehmer vorzusorgen – zusätzlich zu den vorhandenen Fördermöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung.

Seit Einführung des Gesetzes waren jedoch lediglich Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 2.200 Euro förderberechtigt. Der geförderte Beitrag, der sich in einer Spanne von 240 bis 480 Euro jährlich bewegen musste, war zudem eher gering. Das ist jetzt anders: Seit August 2020 sind Personen mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 2.575 Euro förderberechtigt. Ein Vorteil für diverse handwerkliche Berufe und deutlich mehr teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die jetzt von der Förderung erfasst werden. Auch das Fördervolumen, das jetzt jährliche Beiträge bis zu 960 Euro ermöglicht, wurde verdoppelt.

Der Clou: Der Staat beteiligt sich mit 30% des Beitrags, die vom Arbeitgeber direkt mit der Lohnsteuerschuld verrechnet werden können. Hierfür gibt es jedoch einige Voraussetzungen: Es muss sich um einen ungezillmerten Tarif handeln, das heißt die Abschlusskosten des Vertrages müssen über die gesamte Laufzeit verteilt werden. Darüber hinaus ist nur eine reine Arbeitgeberfinanzierung zulässig. Die über die Förderung hinausgehenden Beiträge des Arbeitgebers sind zusätzlich als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Kombination mit Direktversicherung: Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG

Die Verträge können auch in Kombination mit einer Direktversicherung mit einer Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG eingerichtet werden. Das Fördervolumen des § 3 Nr .63 EStG wird durch die Anwendung des § 100 EStG nicht berührt; jedoch ist die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge weiterhin nur bis zu 4% der BBG gewährleistet. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge werden in diesem Fall wie bisher vorrangig behandelt.

Sollte ein Mitarbeiter durch eine Gehaltserhöhung oder eine Anhebung der Arbeitszeit nicht mehr unter die Förderung des § 100 EStG fallen, kann der Vertrages unter Anwendung des § 3 Nr. 63 EStG weitergeführt werden. Die staatliche Förderung entfällt in diesem Fall, die sonstigen Vorteile bleiben aber bestehen. Auch ein erneuter Wechsel in die Förderung nach § 100 EStG ist darstellbar, sofern der ursprüngliche Vertrag die Grundvoraussetzungen erfüllt.

Fürsorge und Mitarbeiterbindung

Der Vorteil für Arbeitgeber: Wer seinen Mitarbeitern eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung „schenkt“, wird von ihnen als fürsorglicher Arbeitgeber wahrgenommen. Gerade Mitarbeiter mit geringeren Einkommen profitieren überproportional von einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung, da ihnen das Geld zur Eigenvorsorge in vielen Fällen fehlt. Dieser Gewinn an Arbeitgeberattraktivität führt oftmals zu einer erhöhten Mitarbeiterbindung. Gerade in den ersten Jahren ist die Bindung dank der Unverfallbarkeitsfristen dieser Versorgung besonders hoch.

Die Unverfallbarkeitsfristen wurden im Laufe der Jahre immer weiter zugunsten der Arbeitnehmer abgesenkt. Dennoch kann der Arbeitgeber den Vertrag zurückfordern und ein mögliches Deckungskapital geht nicht verloren. Die Voraussetzung: Der Mitarbeiter scheidet innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Zusageerteilung aus bzw. hat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet. Erst wenn der Mitarbeiter nach Ablauf der Unverfallbarkeitsfrist ausscheidet, wird in der Regel der Vertrag gemäß Betriebsrentengesetz schuldbefreiend auf den ehemaligen Arbeitnehmer übertragen.

Den Mitarbeitern Gutes tun – aber wie?

Viele Arbeitgeber stellen sich jetzt (hoffentlich) die Frage: Wie kann ich meine Mitarbeiter mit diesen Mitteln bestmöglich versorgen? Vielfach bietet der Markt nur reine Rententarife an, was bisher auf eine eher geringe Resonanz gestoßen ist. Die erhöhten Fördergrenzen und Absicherungen im Bereich der Arbeitskraftabsicherung könnten hier eine attraktive Alternative darstellen.

Mit einem jährlichen Beitrag von bis zu 960 Euro kann ein fürsorglicher Arbeitgeber schon einen Großteil des individuell vorhandenen Bedarfs seiner Mitarbeiter mit geringeren Einkommen absichern. In den letzten Jahren haben alternative Absicherungsformen in der Direktversicherung eine größere Bandbreite der Versorgungsmöglichkeiten aufgezeigt, die jetzt auch in diesem Umfeld genutzt werden können.

Der VOLKSWOHL BUND bietet neben der Selbstständigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch die Grundfähigkeitsversicherung €XISTENZ an. Die Versicherung kann eine passende und günstigere Alternative für körperlich Tätige sein.

 

§100 EStG: Mitarbeiter versorgen und Arbeitgeberattraktivität steigern

 

Falls neben der Absicherung der biometrischen Risiken noch ein Sparziel erreicht werden soll, kann alternativ zur Gewinnverwendungsform Bonusrente auch die verzinsliche oder Fonds-Ansammlung gewählt werden. Der Arbeitgeber kann so also die Invaliditätsabsicherung mit Überschüssen, die zum Rentenbeginn fällig werden, kombinieren und sein Angebot noch weiter gestalten.

In der Firmenkundenberatung sollte die Förderung gemäß § 100 EStG zukünftig eine zentrale Rolle spielen – zumindest bei den Betrieben, bei denen der Fürsorge-Gedanke ausgeprägt sowie die Teilzeitquote hoch ist und das Einkommen unterhalb von 2.575 Euro (brutto) liegt.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der AssCompact Wissen Veranstaltung Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch der VOLKSWOHL BUND ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Lars Müller

Betrieblicher Einkommensschutz – bedarfsgerecht beraten

Um zum Thema betrieblicher Einkommensschutz kundenorientiert beraten zu können, brauchen Versicherungsmakler schnelle, digitale Lösungen und passende Produkte. Die NÜRNBERGER Versicherung unterstützt Vermittler mit einem entsprechenden Konzept.

