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Franke & Bornberg Research GmbH

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So sieht es auf dem Markt der Gewerbehaftpflichttarife aus

Erstmals hat die Ratingagentur Franke und Bornberg das komplexe und vielschichtige Angebot an Betriebshaftpflichttarifen im deutschen Markt einer näheren Betrachtung unterzogen. Aufgeteilt in zehn verschiedene Branchen wurden 438 Tarife untersucht. Fast zwei Drittel davon erhalten mindestens die Note gut. Branchenübergreifend tun sich besonders drei Anbieter hervor.

Das Gewerbegeschäft hat für Makler kontinuierlich an Bedeutung gewonnen, aber Gewerbebetriebe zuverlässig zu beraten, erfordert fundiertes Expertenwissen. Die Vielfalt der Branchen und Betriebsarten macht die Tarifstruktur außerdem sehr komplex. So gestaltet sich der Bedingungsvergleich von Gewerbeversicherungen besonders herausfordernd.

Dieser Herausforderung hat sich die Ratingagentur Franke und Bornberg nun angenommen und erstmals ein Rating für den Teil der gewerblichen Haftpflichtversicherungen veröffentlicht. In mehr als zweieinhalbjähriger Grundlagenarbeit, heißt es vonseiten der Analysten, habe man für die Tarifanalyse ca. 350 Kriterien erarbeitet, von denen rund die Hälfte dann in das Rating eingeflossen sind. Die Gewichtung der Sachverhalte orientiert sich am Bedarf von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz mit Wirkungsschwerpunkt in Deutschland – Versicherer sprechen hier auch vom „Standardgeschäft“.

Zehn Branchen werden unter die Lupe genommen

Das Rating untersucht insgesamt 438 Tarife und Bausteinlösungen von 24 Anbietern und unterscheidet insgesamt zehn Branchen: Bau, Dienstleistung, Freie Berufe, Gastronomie und Beherbergung, Handel, Handwerk, Heil- und Heilnebenberufe, Kfz, Landwirtschaft sowie Vereine. Die Gesamtwertung erfolgt dann anhand einer Zuordnung zu einer der insgesamt sieben Ratingklassen von FFF+ (hervorragend) bis F- (ungenügend). Zudem wurden Mindeststandards festgelegt. Können diese nicht erreicht werden, führt das zu einer Herabstufung in eine niedrigere Ratingklasse.

Allianz, Basler und VHV erzielen Höchstnoten

Über alle Branchen konstatieren die Analysten von Franke und Bornberg den Betriebshaftpflichtversicherungen ein erfreulich hohes Niveau. Fast zwei Drittel aller untersuchten Tarife erreichten mindestens ein FF+ (Note Gut), lediglich zwei Tarife müssen mit F- (ungenügend) bewertet werden. Besonders gut haben laut Franke und Bornberg Haftpflichtversicherungen für das Bauhandwerk abgeschlossen: 42 von 58 analysierten erhalten hier mindestens ein FF+, obwohl die Ratingagentur in dieser Sparte zusätzlich 29 branchenspezifische Kriterien erarbeitet hat, von denen acht zu Mindeststandards erklärt wurden. Dazu zählen zum Beispiel angebotene Deckungssummen ebenso wie Mängelbeseitigung oder Tätigkeitsschäden. Die leistungsstärksten Betriebshaftpflichtversicherungen für das Baugewerbe kommen von Allianz und VHV, die jeweils ein FFF+ erzielen können. Auch im Rating für die freien Berufe, in dem insgesamt 33 Tarife näher betrachtet wurden, erhalten Allianz und VHV die Höchstbewertung.

Mit 80 Tarifen zeigen Betriebshaftpflichtversicherungen für Dienstleistungsbetriebe die größte Vielfalt im BHV-Rating, denn Werbeagenturen stehen vor anderen Haftungsrisiken als beispielsweise ein Kurierdienst oder ein IT-Dienstleister. Knapp zwei Drittel der Tarife bekommen von Franke und Bornberg ein FF+ oder besser. Die Höchstnote gibt es hier neben Allianz und VHV auch für die Basler. Die Basler erhält neben der Allianz auch in der Branche „Gastronomie und Beherbergung“ die Höchstnote „hervorragend“. Hier hat Franke und Bornberg insgesamt 35 Tarife unter die Lupe genommen. Unter den 40 im Rating für den Handel untersuchten Tarifen punkten wieder Allianz und VHV und werden mit einem FFF+ ausgezeichnet.

