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Assekuranz Sach allgemein

IT-Versicherungen nehmen an Bedeutung zu

Jeder zweite IT-Dienstleister hält die digitalen Risiken im seinem Beruf für unkalkulierbar. Zugleich ist die Branche nicht zeitgemäß versichert. Gewünscht ist Schutz bei Schäden durch Programmierfehler und Verletzung geistiger Eigentumsrechte.

Im Hinblick auf die immer komplexeren Digitalisierungsprojekte halten 51% der IT-Dienstleister die digitale Risiken in ihrem Beruf für unkalkulierbar. 44% fürchten mögliche finanzielle Konsequenzen nach einem verursachten Schaden. Dies geht aus dem aktuellen IT-Versicherungsindex der Bitkom Research GmbH im Auftrag des Spezialversicherers Hiscox hervor. Unsicherheit besteht auch beim Versicherungsschutz: Nicht einmal jeder Zweite ist sich sicher, dass die bestehenden Versicherungen für mögliche Schäden aufkommen würden.

Digitale Risiken als Herausforderung für Versicherungsschutz

Wie Hiscox unterstreicht, reißt die Digitalisierung eine Lücke in den klassischen Versicherungsschutz von IT-Dienstleistern. „Die schnelllebige vernetzte Welt braucht passgenaue und gleichzeitig flexible Sicherheitsnetze, um Gefahren im Zaum zu halten. Dennoch sehen wir noch immer, dass IT-Dienstleister über nicht zeitgemäßen Versicherungsschutz verfügen,“ erklärt Marc Thamm, Underwriting Manager Technology, Media & Communications bei Hiscox. So seien nach wie vor Stand-der-Technik-Klauseln zu finden, Entschädigungsgrenzen für wichtige Komponenten oder ein eingeschränkter Versicherungsschutz für Verzögerungsschäden.

Relevanz von IT-Versicherungen hat zugenommen

Der IT-Versicherungsindex beleuchtet die Bekanntheit, die Nutzung von und das Interesse an IT-Versicherungen sowie die Bedeutung, die IT-Dienstleister dieser Absicherung beimessen. Laut Hiscox kletterte der Versicherungsindex im Vergleich zur Vorjahresbefragung um 3,5 Punkte auf 75,7 (Mittelwert auf einer Skala von 0 „keine Relevanz„ bis 100 „maximale Relevanz„). Insbesondere bei den großen IT-Dienstleistern (200-499 Mitarbeitern) haben die IT-Versicherungen deutlich an Bedeutung gewonnen. So stieg der Index gegenüber dem Vorjahr um 8,7 Punkte auf 84,5.

82% haben eine IT-Berufshaftpflicht abgeschlossen

Anhand der Studie lässt sich auch eine Zunahme bei den Abschlusszahlen von IT-Versicherungen ablesen. Während im vergangenen Jahr 77% der Befragten über eine IT-Berufshaftpflicht verfügten, sind es 2019 bereits 82%. Eine IT-Betriebshaftpflicht haben dagegen nur 75% der IT-Dienstleister abgeschlossen. 56% sichern ihr Unternehmen mit einer Versicherung von Elektronik- und Büroinhalt ab und 20% mit einer Versicherung gegen Cyber- und Datenrisiken. 4 von 10 Dienstleistern, die noch nicht im Besitz einer IT-Police sind, zeigen Interesse an den Versicherungsoptionen.

Die meisten Auftraggeber machen IT-Versicherung zur Pflicht

Programmierfehler oder Verzögerungen von Projekten können schnell schnell große Schäden verursachen. Aus diesem Grund steigt die Bedeutung spezieller IT-Versicherungen auf Auftraggeberseite. Laut Index gaben 83% der befragten Dienstleister an, ihre Auftraggeber würden den Nachweis einer IT-Betriebshaftpflicht verlangen. Eine IT-Berufshaftpflicht auf Seiten der externen Spezialisten fordern 75% der Unternehmen.

Das wünschen sich IT-Dienstleister von ihrer Versicherung

Was den Umfang einer IT-Versicherung angeht, wünschen sich 84% der IT-Dienstleister einen cyberbedingten Betriebsausfall als Teil der Versicherungsleistung. Die Abdeckung von Schäden durch die Verletzung geistiger Eigentumsrechte ist drei Vierteln wichtig. 72% hätten gerne Schäden durch externe Cyberangriffe im Versicherungsschutz enthalten.

Abgrenzung von Cyber- und IT-Versicherung unklar

„Diese gewünschten Deckungselemente zeigen zum einen, dass Versicherer noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten haben, was eine IT-Versicherung von einer Cyber-Police abgrenzt und welche Schäden in welchem Versicherungsschutz gedeckt sind,“ betont Thamm. Aus Kundensicht sei die Grenze zwischen klassischen IT-Haftpflichtschäden und Cyberschäden fließend. „Für einen vollumfänglichen Schutz ist der Abschluss einer ergänzenden Cyber-Komponente heute unerlässlich und Versicherer sollten verstärkt integrierte Angebote entwickeln,“ so Thamm weiter. (tk)

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Möglichkeiten alternativer Vergütungen für Versicherungsmakler

Ob nun wirtschaftliches Interesse oder Kundenwunsch – Versicherungsmakler denken immer häufiger über das Einführen von Honoraren nach. Uneinigkeit herrscht dabei immer wieder darüber, was erlaubt ist und was nicht. Philipp Bauer LL.M. und Norman Wirth von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte beziehen eine klare Position und erklären, worauf es bei alternativen Vergütungsformen ankommt.