Ein Beitrag von Christian Pöschl, Marktmanager Süd, Verkaufsförderung Firmen, Produkt- und Marktmanagement Leben bei der NÜRNBERGER Versicherung

Arbeitgeber beklagen seit vielen Jahren den Fachkräftemangel. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, Mitarbeiter zu halten und neue zu gewinnen. Etwa mit Benefits, mit denen sich Arbeitgeber von anderen unterscheiden können. Und hier kommt der Vermittler ins Spiel. Denn wenn es um betrieblichen Einkommensschutz geht, kann er den Arbeitgeber bedarfsgerecht beraten und ihm somit helfen, eine attraktive Arbeitgebermarke aufzubauen. Mit dem betrieblichen Einkommensschutz4Business der NÜRNBERGER greift er hierbei auf ein einfaches Konzept zurück, das ihm hilft, den jeweils passenden Schutz zu finden.

Kollektivstufen

Neben der staatlichen Förderung bietet ein kollektives Produkt über den Arbeitgeber vergünstigte Konditionen. Und der Vorteil für Arbeitnehmer liegt somit auf der Hand: Sie profitieren nämlich von preiswerten Beiträgen durch Kollektivstufen und können ihre Versorgungslücken kostengünstiger durch Entgeltumwandlung schließen. Doch Produkte allein reichen bekanntlich oft nicht aus, um beim Kunden überzeugen zu können. Denn oftmals erschwert die Gesundheitsprüfung den Zugang zu einer geeigneten Absicherung. Die NÜRNBERGER bietet Kunden und Vermittlern die passende Lösung.

Einkommensschutz4Business – viele Vorteile

Das Konzept ist einfach und unkompliziert – wie Fahrradfahren. Denn Vermittler brauchen sich nur drei wichtige Zahlen zu merken: 12, 18 und 0. Aber was hat es damit auf sich? Innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des Gruppenvertrags können die Mitarbeiter zu stark vereinfachten Konditionen versichert werden. So fallen für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit im Rahmen eines Altersvorsorgevertrags keine Gesundheitsfragen an. Die Absicherung einer Berufs- oder Grundfähigkeitsversicherung im Rahmen der Direktversicherung kann einfach mit einer Dienstobliegenheitserklärung, die der Arbeitgeber unterzeichnet, abgeschlossen werden.

Für Mitarbeiter, die neu in die Firma eintreten, gelten diese vergünstigten Konditionen ab Diensteintritt für 18 Monate. Durch den längeren Zeitraum wird die Probezeit berücksichtigt. Die Möglichkeit, den Mitarbeitern den elementaren Einkommensschutz im Rahmen des Gruppenvertrags zu vergünstigten Konditionen auch als Privatvertrag anbieten zu können, rundet das neue Konzept ab. Hier ist lediglich eine vom Arbeitnehmer unterzeichnete Eigen-Dienstobliegenheitserklärung abzugeben. Für den Vermittler stellt das in der Praxis einen echten Mehrwert dar.

Mit dem privaten Einkommensschutz im Rahmen des Gruppenvertrags können auch die Arbeitgeber überzeugt werden, die eine Berufs- oder Grundfähigkeitsversicherung nicht im Rahmen der Direktversicherung anbieten möchten. Der Arbeitgeber hat damit trotzdem die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern einen vereinfachten Zugang zum wichtigen Versicherungsschutz anbieten zu können. Somit bleiben am Ende für alle Beteiligten 0 Wünsche offen.

Für die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit werden mindestens fünf versicherte Personen ab Beginn im Rahmen eines Gruppenvertrags benötigt. Für die Berufs- und Grundfähigkeitsversicherung sind es ab Beginn zehn Personen, um die Vorteile von Einkommensschutz4Business nutzen zu können.

Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung nutzen

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde in der bAV seit 2019 ein Pflichtzuschuss zur Entgeltumwandlung durch den Arbeitgeber von 15% begründet. Spätestens zum 01.01.2022 muss der Pflichtzuschuss laut BRSG umgesetzt sein. Der Nettoaufwand wird dadurch nochmals erheblich reduziert. Den genauen Vorteil können Vermittler über die BU- und NGF-Vergleichsrechner im NÜRNBERGER Vertriebsportal mit wenigen Angaben berechnen – detailliert und übersichtlich. Somit haben Vertriebspartner die Möglichkeit, ihren Kunden die Lösung zu bieten, die sie benötigen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der AssCompact Wissen Veranstaltung Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch die NÜRNBERGER Versicherung ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Alexey – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Christian Pöschl

Betriebliche Einkommensvorsorge: Arbeitskraft zeitgemäß sichern

In der betrieblichen Versorgung rückt zunehmend Einkommensvorsorge in den Fokus. Allianz Leben bietet verschiedene Lösungen, abgestimmt auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens: von Absicherung der Altersrente in der bAV im BU-Fall über eine BU-Rente bis hin zur Absicherung der Grundfähigkeiten.

Ein Beitrag von Göksel Ertas, Leiter Maklervertrieb Frankfurt der Allianz Lebensversicherungs-AG

Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hoch: Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland wird berufsunfähig, dabei machen Erkrankungen der Psyche und am Skelett über die Hälfte aller Ursachen für Berufsunfähigkeit aus. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle der Erwerbsminderung sind allerdings überschaubar. Außerdem ist diese Rente nicht ohne Weiteres zu bekommen: Nur wer weniger als sechs Stunden am Tag einer beliebigen Tätigkeit nachgehen kann, kann überhaupt eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Für die volle Erwerbsminderungsrente sind es sogar weniger als drei Stunden. Der zuletzt ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle, denn bei der Erwerbsminderungsrente ist nur der Gesundheitszustand relevant, nicht jedoch der ausgeübte Beruf. So ist eine Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich.

Erwerbsminderungsrente zu gering

Hinzu kommt, dass von den Anträgen auf Erwerbsminderungsrente, die pro Jahr bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eingehen, im Durchschnitt ca. die Hälfte abgelehnt wird. Nur jeder zweite Antrag erfüllt also die Voraussetzungen für diese Rente, die sich im Durchschnitt auf monatlich 827 Euro beläuft und somit viel zu gering ausfällt, um den Lebensstandard vor der Erwerbsminderung zu halten.