Für das BHV-Rating Handwerk hat Franke und Bornberg 58 Haftpflichttarife untersucht. Als Mindeststandards hat die Ratingagentur hier die angebotene Deckungssumme, die Vergabe von Leistungen an Dritte (Subunternehmer) sowie kundenfreundliche Regelungen zu Mängelbeseitigungsnebenkosten, der Teilnahme an Arbeits- und Liefergemeinschaften und Nachhaftung. Von den 58 untersuchten Tarifen erreichten 46 die Noten gut, sehr gut oder sogar hervorragend (FF+, FFF, FFF+). An der Spitze auch hier Allianz und VHV. Gemeinsam mit der Basler, die gleich mit drei Tarifen ganz vorne vertreten ist, bekommt die VHV auch in der Branche Heil- und Heilnebenberufe die Höchstnote FFF+. Insgesamt standen 63 Tarife in dieser Branche für das Rating bereit.

Bei den 37 untersuchten Tarifen in Sachen Betriebshaftpflicht Kfz finden die Analysten von Franke und Bornberg nur ein Angebot, dem sie die Höchstbewertung hervorragend geben. Es kommt aus dem Haus der VHV. Ähnlich sieht es in der Betriebshaftpflicht für die Landwirtschaft aus: Hier wurden insgesamt lediglich 21 Tarife untersucht, einer erhält das FFF+. Er kommt von der Basler. Und last but not least: Nur 20 Tarife konnte die Ratingagentur in der Sparte der Betriebshaftpflicht für Vereine untersuchen. Zwei davon sind hervorragend. Über diese Höchstbewertung freuen können sich Allianz und Basler.

Die detaillierten Ratingergebnisse für alle zehn untersuchten Wirtschaftsbranchen sowie die Bewertungsrichtlinien gibt es hier. (ad)

Bild: © tomertu – stock.adobe.com

 

So sehen die Bilanzen der deutschen Lebensversicherer aus

Im Jahr 2018 hat sich der Bestandsabrieb bei den deutschen Lebensversicherern fortgesetzt. Positivere Nachrichten gibt es aber in Sachen Beitragseinnahmen, Bruttobeiträge, Neugeschäft und Stornoentwicklung, so der aktuelle map-report 911 „Bilanzanalyse der deutschen Lebensversicherer“.

Der aktuelle map-report 911 hat die Bilanzen der deutschen Lebensversicherer aus dem Jahr 2018 unter die Lupe genommen. Die Analysen zeigen gesteigerte Beitragseinnahmen. In der Folge seien die verdienten Bruttobeiträge 2018 insgesamt deutlich gewachsen. Mit einer Steigerungsrate von 2,6% auf 88,28 Mrd. Euro liege der Zuwachs mit 2,20 Mrd. Euro deutlich über dem schwachen Vorjahr, so die Analysten.

Bestandsabrieb setzt sich fort

Allerdings sei es den Lebensversicherern auch 2018 nicht gelungen, den Bestandsabrieb zu stoppen: Der Verlust von rund 975.000 Hauptversicherungen liegt nur unwesentlich unter dem Wert für 2017 (minus 1,06 Millionen Verträge). Im Jahr 2004 haben die Lebensversicherer mit 93,96 Millionen Verträgen ihren Zenit erreicht, seither sind ihnen laut map-report 11,40 Millionen Policen abhandengekommen.