Das Interesse von Versicherungsmaklern an alternativen Vergütungsmodellen, insbesondere Produkte gegen ein gesondertes Honorar zu vermitteln, nimmt weiterhin zu. Dies geht jedoch nicht ausschließlich auf wirtschaftliche Interessen der Vermittler infolge abnehmender Provisionen zurück. Auch viele Kunden wünschen sich von ihren Vermittlern eine individuelle, unabhängige und hochqualitative Beratung, die auch alternative Versicherungs- und Vergütungskonzepte berücksichtigt.

Die Abschlussvergütung

Unter Honorarvermittlung versteht man die Vermittlung von Produkten gegen ein gesondertes, vom Kunden zu zahlendes Entgelt, während bei der Provisionsvermittlung die Vergütung des Vermittlers regelmäßig durch den Produktgeber, also die Versicherungsgesellschaft, erfolgt. Die Vermittlung gegen Honorar ist grundsätzlich zulässig. Sie ist auch nicht nur auf solche Produkte beschränkt, für die der Vermittler keine Provision vonseiten des Produktgebers erhält. Denn im Rahmen der Privatautonomie ist die Frage der Vergütung grundsätzlich frei verhandelbar. Einschränkungen der Honorarvermittlung ergeben sich jedenfalls nicht aus der Gewerbeordnung, da darin an keiner Stelle der Wille des Gesetzgebers ausgedrückt ist, dass die Vergütung des Versicherungsmaklers regelmäßig oder gar ausschließlich vom Produktgeber zu erfolgen hat. Insbesondere gilt es hierbei zu berücksichtigen, dass Beschränkungen des Vermittlungshonorars oder der Provisionen als Berufsausübungsbeschränkung verfassungsrechtlich bedenklich sein könnten.

Ist die Entgegennahme von Kundenhonoraren weiterhin grundsätzlich erlaubt?

Zwar gab es im Zuge der Änderung der Gewerbeordnung im Jahr 2017 ernsthafte Pläne, ein Honorarannahmeverbot für Versicherungsvermittler einzuführen, letztlich scheiterte die Umsetzung aber an dem gut begründeten Widerstand der Versicherungsmaklerverbände wie AfW und BDVM. Entsprechend ist die Entgegennahme von Kundenhonoraren auch weiterhin grundsätzlich erlaubt. Dies gilt unseres Erachtens und ungeachtet von hiergegen teilweise geäußerten Bedenken auch dann, wenn ein Versicherungsmakler bereits vom Produktgeber eine Provision erhält und auch unabhängig davon, ob die Vermittlung gegenüber einem Unternehmer oder einem Verbraucher erfolgt.

Zwar gestattet § 34d Abs. 1 Satz 8 GewO die rechtlich geprägte Beratung durch Versicherungsmakler nur gegenüber Unternehmern und deren Beschäftigten. Diese Norm ist jedoch nur dann anwendbar, wenn der Versicherungsmakler keine Vermittlungsabsicht verfolgt, sondern nur eine von der Produktvermittlung isolierte rechtlich geprägte Versicherungsberatung erbringt. Hiervon nicht erfasst ist die zwingend der Vermittlung vorausgehende Beratung in Vermittlungsabsicht. Daher kann der Versicherungsmakler Netto- wie auch Bruttopolicen sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern gegen zusätzliches Abschlusshonorar vermitteln.

Erfolgsabhängig oder nicht?

Überwiegend vertreten wird dazu dann auch, dass aus § 34d Abs. 1 Satz 8 GewO indirekt folgt, dass der Verbraucher ein zuvor versprochenes Honorar nur dann schuldet, wenn sich die Vermittlungsabsicht des Vermittlers manifestiert hat und der Vermittler dem Verbraucher erfolgreich eine Versicherung vermitteln konnte. Kommt ein Vermittlungserfolg hingegen nicht zustande, kann der Vermittler eine erfolgsunabhängige Vergütung nur von Unternehmern oder Freiberuflern verlangen.

Transparenz gegenüber dem Kunden ist ausschlaggebender Faktor

Sofern ein Versicherungsmakler mit einem Kunden eine von ihm zu zahlende Vergütung vereinbart, obwohl er bereits vom Versicherer Provision für die Vermittlung erhält, hat der Vermittler dies gegenüber dem Kunden transparent offenzulegen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Kunde von der Neutralität des Vermittlers ausgeht, die jedoch in Anbetracht der vom Produktgeber gewährten Provision zumindest bezweifelt werden kann.

Diese Bedenken teilte auch der Gesetzgeber in seinem Entwurf zur Änderung der Gewerbeordnung von 2017. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können diese Bedenken jedoch keinesfalls ein pauschales und unverhältnismäßiges Verbot der Honorarvermittlung begründen. Berechtigten Transparenzbedenken ist durch eine Erhöhung der Transparenz zu begegnen. Der Vermittler, der sich sowohl ein Honorar von seinem Kunden als auch eine Provision von dem Versicherer versprechen lässt, hat die vom Produktgeber erhaltene Vergütung entsprechend gegenüber dem Kunden in Euro und Cent offenzulegen.

Dies mag in Anbetracht der Kostensensibilität der Verbraucher schwerlich vermittelbar sein, ist jedoch keinesfalls ausgeschlossen, sofern man den Kunden davon überzeugen kann, dass sich auch für ihn Vorteile aus der Honorarvermittlung ergeben.

Die Betreuungsvergütung

Nachdem nun im ersten Teil festgestellt wurde, dass sich der Versicherungsmakler neben den Abschlussprovisionen ein zusätzliches Abschlusshonorar vom Kunden versprechen lassen kann, stellt sich weiter die Frage, ob auch für Betreuungsleistungen nach § 1a Abs. 1 Nr. 4 VVG in Verbindung mit § 59 Abs. 1 VVG, für die der Versicherungsmakler bereits Betreuungsprovisionen erhält, ein zusätzliches Betreuungshonorar mit dem Kunden vereinbart werden kann.