Die Leistung aus der gesetzlichen Einkommensvorsorge ist also zu niedrig und schwer zu bekommen. Bei der privaten Einkommensvorsorge hingegen sind zum einen abweichende Kriterien vorgesehen: Als berufsunfähig nach der Definition von privaten Lebensversicherern gelten die Ver­sicherten, die aus gesundheitlichen Gründen während der Versicherungsdauer mindestens zu 50% berufsunfähig sind, das heißt ihren aktu­ellen Beruf nicht mehr ausüben können. Zum anderen kann die Höhe der Absicherung im Grundsatz nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen gewählt werden. Somit ist in der privaten Einkommensvorsorge im Gegensatz zur gesetzlichen eine Absicherung des bisherigen Lebensstandards möglich.

Der Beratungsansatz zur Einkommensvorsorge bei Allianz Leben geht noch einen Schritt weiter: Für Personen, die überwiegend eine Bürotätigkeit ausüben und denen die Absicherung einer konkreten Tätigkeit wichtig ist, ist nach wie vor die Berufsunfähigkeitsvorsorge der Allianz erste Wahl. Für Personen allerdings, die überwiegend körperlich tätig oder auf Mobilität angewiesen sind, ist im Zweifelsfall vor allem die Absicherung der körperlichen Tätigkeiten wichtig. Für sie kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch aus finanziellen Gründen oft nicht in Betracht. Die Allianz KörperSchutzPolice (KSP) spricht genau diese Personengruppe an und deckt als Grundfähigkeitsversicherung die wichtigsten Risiken von körperlich tätigen Personen ab. Somit bietet der Beratungsansatz von Allianz Leben für alle Absicherungsbedürfnisse das passende Produkt.

Einkommensvorsorge über die bAV

Besonders attraktiv ist die Einkommensvorsorge über eine betriebliche Lösung, also als betriebliche Altersversorgung (bAV). Für diesen Weg sprechen insbesondere folgende Vorteile: Durch Sonderkonditionen sowie die Einsparung von Steuern und Sozialabgaben ist eine kostengünstige Absicherung möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen erleichtern vereinfachte Aufnahmeverfahren den Zugang zur Einkommensvorsorge. Und mit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) haben Arbeitnehmer seit 2019 auch Anrecht auf obligatorische Arbeitgeberzuschüsse bei Gehaltsumwandlung.

Das Bundesministerium der Finanzen stellte im Schreiben vom 19.02.2019 fest, dass eine Grundfähigkeitsversicherung der Absicherung des biometrischen Risikos „Invalidität“ dient und damit die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) erfüllt. Insofern können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Einkommensvorsorge in der bAV sowohl als Berufsunfähigkeitsversicherung wie auch als Grundfähigkeitsabsicherung anbieten.

Für Beschäftigte bietet sich im Rahmen der bAV also eine attraktive Möglichkeit, ihre Arbeitskraft abzusichern und die in der gesetz­lichen Absicherung bestehende Versorgungslücke zu schließen. Aber was haben die Arbeitgeber davon? Welchen Vorteil haben Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Einkommensvorsorge in der bAV ermöglichen?

Mitarbeiterbindung erhöhen

Viele Unternehmen klagen über Fachkräftemangel. Sie haben Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen und oft werden die besten Mitarbeiter von der Konkurrenz abgeworben und verlassen das Unternehmen. Zu einem modernen Vergütungssystem gehört für viele Arbeitnehmer neben einem fairen Grundgehalt auch eine attraktive, leistungsfähige betriebliche Altersversorgung. Einer Studie von Willis Towers Watson zufolge sorgt eine bAV für stärkere Mitarbeiterbindung und dafür, dass Mitarbeiter stolz auf ihr Unternehmen sind, sich stärker für den Erfolg des Arbeitgebers einsetzen und den eigenen Arbeitgeber auch eher weiterempfehlen. Und mit einem einfachen und lukrativen Einstieg in die betriebliche Einkommensvorsorge können sich Unternehmen von Mitbewerbern abheben und ihre soziale Verantwortung gegenüber ihrer Belegschaft in besonderem Maße unterstreichen.

Verschiedene Lösungen zur Absicherung

Die Möglichkeiten, die Allianz Leben im Rahmen der betrieblichen Einkommensvorsorge bietet, sind dabei vielfältig und können individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Unternehmens und seiner Belegschaft abgestimmt werden. Sie reichen vom sogenannten Rentenretter, der die eigentliche Altersrente in der bAV im Fall der Berufsunfähigkeit sichert, über eine BU-Rente bis zur Absicherung der Grundfähigkeiten des Arbeitnehmers mit der Allianz KörperSchutzPolice.

Mit Überschüssen Kapital aufbauen

Neben dem reinen Risikoschutz haben Arbeitnehmer auch die Option, aus den Überschüssen eine Kapitalzahlung zu wählen. Dabei gibt es mehrere Optionen: Entweder die Überschüsse werden im Sicherungsvermögen von Allianz Leben für eine mögliche Kapitalzahlung im Todes- und Erlebensfall angesammelt oder sie können zur Erhöhung der BU-/KSP-Rente im Leistungsfall verwendet werden. Arbeitnehmer erhalten also die Möglichkeit, ihr Einkommen abzusichern und gleichzeitig mit den Überschüssen sicherheitsorientiert Kapital aufzubauen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Überschüsse auch in einer Fondsanlage angesammelt und damit die Chancen des Kapitalmarkts noch stärker genutzt werden. Diese Möglichkeit steht im Rahmen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBV) zur Verfügung.)

Darüber hinaus können Arbeitnehmer die Beitragszahlung bis zu sechs Monate aussetzen, wenn die Entgeltfortzahlung wegfällt und sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Diese Option besteht bei der SBV, der ergänzenden Berufsunfähigkeitsversicherung (EBV) und der KörperSchutzPolice jeweils in der Direktversicherung. Die Beiträge müssen in diesem Fall nicht nachgezahlt werden und der Versicherungsschutz bleibt im gesamten Zeitraum in voller Höhe erhalten.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Zeitgemäße Lösungen und Konzepte sind Thema der AssCompact Wissen Veranstaltung Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch die Allianz ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie hier.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der AssCompact Sonderedition „betriebliche Versorgung“ und in unserem ePaper.