Die kapitalbildende Lebensversicherung (KLV) hat mit 18,3 Millionen Verträgen inzwischen nur noch einen Anteil von 22,1% am Gesamtbestand. Ähnliches gilt auch bei den Kollektivversicherungen. Zum Jahresultimo ging die Zahl der Bestandspolicen hier um 0,44 Millionen auf 14,84 Millionen zurück. Insgesamt gelang es dem map-report zufolge 20 Anbietern, ihren Bestand – wenn auch teilweise nur marginal – auszubauen. Der größte Anteil entfiel mit 141.274 Verträgen auf die Allianz. Dahinter folgen SIGNAL IDUNA (25.600), ALTE LEIPZIGER (12.863) und Swiss Life (8.187).

Weiterhin rückläufig ist auch die Entwicklung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ). Im vergangenen Geschäftsjahr schrumpfte der Bestand um 2,8% bzw. 344.000 Verträge. Nur zehn Anbieter konnten ihren Bestand um insgesamt 29.638 Verträge ausbauen, allen voran die AachenMünchener mit 16.913 Policen. Die Bestandsentwicklungen bei den Rentenversicherungen, Risiko-Lebensversicherungen (RLV) und sonstigen Lebensversicherungen, wie fondsgebundenen Policen, waren geringfügig positiv.

Neugeschäft erfolgreicher als 2017, Stornoentwicklungen positiv

Das Neugeschäft lief erstmals seit 2014 wieder erfolgreicher als im Vorjahr. Mit 5,10 Millionen verkauften Verträgen in der Hauptversicherung wurden 141.290 Policen mehr als im Vorjahr abgesetzt. Das entspricht einem Plus von 2,9%. Die laufenden Beitragseinnahmen lagen mit 3,38 Mrd. Euro 2,0% über dem Vorjahreswert. Das Einmalbeitragsgeschäft legte um 8,1% auf 20,68 Mrd. Euro zu. Die Kollektiv-Versicherungen hatten im Jahr 2018 mit 26,4% den höchsten, die KLV mit 7,0% den geringsten Neugeschäftsanteil.

Die Stornoentwicklungen in den einzelnen Sparten waren, wenn man von den Risiko-Lebensversicherungen absieht, durchweg positiv. In der KLV lag das Storno, berechnet auf die Anzahl der Verträge, mit 1,84% am niedrigsten und nochmals geringfügig unter dem Vorjahresniveau von 1,85%. Die höchste Stornoquote mit 3,82% verzeichneten fondsgebundene Verträge.

Wirkung der Korridormethode

Das im Oktober 2018 eingeführte Korridorverfahren reduzierte rückwirkend für das ganze Geschäftsjahr den Aufwand zur Erhöhung der Zinszusatzreserve (ZZR) und wirkte damit nachhaltig auf die Bilanzen der Lebensversicherer. Die jetzt wieder aussagekräftigere Nettoverzinsung der Kapitalanlagen gemäß GDV-Kennzahlenkatalog erreichte 2018 einen Wert von 3,6% (Vorjahr: 4,5%). Vier Lebensversicherer wiesen eine höhere Nettorendite der Kapitalanlagen aus als im Vorjahr, 73 Anbieter reduzierten die Nettoverzinsung.

Die Erleichterungen zur Bildung der ZZR wirken sich auch auf andere Bilanzpositionen aus. Die nicht mehr zwingend zur Aufstockung der Deckungsrückstellungen gebundenen Mittel können, auch im Interesse der Kunden, der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zugeführt werden. So stieg die RfB-Quote durchschnittlich von 7,38 auf 9,17%. In absoluten Werten wurden die RfB-Aufwendungen von 6,35 auf 8,10 Mrd. Euro aufgestockt.

Mehr Informationen zum map-report 911 „Bilanzanalyse deutscher Lebensversicherer“ gibt es hier.

Bild: © Philip Steury – stock.adobe.com

 

Franke und Bornberg unterstützt Dunkelverarbeitung im TAA-Prozess

Mit der Angebots- und Vergleichsplattform fb>xpert digitalisiert Franke und Bornberg nun den gesamten Prozess für Tarifierung, Angebot und Antrag („TAA-Prozess“). 29 Versicherer sind bereits angebunden. Somit wird die Dunkelverarbeitung im TAA-Prozess spartenübergreifend auf eine breite Basis gestellt. 