Gibt es eine Beschränkung für Zusatzvergütungen?

Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass dies nicht möglich ist, da diese Betreuungsleistungen als Hauptleistungen des Maklervertrags bereits mit Betreuungsprovisionen abgegolten seien. Diese restriktive Ansicht kann jedoch letztlich nicht überzeugen. So ergibt sich auch hinsichtlich der Betreuungsprovisionen aus dem Gesetz jedenfalls keine Beschränkung dahingehend, dass der Makler hierfür keine zusätzliche Vergütung vom Kunden verlangen könne. Wenn der Versicherungsmakler schon für die Vermittlung vom Kunden ein zusätzliches Honorar verlangen kann, dann muss dies erst recht für aus der Vermittlung folgende Pflichten des Maklers gelten.

Und wieder geht es um die Transparenz

Jedoch ist auch bei einer Vereinbarung über ein Bestandspflegehonorar besonderes Augenmerk auf die Transparenz gegenüber dem Versicherungsnehmer zu legen. So hat der Versicherungsmakler, wenn er sich vom Kunden ein Bestandspflegehonorar versprechen lässt, analog zu der Offenlegung der Abschlussprovisionen die von ihm erhaltenen Bestandspflegeprovisionen gegenüber dem Kunden offenzulegen. Auch kann der Makler die Erbringung von Betreuungsleistungen nur dann von der Zahlung eines zusätzlichen Honorars abhängig machen, wenn der Makler hierzu bisher nicht auf Grundlage eines besehenden Vertrags verpflichtet ist.

Dass Vermittler sich für Dienstleistungen außerhalb der Maklerpflichten, für die also auch die Zulassung nach § 34d GewO nicht erforderlich ist oder die über die originären Pflichten hinausgehen (zum Beispiel regelmäßiger Hausbesuch, sortieren der Versicherungsunterlagen, Kunden-App), gesondert vergüten lassen dürfen, ist inzwischen weitgehend unstreitig. Was diesbezüglich genau geht und welche Abgrenzungen doch zu beachten sind, sollte Gegenstand anwaltlicher Beratung sein.

Den Artikel lesen Sie auch in der AssCompact 09/2019, Seite 130 f. und in unserem ePaper.

Bild: © New Africa – stock.adobe.com

 

PwC: Klimawandel bereitet Rückversicherern Sorgen

Laut der aktuellen Studie „Reinsurance Banana Skins 2019“ von PwC und dem Center for the Study of Financial Innovation zählen neue Technologien, Cyberkriminalität und der Klimawandel zu den Top-Risiken für Rückversicherungsgesellschaften.

Rückversicherer weltweit sorgen sich zunehmend über die Auswirkungen des Klimawandels auf die eigenen Geschäftsmodelle. In der aktuellen Studie „Reinsurance Banana Skins 2019“ der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC und des Centre for the Study of Financial Innovation (CSFI) nennen Rückversicherer immer häufiger auftretende Wetterextreme und teurer werdende Katastrophenschäden erstmals als wesentliche Risiken für das operative Geschäft. Der Klimawandel sorge nach Einschätzung der Befragten für Veränderungen in allen Geschäftsbereichen – von der mittel- bis langfristigen Risikobewertung bis hin zur Preisgestaltung. Gleichzeitig wächst die Sorge unter den Studienteilnehmern, dass bestimmte Naturkatastrophen langfristig kaum noch versicherbar sein werden.

Als weitere Top-Risiken werten Rückversicherer neue Technologien, Gefahren aus dem Cyberraum, die eigene strukturelle Wandlungsfähigkeit mit Blick auf neue Technologien und Kundenwünsche sowie steigende regulatorische Anforderungen an die Branche wie die DSGVO und den Bilanzierungsstandard IFRS 17.

Branche nimmt Cyberkriminalität noch nicht ernst genug

Bei der Bewertung und Abdeckung von Cyberrisiken bestehen nach Angaben der Befragten nach wie vor Unsicherheiten hinsichtlich der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Zudem schützen Cyberpolicen Rückversicherer nicht vor möglichen Rückkoppelungen auf das eigene Geschäft etwa bei Hackerangriffen auf Kunden. Einige Befragte mahnen, die Versicherungsbranche nehme Risiken von Cyberkriminalität wie den unbefugten Zugriff auf Kundendaten noch nicht ernst genug.

Der wachsende Kostendruck und Wettbewerb unter den Anbietern dürfte nach Einschätzung der Rückversicherer die Konsolidierungswelle der Branche weiter anschieben. InsurTechs machen den Rückversicherern laut Analyse dabei weniger zu schaffen als den Erstversicherern. Als weitere Herausforderungen für das operative Wachstum nennen die Befragten Überkapazitäten und Niedrigzinsen.

Top-Risiken für Rückversicherer

1. Technologien (Vorjahr: 2); 2. Cyberrisiken (3); 3. Klimawandel (-); 4. Wandlungsfähigkeit (1); 5. Regulierung (8); 6. Investmentperformance (5); 7. Fachkräfte (9); 8. Wettbewerb (4); 9. Politische Einflüsse (10); 10. Einsparungen (12)

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So (un-)sichtbar sind die Versicherer im Internet

Die Marktforschungsberatungsgesellschaft research tools hat die Internetauftritte deutscher Versicherer analysiert. Insgesamt haben die Experten dabei 100 Versicherer in den vier Kategorien Suchtreffer, Suchanzeigen, Vergleichsportale und Social Media untersucht. Bei den Top-Platzierten herrscht dabei viel Bewegung.