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Ein Artikel von
Göksel Ertas

Der Irrglaube der rein digitalen Vorsorgeberatung

Die Digitalisierung macht auch vor der betrieblichen Versorgung nicht halt. Kunden sind es gewohnt, dass alle Informationen rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Makler stellen diese Anforderungen vor Probleme, denn wie soll eine rein digitale Vorsorgeberatung aussehen und führt sie überhaupt zum Erfolg?

Ein Beitrag von Tobias Bailer, geschäftsführender Gesellschafter der Pension Solutions Group

Ein Wort, das direkt mit betrieblicher Versorgung in Verbindung steht, ist „komplex“. Ein Blick auf die betriebliche Altersversorgung mit ihren unterschiedlichen Durchführungswegen, also Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage, zeigt: Zunächst einmal entsteht ein großer Klärungsbedarf bei Arbeitgebern, Personalverantwortlichen und Betriebsräten. Hinzu kommt der Makler, der den Beteiligten unterschiedliche Produkte von unterschiedlichen Versicherern anbietet und die Komplexität damit weiter erhöht.

Auch das Kundenunternehmen birgt einige Stolpersteine: Unterschiedliche Standorte, Gehaltsgefüge, Altverträge oder Sonderwünsche erschweren die Beratung. Nicht zu vergessen ist der zu beratende Mitarbeiter, der das Prinzip der betrieblichen Versorgung, die Entgeltumwandlung, verstehen muss, um einen Vertrag abzuschließen.

Makler sehen sich also mit einen enormen Kommunikationsaufwand konfrontiert, der rein digital nicht zu bewältigen ist. Das Lösungswort heißt in diesem Fall „Hybridität“ und wird von Kunden immer mehr erwartet.

wayly – digital und doch persönlich

Denn Kunden informieren sich Studien zufolge zwar vermehrt online, schließen aber bei erklärungsbedürftigen Produkten wie der Altersvorsorge immer noch zum größten Teil offline ab (Stichwort ROPO). In enger Kooperation mit eVorsorge und den großen bAV-Versicherern Deutschlands, Alte Leipziger, AXA, HDI, Swiss Life sowie dem Konzern Versicherungskammer, ist mit wayly ein Produkt entstanden, das die betriebliche Versorgung vollständig digital erlebbar macht und mit der persönlichen Beratung verbindet. Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird der Zugang zur betrieblichen Versorgung erleichtert.

Lösungen von Experten für Experten

Das erste Produkt von Multi Robo Advisor spiegelt die jahrzehntelange Beratungserfahrung von Pension Solutions und den Kooperationspartnern wider und ist die Antwort auf die Marktanforderungen zur digitalen Vorsorgeberatung: einfach, intuitiv, benutzerfreundlich und jederzeit verfügbar. Die Kosten für den wayly-Einsatz beim Arbeitgeber übernehmen dabei die beteiligten Versicherer für die Makler.

Das Hauptaugenmerk der entwickelten Lösung liegt darin, komplexe Sachverhalte so einfach wie möglich darzustellen. Die Plattform beinhaltet sowohl die betriebliche Altersversorgung wie auch die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung und ist in der Lage, standortübergreifende Konzernstrukturen und unterschiedliche Tarife abzubilden.

Dabei bieten sich dem Vermittler zwei Wege, wayly einzusetzen. Zum einen kann die komplette Beratung rein digital durchlaufen und abgeschlossen werden, zum anderen wird dem Nutzer jederzeit die Möglichkeit gegeben, auf eine persönliche Beratung zurückzugreifen. Diese erfolgt entweder vom Makler selbst oder – optional hinzubuchbar – von der Pension Solutions Group. Denn Beratungsgespräche können sehr zeitintensiv und umfangreich sein. Sollten die Kapazitäten aufgrund von Unternehmensgröße oder Zeitfaktor nicht ausreichen, den Kunden persönlich zu beraten, können Makler mit Pension Solutions als Partner auf ein deutschlandweit agierendes Netz an bei der Pension Solutions fest angestellten Beratern zurückgreifen. Zur Kontaktaufnahme dienen dabei die verschiedensten Wege (per Telefon, Video, Live-Chat oder Kontaktformular).

Rundum-Sorglos Paket

Um die Akzeptanz in den Unternehmen zu schaffen, die Belegschaft auf die neuen Möglichkeiten der Beratung aufmerksam zu machen und die Abschlussquote zu erhöhen, werden den Maklern maßgeschneiderte Kommunikationskonzepte an die Hand gegeben, bei wayly „Aktivatoren“ genannt. Je nach Wunsch kann hier beispielsweise auf Plakate, Roll-ups, Tablettaufleger oder Gehaltsbeileger zurückgegriffen werden oder es werden Texte und Videoanleitungen zur Verfügung gestellt, um wayly auf einer Landingpage vorzustellen.

Mit wayly wurde ein Produkt entwickelt, das dafür sorgt, dass sich alle Beteiligten – also Makler, Arbeitgeber und Arbeitnehmer – mit dem komplexen Thema betriebliche Versorgung nicht allein gelassen fühlen. Dabei wurde Wert darauf gelegt, dass jeder seinen eigenen individuellen Weg gehen kann. Rein digital, mit persönlicher Beratung vom Makler oder in Kooperation mit Pension Solutions. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Unterstützung erhält der Makler außerdem von den Versicherern, die die Kosten für wayly übernehmen, und mit Hilfe von Aktivatorenkonzepten, die wayly in den Kundenunternehmen sichtbar machen.

Digitalisierung bringt mehr Zeit für die wirkliche Beratung

Die Digitalisierung verändert die Welt und die Ansprüche der Kunden. Für die betriebliche Versorgung bedeutet das, dass durch Plattformen wie wayly analoge Prozesse wegfallen. Auch die Zeit für erste Aufklärungsgespräche wird durch eine bessere Vorabinformation reduziert.