Mit der digitalen Angebots- und Vergleichsplattform fb>xpert hat das Analysehaus Franke und Bornberg neben Vergleichs- und Berechnungsfunktionen eine Tarifdatenbank mit gut 90.000 Tarifen für den deutschen Markt im Portfolio. Nun digitalisiert Franke und Bornberg mit fb>xpert den gesamten Prozess für Tarifierung, Angebot und Antrag („TAA-Prozess“). Wie das Unternehmen mitteilt, sind bereits 29 Versicherungsgesellschaften angebunden, aufgeteilt in die Sparten Komposit, Kfz und Leben. Weitere Anbindungen sind in Vorbereitung. Damit wird die Dunkelverarbeitung im TAA-Prozess erstmals spartenübergreifend auf eine breite Basis gestellt.

TAA-Prozess mit Dunkelverarbeitung

Auf fb>xpert wählen Vermittler und Kunde das geeignete Produkt aus. Den Antrag stellt der Versicherer per Webservice bereit. Alle Daten aus fb>xpert werden übernommen. Alle weiteren für den Tarif relevanten Daten werden von einem automatisierten Dialog plausibilisiert erfragt. Eine elektronische Unterschrift des Kunden ist möglich und vervollständigt den papierlosen Antragsprozess. Somit entfällt Nachbearbeitung und zeitaufwändige Korrespondenz zwischen Versicherer und Vermittler, denn alle Daten sind bereits validiert, wenn der Antrag das System des Versicherers erreicht.

BiPRO-Normen regeln die TAA-Services

Beim TAA-Prozess setzt Franke und Bornberg auf BiPRO. Die spartenübergreifenden Grundlagen für den TAA-Prozess definiert die BiPRO-Norm 420 und schafft die Voraussetzung für spartenspezifische Services. Die BiPRO-Norm 421 regelt TAA-Services für die Sparten Sach, Unfall und Haftpflicht und BiPRO-Norm 422 für Lebensversicherungen.

Anbindung an Versicherer-Webservices anspruchsvoll

Wie Michael Franke betont, gestalte sich trotz BiPRO-Standards die Anbindung an die Webservices der Versicherer anspruchsvoll und aufwändig. „Unsere Spezialisten verbinden über Webservices die IT-Systeme der Gesellschaften mit unserer Technologie. Das setzt auf beiden Seiten Präzision, technisches sowie Produkt-Know-how und leistungsfähige Systeme voraus. Nicht alle Unternehmen sind schon heute dazu in der Lage oder halten sich schlicht nicht an die BiPRO-Normen.“

Mitunter „Etikettenschwindel“ bei digitalen Prozessen

Digitale Prozesse würden nicht immer das halten, was sie versprechen, betont Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. „Gerade beim Antragsprozess beobachten wir manche bewusste Begriffsverzerrung. Gerne ist von Dunkelverarbeitung die Rede, obwohl Antragsdaten nicht per Webservice zum Versicherer gelangen, sondern als PDF-Dokument, das via E-Mail versandt wird.“ So würden im Bereich Komposit häufig lediglich Teilprozesse mit Webservices unterstützt. Kosteneffekte würden sich nicht ergeben, da eine manuelle Antragsprüfung mangels Plausibilisierung nach wie vor erforderlich sei, wie Franke erklärt. „Das nenne ich Etikettenschwindel unter dem Deckmantel der Digitalisierung.“

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meinMVP integriert Gewerbevergleichsrechner

Das Maklerverwaltungsprogramm meinMVP beinhaltet nun auch einen Vergleichsrechner für Gewerbeversicherungen. Bisher konnten über das MVP nur private Versicherungen verglichen werden. Partner für die Gewerbeversicherung ist Thinksurance.

Das Maklerverwaltungsprogramm meinMVP hat jetzt einen Gewerbevergleichsrechner integriert. Neben dem Tarifvergleichsrechner von Franke und Bornberg für private Versicherungen haben die Nutzer von meinMVP nun auch Zugriff auf Thinksurance, aktuell noch besser bekannt unter dem Namen Gewerbeversicherung24. Somit laufen Tarifvergleich, Angebots- und Antragserstellung bei Gewerbeversicherungen in einem System. Die Beratungsdokumentation wird dabei direkt in meinMVP zusammen mit Thinksurance erstellt und beim jeweiligen Kunden abgelegt.