Der Internetauftritt von allianz.de verzeichnet laut der „Studie eVisibility Versicherungen 2019“ von research tools gleich in zwei Onlinekategorien die beste Sichtbarkeit aller Versicherer im Internet. Sowohl über Suchtreffer, als auch in Vergleichsportalen stellt die Allianz den sichtbarsten Anbieter. In der Kategorie Suchanzeigen hebt sich die Deutsche Familienversicherung mit starker eVisibility von den Mitbewerbern ab, in den Social Media steht CosmosDirekt an vorderster Stelle.

eVisibility in Social Media legt zu
So (un-)sichtbar sind die Versicherer im Internet

In den sozialen Medien stellt YouTube laut research tools im Vergleich mit Facebook und Twitter die stärkste Plattform. Unter den Top 30-eVisibility Versicherern zeigen lediglich drei Anbieter keine Social-Media-Sichtbarkeit. Insgesamt erzielen 59% aller ermittelten Versicherer eVisibility in den sozialen Netzwerken. Damit hat die Sichtbarkeit der Versicherer in den Social Media im Vergleich zur eVisibility-Vorgängerstudie aus dem Jahr 2018 um zwei Prozentpunkte zugelegt. Gleichzeitig ist der Anteil der Anbieter in Vergleichsportalen leicht zurückgegangen. Die Sichtbarkeit liegt hier nun bei einem Anteil von 51%.

Die Versicherer mit der stärksten Dynamik

Die Internetsichtbarkeit ist bei einigen Versicherern gekennzeichnet durch eine starke Dynamik. Im Vergleich zur eVisibility-Vorgängerstudie weisen die Internetauftritte von alte-leipziger.de, diebayerische.de, degenia.de, travelsecure.de sowie wuerttembergische.de eine weit stärkere Sichtbarkeit auf und platzieren sich im aktuellen Ranking unter den Top 30-Versicherern. Auch verti.de konnte seine Internetsichtbarkeit verbessern und steht nach der Umfirmierung deutlich besser da als zuvor.

Zehn Sieger in zwölf Produktgruppen

Bemerkenswert ist laut research tools, dass in den verschiedenen Produktgruppen häufig unterschiedliche Top-Anbieter zu finden sind. In zwölf Produktgruppen belegen zehn verschiedene Versicherer die ersten Ränge. Hier herrscht hinsichtlich der Top-Platzierten viel Bewegung. Drei Viertel der Top-Anbieter präsentieren sich im Vergleich zur Vorgängerstudie aus dem Jahr 2018 neu als sichtbarster Anbieter der jeweiligen Produktgruppe. Auffällig ist das Fehlen des Gesamtersten allianz.de unter den Erstplatzierten der Produktgruppen. Darin zeigt sich der im Vergleich zum Vorjahr verminderte Vorsprung vor den Verfolgern.

Top-Anbieter eVisibility Versicherungen 2019 nach Produktgruppe
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: hannoversche.de
  • Hausratversicherung: huk24.de
  • Haftpflichtversicherung: axa.de
  • Kfz-Versicherung: huk24.de
  • Pflegeversicherung: ergo.com bzw. ergo.de
  • Private Krankenversicherung: hansemerkur.de
  • Rechtsschutzversicherung: arag.de
  • Reiseversicherung: reiseversicherung.de
  • Riester-Rente: union-investment.de
  • Risikolebensversicherung: hannoversche.de
  • Unfallversicherung: cosmosdirekt.de
  • Zahnzusatzversicherung: diebayerische.de
Über die Studie:

Die „Studie eVisibility Versicherungen 2019“ von research tools erscheint in gleicher Konzeption bereits zum vierten Mal. Die Studie untersucht auf 71 Seiten die Präsenz der Top 100 Versicherer in den vier Onlinekategorien Suchtreffer, Suchanzeigen, Vergleichsportale und Social Media. Damit zeigt die Studie die Sichtbarkeit der Anbieter im Internet auf und gibt einen umfassenden Wettbewerbsüberblick. Ein Ranking eVisibility listet diese Anbieter unter Berücksichtigung der Kategorie- und Gesamtpunktzahl. Insgesamt 149 Anbieter sind sortiert nach Rängen.

Weitere Informationen zur Studie finden Sie hier.

Die Bestellung der Studie ist bequem per Mail an researchtools@bbg-gruppe.de möglich.

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So (un-)zufrieden sind die Kunden mit der Schadenabwicklung der Versicherer

Nur jeder zweite Kompositversicherer erfüllt die Kundenerwartungen in Sachen Schadenregulierung, wie eine aktuelle Assekurata-Studie zeigt. Am besten schneiden die Versicherer bei der Bearbeitung telefonischer Anliegen ab. Wenig bekannt sind die Online-Services der Versicherer, etwa zur Schadenmeldung.

In puncto Schadenregulierung hat die Hälfte der Kompositversicherer viel Luft nach oben, was die Zufriedenheit der Kunden anbelangt. Dies geht aus einer aktuellen Untersuchung der ASSEKURATA Solutions GmbH (Assekurata) hervor. Im Zuge der Studie hat das Kölner Analyse- und Beratungshaus beleuchtet, wie zufrieden Versicherte mit den Erfahrungen, Services und Leistungen ihrer Schaden-/Unfallversicherung sind. Demnach erfüllen gerade einmal fünf von zehn der Kompositversicherer die Kundenerwartungen an eine schnelle und reibungslose Schadenabwicklung. „Dabei ist die Schadenregulierung einer der Kernprozesse und zugleich der wichtigste Treiber für die Weiterempfehlungsbereitschaft der Kunden“, erklärt Markus Kruse, Geschäftsführer der ASSEKURATA Solutions GmbH. So schneiden Versicherer mit den höchsten Zufriedenheitswerten bei der Schadenregulierung auch beim Net Promoter Score (NPS) am besten ab.