Der Irrglaube der rein digitalen Vorsorgeberatung

Dafür haben Makler mehr Zeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und ein kompetenter Ansprechpartner bei Problemen und Fragen zu sein. Denn eine reine Digitalisierung wird es bei komplexen Themen wie der betrieblichen Versorgung nicht geben, zu groß sind der Erklärungsbedarf, die unterschiedlichen Gegebenheiten und individuellen Wünsche. Weitere Informationen unter www.wayly.de.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der AssCompact Wissen Veranstaltung Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch Pension Solutions ist als Partner des Forums mit einem Vortrag vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © Tierney – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Tobias Bailer

Systemrendite to go mit der Betriebsrente

15%-Arbeitgeberzuschuss, Geringverdienerförderung – Stichworte, die die bAV gerade jetzt wieder als wirkungsvolle Vorsorge ins Gespräch bringen können. Mit der Canada-Life-Betriebsrente bekommen bAV-Sparer eine passende Lösung an die Hand, um ihr lebenslanges Einkommen zu optimieren.

Ein Beitrag von Dr. Igor Radović, Direktor Produkt- und Vertriebsmanagement bei Canada Life Assurance Europe, Niederlassung für Deutschland

Die Covid-19-Pandemie hält viele Betriebe in Atem. Sichere Arbeitsprozesse organisieren, das Geschäft am Laufen halten – all dies mussten Arbeitgeber in rasantem Tempo schaffen. Kein Wunder, dass die Frage nach einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) es hier schwer hatte. Die zunehmende Impfung bringt eine Normalisierung der Lage zumindest in Aussicht. Damit fällt es auch leichter, sich mit der Absicherung des lebenslangen Einkommens zu befassen. Kaum eine andere Vorsorge-Form leistet hier so viel wie die Betriebsrente – das macht sie gerade jetzt aktueller denn je!

15%-Zuschuss und Geringverdienerförderung

Häufige Sparform bei kleineren Einkommen ist die Direktversicherung. Seit 2019 muss der Arbeitgeber hier bei einer neuen Entgeltumwandlung 15% zuzahlen, wenn er dadurch Sozialabgaben einspart. Das macht das Sparen effizienter – gerade über längere Zeiträume hinweg.

Und noch weitere Werkzeuge stehen bereit, damit man schon mit kleinen Beiträgen etwas für die Altersversorgung tun kann: Der Freibetrag zur Grundsicherung, die Erhöhung des Förderrahmens von 4% auf 8% bei Entgeltumwandlung und der zusätzliche steuer- und sozialabgabenfreie Förderbetrag bei Geringverdienern. So kann der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine rein arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente aufbauen und bekommt einen Teil davon vom Staat zurück. Toll für die Angestellten, denn so bekommen sie ohne eigene Zuzahlung eine Betriebsrente aufgebaut.

Betriebsrenten-Sparer nehmen Systemrendite mit

Ein wichtiges Stichwort bei der Betriebsrente ist die Systemrendite, die Staat und Unternehmen für die bAV-Sparer bewirken. Damit tun Arbeitgeber viel für die Mitarbeiterbindung und begeistern qualifizierte Kräfte für sich. Berechnungen belegen, dass die betriebliche Altersversorgung der privaten Altersversorgung (pAV) unter Renditegesichtspunkten deutlich überlegen ist.

Durch Steuer und Sozialversicherungsersparnisse in der Ansparphase und zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss sowie teilweise Sozialversicherungsfreiheit in der Leistungsphase* können Renditen von über 5% erzielt werden. Details hierzu finden Sie im bAV-Portal von Canada Life.

Vorsorge mit „GENERATION business“

Mit einer betrieblichen Altersversorgung engagieren sich Arbeitgeber langfristig fürs lebenslange Einkommen ihrer Mitarbeiter. Deshalb kommt es auf die Zukunftsfähigkeit des Tarifs an – und natürlich auch auf die des Anbieters. Altersvorsorge muss sich lohnen – der Niedrigzins zeigt deutlich, wie wichtig eine funktionierende und professionelle Kapitalanlage hinter der Betriebsrente ist. Hier konnte sich Canada Life seit dem deutschen Markteintritt vor 21 Jahren als erfahrener Anbieter profilieren. Schließlich ist renditeorientiertes Investment in der angelsächsischen Welt eine Selbstverständlichkeit – zum Beispiel in Kanada, dem Ursprungsland von Canada Life.

*Dies sind 164,50 Euro laut GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz 2021.

Rendite + Garantie

Der Tarif „GENERATION business“ arbeitet konsequent mit den Kapitalmärkten, um ihre Renditechancen zu erschließen. Und davon profitieren Canada-Life-Kunden: Sie konnten sich freuen, nachdem sich die Märkte nach der Finanz- und Eurokrise erholt hatten: 5,4% p.a. Rendite erwirtschaftete der hinterlegte Unitised-With-Profits-(UWP)-Fonds zum 30.04.2021 seit Auflegung Ende Januar 2004. Trotz Niedrigzins und trotz der Turbulenzen in Finanz-, Euro- und Corona-Krise. Weiteres Plus: Kunden bekommen Sicherheit durch Garantien, die zum Laufzeitende greifen, wenn sie die Garantievoraussetzungen eingehalten haben. Ein Glättungsverfahren baut dafür einen Garantiewert auf, eine Mindestwertentwicklung von 1,0% ist den Kunden auf jeden Fall sicher. Läuft es gut, bekommen sie den Fondswert ausgezahlt.

Diese moderne, gleichzeitig aber schon bewährte Form der Vorsorge gibt es für die Durchführungswege Direktversicherung, rückgedeckte Unterstützungskasse sowie rückgedeckte Pensionszusage. Das kommt der gesamten Belegschaft entgegen.