Von der Bedarfsanalyse bis zur Ausschreibungsplattform

Die Nutzung des Gewerbevergleichers sei sowohl für Einsteiger ins Gewerbegeschäft als auch für „Gewerbeprofis“ gedacht, heißt es vonseiten der Macher von meinMVP. Versicherungsmakler können damit die Bedarfsanalyse durchführen, spezifische Risiken erfassen sowie Beratungsprotokoll und Deckungsauftrag erstellen und weiterleiten. Gleichermaßen steht eine Ausschreibungsplattform zur Verfügung. (bh)

Lesen Sie auch: Neues Maklerverwaltungsprogramm auf der DKM vorgestellt

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BU: Viele Vorurteile halten der Realität nicht stand

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wichtigsten Versicherungen. Dennoch oder gerade deshalb steht sie regelmäßig in der Kritik. Franke und Bornberg ist der Kritik nachgegangen und hat erneut die Regulierungspraxis namhafter BU-Versicherer analysiert. Demnach sind viele gängige Vorwürfe gegenüber BU-Anbietern haltlos.

Versicherern wird bei der BU häufig unterstellt, ihren Pflichten nur ungern nachzukommen, zum Beispiel in Form von Gefälligkeitsgutachten, vorsätzlich verzögerter Bearbeitung und Zermürben durch ständiges Anfordern weiterer Informationen. Auch die Diskussion über vermeintliche Instrumentalisierungen „unbestimmter Rechtsbegriffe“ zur Leistungsverweigerung wird immer wieder aufs Neue entfacht. Franke und Bornberg geht den pauschalen Vorwürfen in den BU-Leistungspraxisstudien auf den Grund. Die Analyse- und Ratingagentur hat nun die aktuelle Ausgabe der Untersuchung veröffentlicht.

Keine systematische Leistungsverweigerung

Der aktuellen BU-Leistungspraxisstudie zufolge sind die Vorwürfe gegenüber den BU-Versicherern haltlos. „Von systematischer Leistungsverweigerung kann zumindest bei den teilnehmenden Gesellschaften keine Rede sein“, berichtet Michael Franke, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. „Noch nicht einmal eine von fünf BU-Leistungsprüfungen endete mit einer Ablehnung; mehr als 80 % der untersuchten Regulierungen sind zu Gunsten der Versicherten ausgefallen. Verweigerung sieht anders aus.“ Gleichwohl könne die Studie bei mehr als 14.000 Regulierungen natürlich nicht jeden einzelnen Fall analysieren.

In aller Regel bedingungsgemäße Anerkennungen

Von den Anerkennungen im Jahr 2017 erfolgten 92,7% bedingungsgemäß. Das ist sogar eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr. Damals war der Wert bei 86,5% gelegen. Weitere 5,3% (Vorjahr: 10,9%) erfolgten auf Basis einer individuellen Vereinbarung. Nur 2,0% der Fälle mussten vor Gericht entschieden werden. Im Jahr zuvor waren es noch 2,6%.

Die häufigsten Gründe für BU-Ablehnungen
 Vorurteile halten der Realität nicht stand

Die meisten Ablehnungen gehen laut Franke und Bornberg darauf zurück, dass Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren wie etwa ein BU-Grad von mindestens 50% oder Anzeigepflichten verletzt wurden. Dabei handelte es sich meist um falsche oder fehlende Angaben zum Gesundheitszustand vor Vertragsabschluss. Anhaltspunkte für einen Zusammenhang von Rentenhöhe und Ablehnungsquote konnten die Analysten nicht finden.