Telefonischer Kundenservice punktet mit Hilfsbereitschaft und Kompetenz

In der Zufriedenheitsskala können die Gesellschaften laut Studie vor allem mit der Bearbeitung telefonischer Anliegen überzeugen. Die höchsten Werte vergeben die Kunden dabei mit jeweils knapp 80 von 100 Indexpunkten für die Hilfsbereitschaft und die Kompetenz der Mitarbeiter. Auch mit der Beantwortung von E-Mail-Anfragen sind die Versicherten sehr zufrieden. Hier kommen die Versicherer im Schnitt auf 75 Indexpunkte. „Ein wesentlicher Grund hierfür sind die kurzen Antwortzeiten“, erläutert Kruse. Sieben der zehn analysierten Gesellschaften würden es in über 50% der Fälle innerhalb eines Tages schaffen, E-Mail-Anliegen abschließend zu klären.

Online-Services noch wenig bekannt und genutzt

Wie die Studie weiter zeigt, sind die digitalen Möglichkeiten, die Versicherer zur Kontaktaufnahme, Vertragsverwaltung oder zur Schadenmeldung anbieten, bei Kunden noch wenig bekannt und verbreitet. Lediglich drei Viertel der Kunden hat bislang die Homepage genutzt und nur jeder zweite Befragte hat Erfahrungen mit dem Kundenportal gemacht. „Zweifellos können die digitalen Anwendungen einen immensen Mehrwert sowohl für den Kunden als auch für das Unternehmen liefern. Um diesen letztendlich ausschöpfen zu können, sollten die Versicherer allerdings ihre Kunden aktiver über die Möglichkeiten und Vorteile informieren“, empfiehlt Kruse. (tk)

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mailo erweitert seine Angebotspalette

Der digitale Versicherer mailo vergrößert mit der Büro-Versicherung sein Produktportfolio um ein Angebot für Selbstständige und Freiberufler. Diese Versicherung sei als Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung gedacht und versichere alles im Büro der Kunden.

Das Kölner Versicherungsunternehmen mailo erweitert seine Produktpalette. Das inhabergeführte Unternehmen hat eine neue Büro-Versicherung ins Programm aufgenommen, die sich in erster Linie an Selbstständige, Freiberufler und Freelancer richtet. Sie steht als Büro-Police mit Versicherungssummen von zwei, drei oder fünf Millionen Euro zur Verfügung.

Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung

Laut Angaben des Unternehmens, handele es sich bei dem Angebot um eine Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung, indem sie alles versichere, was im Büro des Kunden passieren könne. Neben den häufig auftretenden Fällen von Schlüsselverlust, sichert das neue Angebot die Kunden der mailo Versicherung AG auch gegen Mietsachschäden ab. Die Büroausstattung wird gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie gegen Einbruchdiebstahl versichert. Dies gilt auch für das Home-Office und betrifft als Inhaltsversicherung alles im Büro, was nicht fest montiert ist.

Handy und Laptop auch unterwegs versichert

Besonderen Wert lege das 2017 gegründete Unternehmen auch auf die Absicherung von elektronischen und mobilen Geräten. Diese sind auch außerhalb des Büros geschützt und zwar nicht nur gegen Missgeschicke, sondern auch gegen einfachen Diebstahl (Allgefahrenversicherung). Versichert sind die digitalen Endgeräte bis zu einer Schadenssumme von 100.000 Euro. Diese Regelung soll gerade die Arbeitsrealität von Selbstständigen und Freiberuflern widerspiegeln, die heutzutage von überall aus arbeiten könnten.

Strafverteidigungskosten und Schadenersatzforderungen

Des Weiteren deckt die Büro-Versicherung des digitalen Versicherers mailo Strafverteidigungskosten bis zu einer Höhe von 100.000 Euro ab. Außerdem übernimmt der Versicherer Schadenersatzforderungen, falls ein Kunde Schäden am angemieteten Büro verursacht oder einer anderen Person im Büro Schaden zufügt. Diese Forderungen werden bis zur gewählten Versicherungssumme übernommen, wobei sich mailo auch gegen unberechtigte Forderungen seinen Kunden gegenüber zur Wehr setze.

Laut Aussage von Stephan Best, dem Leiter Vertrieb und Marketing von mailo, steht das umfassende Deckungskonzept des neuen Produkts Maklerpartnern, Maklern mit Poolanbindung und Assekuradeuren zur Verfügung. Dieser ist der Meinung, dass sich damit gerade beratende, technische und kreative Berufsgruppen gut abdecken ließen.

Die mailo Versicherung AG ist ein digitaler Versicherer für Unternehmer, Selbständige und Freelancer. Das auf Gewerberisiken spezialisierte Versicherungsunternehmen bietet eigene, auf diverse Gewerbe-Zielgruppen zugeschnittene, Betriebshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht- und Sachinhalt-Versicherungsprodukte an. (tku)

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Ungenutzte Potenziale mit agiler Produktentwicklung heben

Versicherungsprodukte, die dem Kunden und dem Vertrieb gleichermaßen schmecken – mit agiler Produktentwicklung wird das möglich. Was sich dahinter verbirgt und warum sich damit ungenutzte Potenziale heben lassen, erläutern Mirko Theine und Kilian Gundlach von zeb.