Neu: Mehr Flexibilität

Für noch mehr Flexibilität hat Canada den Tarif „GENERATION business“ Anfang des Jahres überarbeitet und ergänzt. Der Einstieg ist nun schon ab 20 Euro monatlich möglich. Einmalbeiträge können ab 2.000 Euro platziert werden, Zuzahlungen ab 250 Euro. Mehr Flexibilität gibt es auch bei den Aufschubzeiten: In der Direktversicherung und Pensionszusage ist es nun möglich, Verträge ab fünf Jahren Aufschubzeit abzuschließen.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der AssCompact Wissen Veranstaltung Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch Canada Life ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Dr. Igor Radović

Versorgung von GGF: Neue Perspektiven kennenlernen

Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) und Führungskräfte haben einen höheren Vorsorge- und Absicherungsbedarf. Swiss Life bietet über den Durchführungsweg Unterstützungskasse eine zeitgemäße betriebliche Versorgung für diese Zielgruppe.

Ein Beitrag von Hubertus Harenberg, Bereichsleiter Vertrieb Firmenkunden und Konsortien, Swiss Life Deutschland

In Zeiten von Pandemie und Niedrigzins sind insbesondere Unternehmer gefordert, für sich und ihre Unternehmen Sicherheit und Stabilität bei der finanziellen Vorsorge zu erreichen. Zwar hat diese Kundengruppe nicht erst seit heute einen hohen Beratungsbedarf, doch die aktuelle Lage bringt besondere Herausforderungen bei der Aufstellung einer nachhaltigen und strategischen Vorsorgeplanung mit sich. Denn aufgrund ihrer tendenziell höheren Einkommen haben Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) und Führungskräfte zwangsläufig einen weitaus höheren Vorsorge- und Absicherungsbedarf.

Swiss Life bietet ein extra für die Zielgruppe Unternehmer erstelltes Strategiekonzept an, das auf diesen speziellen Bedarf eingeht und zielgerichtete Vorsorgelösungen anbietet. Die Swiss Life Unterstützungskasse beispielsweise ermöglicht passende Rahmenbedingungen, um eine zusätzliche und flexible Vorsorge aufzubauen. Dabei bezieht das Zielgruppenkonzept von Swiss Life auch die mitarbeitenden Angehörigen der GGF mit ein. Diese erhalten durch eine Unterstützungskassenversorgung oder eine Direktversicherung einen zusätzlichen Baustein zu ihrer Altersversorgung.

Gründe für die Unterstützungskasse aus Sicht des Unternehmens

Interessant ist das Angebot auch aus Unternehmensperspektive: Im Durchführungsweg Unterstützungskasse können für Gesellschafter-Geschäftsführer sowie für Führungskräfte Versorgungen mit nahezu unbegrenztem Dotierungsrahmen aufgebaut werden – ganz nach dem individuellen Bedarf, steuerfrei sowie ohne Bilanzberührung. Laufende, gleichbleibende oder steigende Beitragszahlungen bieten eine planmäßige und kalkulierbare Versorgung, die zudem mit einem geringen Verwaltungsaufwand für das Unternehmen eingerichtet werden kann. Für die vollständige Ausfinanzierung sorgt eine zur Versorgungszusage der Unterstützungskasse deckungsgleiche Finanzierung über eine Rückdeckungsversicherung. Die administrativen Tätigkeiten können auf die Unterstützungskasse übertragen werden, womit der Aufwand auf Unternehmensseite überschaubar bleibt.

Neben den steuerlichen Vorteilen bietet die Swiss Life Unterstützungskasse flexible und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Neben einer Rentenzusage mit Kapitaloption steht zum Beispiel auch eine Kapitalzusage mit Rentenoption zur Verfügung. Ebenso ist es möglich, das Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern oder die Hinterbliebenen im Todesfall abzusichern.

Weitere Vorteile durch den gehaltsdynamischen Leistungsplan

Mit dem optionalen gehaltsdynamischen Leistungsplan koppelt Swiss Life die Höhe des Beitragsaufwands an die Entwicklung des pensionsfähigen Gehalts des Versorgungsberechtigten. Somit wird der Beitrag fester Bestandteil des Gehalts und orientiert sich damit ganz lebensnah am Versorgungsbedarf: steigendes Einkommen = erhöhter Versorgungsbedarf + wachsende Vorsorge.

Der Beitrag an die Unterstützungskasse ist dabei fester Bestandteil der Gehaltssumme und steigt nur dann, wenn das Gehalt ebenfalls steigt. Für GGF hat die gehaltsdynamische Anpassung einen weiteren Vorteil. Hier kann der Beitrag selbst bis unmittelbar vor Rentenbeginn angehoben werden, ohne dass eine Erdienbarkeitsfrist einzuhalten ist – denn die gehaltsabhängige Erhöhung wurde ja bereits bei Einrichtung der Versorgung festgelegt.

Mit passenden Lösungen zu einer attraktiven Altersrente

Besonders geeignet für GGF und Führungskräfte ist der Rückdeckungstarif Swiss Life Maximo, der Sicherheit und Renditechancen miteinander verbindet. Bereits seit April 2019 steht die renditeorientierte Variante mit geringfügig reduzierter Garantie auch in der Unterstützungskasse zur Verfügung. Swiss Life ermöglicht es, mit abgesenkten Garantien bereits ab Vertragsbeginn renditeorientiert am Kapitalmarkt zu investieren.

Die börsentäglich gemanagte Kapitalanlage sorgt zudem dafür, dass auf Schwankungen an den Kapitalmärkten flexibel reagiert wird. Wer die langfristige Entwicklung der Aktienmärkte verfolgt hat, weiß, dass diese in der Vergangenheit tatsächlich nicht nur krisenbeständig, sondern auch sehr positiv verlaufen ist.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der AssCompact Wissen Veranstaltung Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch Swiss Life ist als Partner beim Forum vertreten und bietet mehr Informationen zum Thema in einem virtuellen Workshop. Details zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Hubertus Harenberg

Wettbewerb um Talente: Mit bAV und bKV mehr bieten als andere

Um die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen, können Firmen mit einer bAV und einer bKV punkten. Die Gothaer hat passende Lösungen im Portfolio, darunter eine Rentenversicherung mit Indexbeteiligung. Ein Beitrag von Marvin Pfanschilling, Vertriebskoordinator Lebensversicherung der Gothaer Allgemeine Versicherung.