Unterschiede in Bezug auf Alter und Krankheitsbilder
 Vorurteile halten der Realität nicht stand

Je nach Krankheitsbild schwankt der Anteil der Anerkennungen deutlich. Bei Krebs (bösartige Neubildungen) haben die Versicherer über 90 % der Anträge auf BU-Leistungen anerkannt. Bei psychischen Erkrankungen wurden hingegen mehr als ein Viertel aller Anträge abgelehnt. Die höchste BU Leistungsquote findet sich bei den 54-Jährigen, die niedrigste bei Menschen von 32 Jahren. Bis zu diesem Alter ist die Ablehnungsquote fast immer höher als die Zahl der Anerkennungen. Ablehnungen bei Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und Bindegewebes (27,0%) sowie Kreislauferkrankungen (15,2%) liegen zwischen diesen beiden Polen.

Regulierungsdauer verharrt bei 180 Tagen

Im Leistungsfall hoffen Versicherte nicht nur auf eine finanziell hohe, sondern auch auf eine schnelle Hilfe. Franke und Bornberg hat daher auch die Dauer vom Zeitpunkt der Meldung der vermuteten Berufsunfähigkeit bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers analysiert. Die Bearbeitungszeiten ab Erstmeldung des Kunden sowie für die Auswertung des Fragebogens haben sich demnach verkürzt, nicht jedoch die gesamte Regulierungsdauer. Sie verharrt im Schnitt bei etwa 180 Tagen. Zwar gebe es auf der einen Seite Prozessverbesserungen, auf der anderen Seite aber auch negative Entwicklungen wie zum Beispiel beim durchschnittlichen Zeitaufwand von Gutachten. Psychiatrische Gutachten haben laut Franke und Bornberg zum Beispiel eine mittlere Durchlaufzeit von 105 Tagen.

Individuelle Prüfung erfordert naturgemäß mehr Zeit

„Der große Vorteil der Berufsunfähigkeitsversicherung, individuell auf den jeweiligen Beruf abgestellt zu sein, bringt einen zeitlichen Nachteil mit sich“, erläutert Michael Franke. Eine individuelle Prüfung erfordere jedoch deutlich mehr Zeit als ein schematisiertes Vorgehen wie beispielsweise zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. „Über diesen Sachverhalt lohnt es sich zu sprechen. Höchstmögliche Transparenz ist das beste Mittel gegen pauschalisierte Vorwürfe.“ Daran mangele es jedoch noch deutlich. (mh)

Zur Studie

Der aktuellen Leistungspraxis-Studie zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) von Franke und Bornberg auf der Basis des BU-Unternehmens- bzw. Leistungspraxisratings liegen Daten der Allianz, AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger und Swiss Life zugrunde. Fast alle Gesellschaften sind schon seit dem Erstrating dabei. Mit rund 32.800 (2016: 24.600) Neuanmeldungen von BU-Leistungsfällen decken diese Versicherer gut die Hälfte aller Leistungsfälle des Jahres 2017 ab.

Detaillierte Ergebnisse der BU-Leistungsstudie 2019 werden in Kürze im fb>blog unter www.franke-bornberg.de/fb-blog veröffentlicht.

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com

 

map-report-Bilanzanalyse: So ist es um die PKV bestellt

Der map-report 910 „Bilanzanalyse Private Krankenversicherung 2009 bis 2018“ hat die Branchenentwicklungen unter die Lupe genommen und konstatiert: Nur wenig steigende Beitragseinnahmen und mäßiges Neugeschäft sowie weiterhin schrumpfende Bestände in der Krankenvollversicherung. Lediglich die Alterungsrückstellungen konnten 2018 massiv ausgebaut werden.

map-report-Bilanzanalyse: So ist es um die PKV bestellt

Im Rahmen ihres aktuellen map-report 910 „Bilanzanalyse Private Krankenversicherung 2009 bis 2018“ stellen die Analysten fest, dass die privaten Krankenversicherer ihre Beiträge 2018 weitgehend stabil gehalten haben und die Beitragseinnahmen 2018 in der Folge insgesamt nur wenig gewachsen sind. Den Gesamtmarkt nach verdienten Beiträgen über alle Tarife hinweg (Vollversicherung, Pflegeversicherung, Zusatzversicherungen) führt demnach die Debeka mit weitem Abstand an, gefolgt von DKV, Allianz, AXA und SIGNAL IDUNA. Von den Gesellschaften mit über 1 Mrd. Euro Beitragseinnahmen waren neben der HanseMerkur (5,1 %) HUK COBURG (4,7 %), Allianz (3,2 %) und AXA (2,4 %) auf Wachstumskurs. Letztere konnte innerhalb der vergangenen zehn Jahre ihre Beitragseinnahmen um 42,60% steigern.