Von Mirko Theine, Senior Manager und Verantwortlicher Themenfeld Produkte bei zeb, und Kilian Gundlach, Senior Consultant bei zeb

Kein Zweifel – Versicherungen haben einen schweren Stand. Das Interesse der Kunden an einer Versicherung wird oft erst im Schadenfall geweckt – und dann ist es häufig zu spät. Das intransparente Angebot von Versicherungen, welches weder die Sprache des Kunden noch seinen Geschmack trifft, fördert zusätzlich die Hemmschwelle, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. In den Produkten spiegeln sich die über Jahrzehnte gewachsenen Spartenstrukturen der Versicherungshäuser wider. Der Kunde denkt jedoch in anderen Kategorien, die sich an seinen eigenen Lebenswelten orientieren.

Aber auch Versicherungsvermittler müssen sich zwischen den Versicherungsprodukten zurechtfinden. So ist es nicht unüblich, dass der Vertrieb lediglich über eine kleine Auswahl des bereitgestellten Produktportfolios große Teile des Geschäfts generiert. Neue Produktentwicklungen werden häufig in den Vertrieb „gepresst“ – ohne feste Integration in den Beratungsprozess oder klare Verkaufsstory. Im schlimmsten Fall erhöht eine Vielzahl von nebeneinander möglichen Produktvarianten die Komplexität im Verkauf und erschwert eine klare Kaufempfehlung. Zu viel Auswahl erleichtert nicht die Entscheidung.

Auch innerhalb des Versicherungsunternehmens ist die Produktgestaltung häufig ein Ärgernis. So verursachen Produktindividualisierungen und Abweichungen vom Standard, wie beispielsweise abweichende Deckungssummen oder Sublimits, einen hohen manuellen Aufwand in der Vertragsbearbeitung und bei Schaden/Leistung. End-to-End-digitalisierte Prozesse sind damit kaum möglich.

Alles andere als ideal

Das Problem von zu wenig passgenauen Produkten ist oft hausgemacht und eine Folge starrer, unflexibler Produktentwicklungsprozesse. Tief verwurzeltes Silodenken hemmt Interdisziplinarität und abteilungsübergreifende Zusammenarbeit in der Produktentwicklung. Im Zuge der IDD wurde diese mit zusätzlichen administrativen Aufgaben belegt, welche einer zeitgemäßen Produktentwicklung im Wege stehen. Unter einem klassischen wasserfallartigen Vorgehen entsteht so ein Grobkonzept, das noch vor der ersten internen und externen Kundenverprobung den „Point of no Return“ überschritten hat. Eine nachträgliche Anpassung des Produkts ist dann zu aufwendig und zu kostspielig – viel zu oft heißt es „Augen zu und durch“, und der nächste Ladenhüter steht im Verkaufsregal.

Agile Produktentwicklung als Lösung

Der Lösungsansatz der agilen Produktentwicklung ermöglicht eine kundenzentrierte Produktgestaltung unter Einbindung aller relevanten Beteiligten und die Sicherstellung einer effizienten Administration:

Zentrale Vorteile der agilen Entwicklung sind:
  • Schnelle Realisierung wesentlicher Leistungsbestandteile und Schaffung eines werthaltigen Produkts
  • Reduzierung der monetären Risiken durch zahlreiche kleine und kontinuierliche Lieferungen
  • Hohe Flexibilität durch Sprintstruktur und iterative Arbeitsweise
  • Hohes Engagement der Beteiligten durch stetige Mitwirkung und zeitnahe Fortschritte
Agilität: vom Laborcharakter zur Normalität

Die Erkenntnis, dass durch agile, kundenzentrierte Methoden Anforderungen an Kunden- und Vertriebserwartungen besser erfüllt werden, hat sich bei vielen Versicherungen durchgesetzt. Die vor einigen Jahren mit viel Wirbel durch InsurTechs in die Branche getragenen neuen Methoden sind inzwischen bei den etablierten Versicherern angekommen. Allerdings ist die Anwendung der Methoden meist auf den Einsatz in eigens eingerichteten Digital Labs, Kreativwerkstätten oder neu gegründeten Versicherern beschränkt. Eine feste Verankerung agiler Methoden in den Kernprozessen ist nach wie vor die Ausnahme.

Die Verankerung agiler Methodik im Regelprozess der Produktentwicklung in einem agilen Produktmanagementprozess verbindet regulatorische Anforderungen mit agilem Vorgehen. Klar bestimmte Zeitpunkte im Prozess für die Anwendung agiler Formate sowie definierte Ergebnistypen schaffen den Schulterschluss von vermeintlichem Chaos, stringentem Vorgehen und Dokumentation.

Agilität wird nicht durch Prozesse geschaffen. Der agile Produktmanagementprozess vereint daher zwei Dimensionen: zum einen den Prozess der Produktentwicklung – „Process“ – mit definierten Arbeitsschritten, Beteiligten, deren Aufgaben sowie Quality Gates und Dokumentationsanforderungen, zum anderen die kulturelle Dimension „People“. Diese umfasst Arbeitsweisen, Zusammenarbeitsmodelle und Räumlichkeiten, ein einheitliches Rollenverständnis und agile Methodik. Ein agiles Vorgehen in der Produktentwicklung mit klarer Zielausrichtung und Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erfordert die Fokussierung auf diese beiden Dimensionen: „Process“ und „People“.

1. Dimension „Process“

Der Produktmanagementprozess unterstützt mit seinem Aufbau die agile Entwicklung. Die klassischen Prozessphasen der Produktentwicklung – Grobkonzeption, Feinkonzeption, Implementierung, Produkteinführung und Produktcontrolling – verschwimmen im agilen Produktmanagementprozess. Statt Phasen gibt es Zielsetzungen der Entwicklung. Diese sind „build“, „scale“ und „track“. Je nach Fortschritt der Produktentwicklung rückt eine dieser Zielsetzungen in den Vordergrund.