Mobilität, Flexibilität und Globalisierung können unter Umständen für eine hohe Mitarbeiterfluktuation verantwortlich sein. Um qualifizierte Mitarbeiter zu akquirieren oder gute Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, muss der Arbeitgeber mehr bieten als andere. Dabei bieten sich eine betriebliche Altersversorgung (bAV) sowie eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) an. Beides ist bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefragt und bietet dem Unternehmen eine Chance, sich von Wettbewerbern auf dem Arbeitsmarkt zu differenzieren.

bAV – Beitragsgarantie und Full Service

Eine neue Rentenversicherung mit attraktiver Indexbeteiligung – das bietet die Gothaer mit ihrem neuen Produkt GarantieRente Index im Rahmen der bAV an. Damit werden die Vorteile von Indexlösungen und dynamischen Hybriden in einem Produkt zusammengefasst. So kann der Kunde gleichzeitig auf Sicherheit und besondere Renditechancen bauen. Eine 100%-ige Beitragsgarantie ist dabei schon ab einer Vertragsdauer von einem Jahr möglich.

Große Bedenken haben Arbeitgeber und Vermittler oftmals bezüglich eines möglichen hohen Verwaltungs- und Bürokratieaufwandes beim Abschluss einer bAV. Die Gothaer bietet den Unternehmen einen Rundumservice für die Abwicklung ihrer bAV. Mit ihrem bAV-Cockpit stellt die Gothaer Beratern und Unternehmenskunden ein einfaches digitales Änderungsmanagement zur Verfügung. Bei der Beratung vor Ort bietet das Cockpit zudem effiziente und umfassende Informationen. Der Abschluss einer bAV passiert komplett digital, es müssen keine Papierberge mehr hin- und hergeschickt werden. In Sachen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) finden Kunden und Berater zudem alle Informationen auf einer speziellen Website unter www.gothaer-brsg.de.

bKV – Krankenzusatzversicherungen über einen Kollektivvertrag

Über einen Kollektivvertrag mit einem privaten Krankenversicherer kann ein privater Zusatzversicherungsschutz ohne individuelle Risikoprüfung für die Mitarbeiter und deren Angehörige angeboten werden. Die Gothaer Krankenversicherung bietet eine entsprechende Produktpalette an, die extra auf die Anforderungen im Kollektivgeschäft zugeschnitten ist. Zudem werden in der kollektiven Krankenversicherung Beitragsnachlässe gewährt. Je nach Vertrag gibt es Möglichkeiten, Angebote zu erstellen, die nur im Bereich der Kollektivversicherung realisierbar sind. Ein Verzicht auf Wartezeiten ist hierbei obligatorisch. Kollektivversicherungen bieten im Vergleich zu Individualversicherungen deutlich bessere Konditionen.

Beim Gesundheitsbudget Gothaer FlexSelect kann jeder Mitarbeiter flexibel und individuell die Leistungen in Anspruch nehmen, die zu ihm persönlich am besten passen – und das jedes Jahr aufs Neue. Gothaer FlexSelect enthält Leistungen für die Bereiche Ambulant, Zahn und Stationär sowie zusätzlich drei obligatorische Assistance-Dienstleistungen, welche außerhalb des Gesundheitsbudgets mehrmals pro Jahr kostenfrei in Anspruch genommen werden können. Hierdurch lässt sich insbesondere die Erlebbarkeit der Versorgungsleistungen bei den Arbeitnehmern deutlich steigern.

bKV und bAV als Vorteil für alle Beteiligten

Um qualifizierte Mitarbeiter zu akquirieren oder Beschäftigte an das Unternehmen zu binden, sollten konkrete Maßnahmen genutzt werden, die über ein gutes Gehalt und ein angenehmes Betriebsklima hinausgehen. Attraktive Versicherungskonditionen für die Zeit der Unternehmenszugehörigkeit sind dagegen noch nicht weit verbreitet. Bei vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand entsteht hier ein hoher wahrgenommener Nutzen. Diese Fürsorge führt zu einer positiven Außendarstellung des Unternehmens. Rankings zum Thema „bester Arbeitgeber“ beziehen Sozialleistungen in ihre Urteile mit ein. Eine positive Außendarstellung unterstützt wiederum die Differenzierung zu Wettbewerbern. Wenig Aufwand – hoher Nutzen: : Die Investition in das betriebliche Versorgungsmanagement lohnt sich – für alle Beteiligten.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der AssCompact Wissen Veranstaltung Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch die Gothaer ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

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Ein Artikel von
Marvin Pfanschilling

Fokus 2021 in der bAV: Ansatzpunkte für Vermittler

Arbeitgeberzuschuss, abgesenkte Garantie, Nachhaltigkeit in der Beratung – das sind drei wichtige Themen in der betrieblichen Altersversorgung, die für Vermittler 2021 auf der Agenda stehen. Was es zu beachten gilt, erläutert Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH.

In der Praxis stellen sich 2021 drei große Herausforderung für bAV-Vermittler. Das ist zum einen die Umsetzung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss nach § 1a (1a) BetrAVG bis zum 31.12.2021 für alle Bestandsverträge. Zum zweiten ist das der Umgang mit Tarifen mit abgesenkter Garantie, die im Jahre 2021 fast überall zum Standard geworden sind. Und zuletzt, aber sicherlich nicht an letzter Stelle, eine Entscheidung zum Thema Nachhaltigkeit in der Vermittlung, also die Umsetzung der Transparenz-Verordnung, die seit 10.3.2021 verpflichtend ist.

31.12.2021: Arbeitgeberzuschuss im Bestand

Zunächst einmal lohnt der Blick auf die Vermittlungstätigkeit der Vergangenheit. Hier wurde regelmäßig die Zusage des Arbeitgebers, die in der Entgeltumwandlungsvereinbarung arbeitsrechtlich dokumentiert wurde, vom Vermittler durch einen passenden Direktversicherungsvertrag „eingedeckt“. Dies wurde oft mit Aussagen begleitet wie: „Wir garantieren eine einfache, haftungssichere bzw. rechtssichere Lösung für Ihre betriebliche Altersversorgung“. Die ‚Kirsche auf dem Kuchen‘ war dann noch eine passende Versorgungsordnung, die gerne auch unter der Überschrift Rechtssicherheit vom Vermittler lanciert wurde.

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wird diese Zusage gesetzlich erweitert – auch für Uralt-Verträge. Und damit muss auch die Deckung durch die Direktversicherung (Pensionskasse, Pensionsfonds) entsprechend erweitert werden. Gerade in Maklerverträgen gehört die Bestandsbetreuung oft zur Standardvereinbarung. Hier sollte jeder Makler und Vermittler also zunächst einmal schauen, wie weit seine Versprechen, seine Betreuungsverträge usw. gehen. Die Ansprache der Arbeitgeber und die gemeinsam erarbeiteten Lösungen in diesem durchaus „verzwickten“ Feld sollten anschließend sorgfältig dokumentiert werden.

Ist ein Rechtsdienstleister, z.B. zur Prüfung der Versorgungsordnung, eingeschaltet, sollte auch schriftlich dokumentiert sein, wer für was zuständig ist. Ein Arbeitgeber, der von ihnen betreut wird, winkt ab und hat kein Interesse? Dokumentieren! Der Arbeitgeberverband, erklärt ihnen der Arbeitgeber, verweist auf den Tarifvertrag, der keinen Zuschuss vorsieht. Juristisch ungeklärt. Wichtig für den Makler: Dokumentieren, warum nicht eingedeckt wurde.

Denn, wenn der Arbeitgeberzuschuss nicht richtig umgesetzt wird, fehlt nicht etwa „Geld“, sondern es fehlt Versorgungsleistung. Der Arbeitgeber kommt in die Subsidiärhaftung, muss also die Leistung des Versicherungsvertrags „aufstocken“. Da steht schnell der Vorwurf im Raum, dass andere, namentlich der Makler, „Schuld“ gewesen sei.

bAV-Tarife mit abgesenkten Tarifen

Die Niedrigstzinsphase hat nun auch fast marktweit die betriebliche Altersversorgung erreicht. Abgesenkte Garantien sind wichtig, damit letztlich ein größerer Beitragsteil in Sachwertanlagen fließen und dadurch eine höhere Altersversorgung aufgebaut werden kann. Das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) hat in einer Studie nachgewiesen, dass in der andauernden Niedrigzinsphase diese Produkte auch für sicherheitsorientierte Anleger bedarfsgerecht sind. Denn durch den größeren Anteil an Sachwertanlagen kann das Inflationsrisiko reduziert werden. Hohe Garantien, d.h. im Niedrigzinsfeld deutlich geringere Renditen, erhöhen inflationsbereinigt sogar das Risiko des Kaufkraftverlustes.

Mit anderen Worten: Stehen Tarife mit voller Bruttobeitragsgarantie zur Wahl muss über die damit verbundenen Risiken informiert werden genauso wie selbstverständlich wie bei Tarifen mit abgesenkten Garantien über die Chancen informiert werden sollte.

Da Tarife mit abgesenkten Garantien nur in Verbindung mit einer BOLZ zum Einsatz kommen, sollte die Zusage des Arbeitgebers, die Versorgungsordnung usw. immer sehr deutlich die Kernelemente einer BOLZ enthalten. Dort steht nicht das angesammelte Kapital, sondern die Transformation des Beitrags in eine von Beginn an feststehende Leistung im Vordergrund. Auch im „Störfall“ also insbes. einer vorzeitigen Beitragsfreistellung muss weiterhin eine Garantie in angemessener Höhe vorhanden sein.

Es gibt also viel, über das informiert werden sollte.

Ab 10.3.2021: Die Transparenz-Verordnung

Seit 10.3.2021 gelten neuen Offenlegungspflichten für Finanzberater, also auch Versicherungsvermittler. Sie ergeben sich aus den Vorschriften der Transparenz- oder Offenlegungsverordnung. Drei Dinge sind für Vermittler danach zu tun – und natürlich auch zu dokumentieren.

  • 1. Veröffentlichung der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie auf der Internetseite und Erläuterung, ob und wie Beratung zu nachhaltigen Produkten und deren Anbietern erfolgt
  • 2. Angaben zur Vergütungspolitik in puncto Nachhaltigkeit
  • 3. Beratung zu den vorvertraglichen Informationen der Anbieter von nachhaltigen Produkten

Auch ein „Nein“ zur Nachhaltigkeitsstrategie des Vermittlers, das auch – noch – möglich ist, muss dokumentiert und offengelegt werden.

Die Verordnung gibt noch nicht vor, an welcher Stelle der Vermittlerhomepage die Informationen konkret offengelegt werden müssen. Es bietet sich an, sie unter der Bezeichnung „Informationen zur Nachhaltigkeit nach der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ für den Seitenbesucher einfach auffindbar und letztlich werbewirksam zu platzieren.

Als Anbieter der GrüneRente unterstützt die Stuttgarter Vermittler mit zahlreichen Informationen beim Thema Nachhaltigkeit, zum Beispiel auf www.gruenerleben.stuttgarter.de oder mit der Vermittler-Checkliste „Vorab informieren: ESG-Aspekte in den Beratungsprozess integrieren“.

Fazit

Im Jahr 2021 gibt es viele Ansatzpunkte für die betriebliche Altersversorgung. Gute Beratung ist nötig und gefragt. Mehr Information zu allen drei Themen finden sich bei der Stuttgarter auf bavheute.de oder per Mail an bav@stuttgarter.de.

AssCompact Forum betriebliche Versorgung

Dieser Beitrag erscheint im Rahmen der AssCompact Wissen Veranstaltung Forum betriebliche Versorgung, das am 29. und 30. Juni in digitalem Format stattfindet. Auch die Stuttgarter ist als Partner des Forums mit einem Online-Workshop vertreten. Weitere Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter asscompact.de/forum-betriebliche-versorgung.

Bild: © DOC RABE Media – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Dr. Henriette Meissner