Ungenutzte Potenziale mit agiler Produktentwicklung heben

Zu Beginn der Produktentwicklung steht die Zielsetzung „build“. Von der Ideengenerierung über die Konzeption eines Leistungsversprechens bis zur Verprobung mit Kunden, Vermittlern und anderen Bereichen innerhalb des Versicherers werden Aktivitäten durchlaufen und Iterationsschleifen durchlebt. Ergebnis steht die finale Produktdefinition. In diesem Stadium der Produktentwicklung sind unter anderem Elemente des Design Thinking, aber auch anderer kundenzentrierter Methoden im Prozess verankert. Der Prozess folgt der Logik vom Öffnen eines Ideenraums und der Schaffung von Möglichkeiten bis zu einer Fokussierung und dem Treffen von Entscheidungen. Diese Philosophie wiederholt sich dreimal: von „watch“ über „think“ zu „act“.

Ungenutzte Potenziale mit agiler Produktentwicklung heben

Für jedes der Design-Thinking-Elemente „watch“, „think“ und „act“ sind im agilen Produktmanagementprozess agile Methoden mit klaren Ergebnistypen definiert. So wird sichergestellt, dass eine zielführende Anwendung erfolgt und das Ziel einer finalen Produktdefinition erreicht wird.

2. Dimension „People“

Das Kleben von bunten Zetteln reicht nicht aus. Agile Produktentwicklung bedarf einer Umgebung, die agiles Arbeiten ermöglicht und fördert.

Ungenutzte Potenziale mit agiler Produktentwicklung heben

Unerlässlich für agiles Arbeiten ist das Management-Commitment aller Führungskräfte zur Methodik. Was selbstverständlich klingt, erweist sich in der Praxis als große Herausforderung. Auch das Management-Board muss sein Anspruchsdenken ändern – statt Protokolle und PowerPoint-Folien gibt es für den Zwischenstand einen Klickdummy als Prototyp.

Dieses Umdenken setzt sich bei den Führungskräften fort. Das Team braucht Freiheitsgrade, Coaching und Förderung statt Kontrolle und Vorgaben. Entscheidungen werden im Team getroffen und nicht von der einzelnen Führungsperson. Dadurch entwickelt sich ein Menschenbild, das geprägt ist von Vertrauen in Mitarbeiter und einer ernsthaften Fehler- und Feedback-Kultur, die Entrepreneurship fördert und die Weiterentwicklung der Teammitglieder unterstützt.

Zur agilen Produktentwicklung gehört die gesamte Toolbox der agilen Entwicklung. Management- und Innovationsmethoden sind zu schulen und zu etablieren. Dies umfasst Projektmanagementmethoden, wie beispielsweise Scrum, Innovationsmethoden, wie Design Thinking, sowie weitere Methodiken zur Kollaboration und Kundeneinbindung. In der Projektorganisation sind agile Teams gefragt, die crossfunktional besetzt und für die Produktentwicklung von anderen Linientätigkeiten freigestellt sind, um sich voll in die Entwicklung einbringen zu können.

Letztlich gilt es, Räumlichkeiten für Kollaboration zu schaffen. Dies schließt die Verfügbarkeit eigens für die Produktentwicklung vorgesehener Projekträume, eine kreativitätsfördernde Raumgestaltung und die Ausstattung mit entsprechenden Arbeitsmitteln sowie Hard- und Softwarelösungen für agile Projektarbeit ein.

Wie die Einführung gelingt

Zunächst sollte der Produktmanagementprozess an agile Arbeitsweisen angepasst werden, und Ergebnistypen agiler Methoden sollten je nach Entwicklungsphase des Produkts definiert werden. Erfahrungsgemäß stellt eine anstehende Neuproduktentwicklung eine gute Möglichkeit dar, um den Prozess erstmalig agil zu gestalten. Darauf aufbauend kann der Prozess dann für zukünftige Produkte genauer definiert und ausgestaltet werden. Daneben gilt es, im Hause die erforderlichen Veränderungsprozesse für agile Arbeitsweisen anzustoßen. Die Praxis hat gezeigt, dass hierfür eine breite Einbindung verschiedener Ressorts erforderlich ist und es einer Changebegleitung bedarf, um die erforderlichen Veränderungen zu etablieren. Laut zeb-Erfahrung werden in einigen Häusern erste Produkte bereits agil entwickelt. Die ersten Erfolge mit +20% in den Verkaufszahlen im Vergleich zu klassisch entwickelten Produkten geben ihnen recht – die Hebung bisher ungenutzter Potenziale rechtfertigt die anfangs ungewohnten Aufwände und die kundenzentrierte Projektarbeit.

Bild: © Tierney – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Mirko Theine
Kilian Gundlach

HDI bietet Vollkasko für E-Bikes

Ab sofort hat HDI einen Vollkaskoschutz für Pedelecs mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h im Angebot, die nicht älter als ein Jahr sind. In der Deckung inbegriffen sind Schäden an Akku, Motor und Elektronik sowie ein Schutzbrief mit Notruf-Hotline und Services bei Pannen oder Unfällen.

HDI hat ab sofort eine Vollkaskoschutz für E-Bikes im Angebot, der für Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h gilt, die nicht versicherungspflichtig sind und für die keine Betriebserlaubnis notwendig ist. Möglich ist der Schutz für E-Bikes, die nicht älter als ein Jahr sind. Die Versicherung deckt Schäden an Akku,Motor und Elektronik ab. So ersetzt HDI unter anderem einfachen Diebstahl des E-Bikes und seiner fest verbundenen Teile sowie Diebstahl von lose verbundenem Zubehör wie Packtaschen oder Kindersitz bis 250 Euro. Der Versicherer leistet bei Vandalismus und Schäden am Bike durch Unfall, Fall oder Sturz und kommt für Material- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung auf.

Der Schutz greift auch bei Bedienungsfehlern, Feuchtigkeits- bzw. Flüssigkeitsschäden an Motor und Elektronik und Akkuverschleiß, wenn die Kapazität dauerhaft unter 50% sinkt und der Akku nicht älter als drei Jahre ist.

Schutzbrief mit Notrufhotline und Pannenservice

Der Vollkaskoschutz für E-Bikes umfasst zudem einen Schutzbrief inklusive 24-Stunden-Notruf-Hotline, wenn das E-Bike aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit oder der Fahrer verletzt bzw. schwerwiegend erkrankt ist. Die Leistungen umfassen neben Pannenhilfe und Abschleppen sowie Bergen des Pedelecs auch die Organisation von Ersatzpedelec, Übernachtung, Rücktransport und Notfall-Bargeldzahlungen.

Möglich ist der Schutz für E-Bikes aufgrund von Mindestqualitätsanforderungen an den versicherten Akku ab einem Neupreis von 999 Euro.

Bild: © luciano – stock.adobe.com

 

Technische Versicherungen: Allianz und Allianz Esa bündeln Kräfte

Seit 2008 übernimmt die Spezialgesellschaft Allianz Esa cargo & logistics GmbH in der Transportversicherung für die Allianz Versicherungs-AG die wesentlichen Aufgaben eines Produktgebers. Eine vergleichbare Zusammenarbeit ist ab 2020 auch im Bereich der technischen Versicherungen vorgesehen.

Zum 01.01.2020 planen die Allianz Versicherungs-AG und die Spezialgesellschaft Allianz Esa cargo & logistics GmbH, ihre Zusammenarbeit auf das technische Versicherungsgeschäft auszuweiten. Die Produktgebereigenschaft wird hierbei auf Allianz Esa übertragen. Im Zuge der Änderung soll auch der Firmenname der Allianz Esa cargo & logistics GmbH angepasst werden und künftig Allianz Esa GmbH lauten.

Bereits seit 2008 übernimmt die Allianz Esa cargo & logistics GmbH in der Transportversicherung für die Allianz Versicherungs-AG die wesentlichen Aufgaben eines Produktgebers, wie die Produktentwicklung und die Erstellung von Zeichnungsrichtlinien, und ist für die Vertragsführung und Schadenbearbeitung sowie für das Underwriting verantwortlich. Eine vergleichbare Zusammenarbeit ist nun auch im Bereich der technischen Versicherungen vorgesehen. Wie bei der Transportversicherung bleibt die Allianz Versicherungs-AG der Risikoträger. Die Vertrags- und Schadenbearbeitung der technischen Versicherungen soll weiter durch die bereits bekannten Ansprechpartner zentral von Hamburg aus erfolgen. Auch die persönliche Vertriebsunterstützung der Vermittler und das Underwriting finden – unter Steuerung der Allianz Esa GmbH – unverändert durch die bundesweit aufgestellten Spezialisten sowie im „Digitalen Underwriting“ statt. (ad)

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Württembergische überarbeitet Sachversicherungsbausteine

Mit ihrer neuen Zusatzoption „SachPlus“ bietet die Württembergische dem Mittelstand noch mehr Möglichkeiten, sich gegen die finanziellen Folgen von Schadenfällen abzusichern. Außerdem hat das Unternehmen die Sachversicherungsbausteine seiner Firmenpolice überarbeitet und zahlreiche Leistungen ergänzt.

Die Württembergische Versicherung AG hat jüngst die Zusatzoption „SachPlus“ auf den Markt gebracht, mit dem der Mittelstand die finanziellen Folgen von Schadenfällen noch besser als bisher absichern kann. Die Zusatzoption enthält unter anderem folgende Leistungen: Unterversicherungsschutz bis zu einem Schaden von 500.000 Euro, Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Verletzung von allgemein gültigen Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten: Bis zu einem Schaden von 150.000 Euro erfolgt keine Kürzung; für weitere 350.000 werden mindestens 80% des Schadens ersetzt. Verzicht auf Leistungskürzung wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht von Gefahrerhöhungen: Bis zu einem Schaden von 5.000 Euro erfolgt keine Kürzung; für weitere 95.000 Euro werden mindestens 80% des Schadens ersetzt. Inbegriffen sind auch Schäden, die durch wild lebende Wirbeltiere, wie zum Beispiel Wildschweine, herbeigeführt werden. Außerdem enthalten sind die Übernahme von Gewinn und fortlaufenden Kosten bis zu 24 Monate bei Ertragsausfall aufgrund eines Sachschadens, bis zur doppelten Inhaltssumme und 36 Monate Haftzeit in der Gebäudeversicherung für Mietausfall.

Sachversicherungsbausteine überarbeitet

Zudem hat die Württembergische aktuell ihre Sachversicherungsbausteine „Inhalt“, „Gebäude“ und „Ertragsausfall“ überarbeitet und um zahlreiche Leistungen ergänzt sowie den Versicherungsumfang für verschiedene Risiken erweitert. So sind jetzt beispielsweise Geschäftsfahrräder inklusive E-Bikes bis 5.000 Euro statt bisher bis 1.000 Euro und Kühlgut bis 10.000 Euro statt bisher bis 5.000 Euro versichert. Zusätzlich ergänzt der „Cyberbaustein“ den Schutz gegen finanzielle Risiken durch IT-Angriffe. (ad)

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