Für das Neugeschäft verbuchte die Branche Aufwendungen in Höhe von 2,51 Mrd. Euro. Damit liegen die Abschlusskosten 2,79% über dem Vorjahresniveau. Die durchschnittliche Quote ist von 6,28% auf 6,34% gestiegen. map-report-Chefredakteur Reinhard Klages sieht diese Entwicklung kritisch: „Theoretisch gehen Abschlusskostensätze in wachstumsschwachen Phasen zurück. Aber trotz Deckelung und mäßigem Neugeschäft sind die Aufwendungen für Vertragsabschlüsse in den vergangenen fünf Jahren gestiegen. Anscheinend wird weniger Neugeschäft zu höheren Kosten eingekauft.“ Abschlusskostenquoten unter 2% erreichten dem map-report zufolge nur die Landeslebenshilfe und FAMK.

Die Verwaltungskosten betrugen im letzten Jahr mit 894,5 Mio. Euro 1,84% mehr als im Vorjahr (878,3 Mio. Euro). Da die Beitragseinnahmen gleichzeitig um 1,87% gestiegen sind, stagnierte die Quote unverändert bei 2,26%. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre hatte sie nach Berechnungen von map-report 2,38% betragen. Die niedrigste Verwaltungskostenquote weist die HUK COBURG aus (0,89%), gefolgt von Debeka (1,43%), Landeskrankenhilfe (1,49%) und R+V (1,56%). Die Schadenaufwendungen (Aufwendungen für Versicherungsfälle und Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle) stiegen um 3,2% auf 28,6 Mrd. Euro. Die Schadenquote kletterte 2018 branchenweit von 77,4% auf 78,0%. Zwei von drei Gesellschaften mussten höhere Schadenquoten ausweisen als im Jahr zuvor.

Alterungsrückstellungen angewachsen

Während die Bestände weiter schrumpfen, sind die Kapitalanlagen innerhalb des letzten Jahres von 274,3 Mrd. Euro um 4,94% auf 287,8 Mrd. Euro gestiegen. Die Alterungsrückstellungen wuchsen sogar um 5,20%. Mittlerweile hat die PKV stolze 259,9 Mrd. Euro angesammelt, die dafür sorgen sollen, dass die Beiträge für Versicherte auch im Alter bezahlbar bleiben. Neben der Größe bestimme die Bestandszusammensetzung eines Unternehmens den Rückstellungsbedarf, erläutert Chefredakteur Klages. Deshalb weisen mitunter Gesellschaften mit höherem Beitragsvolumen weniger Alterungsrückstellungen aus als kleinere. Spitzenreiter ist Marktführer Debeka mit einer Reserve von 40,2 Mrd. Euro, gefolgt von der DKV mit 39,2 Mrd. Euro. Kein einziger Versicherer verzeichnete dem map-report zufolge einen Rückgang der Alterungsrückstellung.

Bestände: Krankenvollversicherung bleibt Sorgenkind

Was die Bestände angeht, bleibt die Krankenvollversicherung das Sorgenkind: Die privaten Krankenversicherer konnten hier auch im Jahr 2018 den Bestandsabrieb nicht stoppen. Der Verlust von 17.100 Versicherten lag nur unwesentlich unter dem Wert für 2017 (hier waren es minus 19.300 Vollversicherte gewesen). Ihren Zenit hatte die private Krankenversicherung (PKV) mit 8.976.400 Vollversicherten im Jahr 2011 erreicht. Seitdem sind ihr 240.100 Vollversicherte abhandengekommen.

Über den map-report

Der map-report „Bilanzanalyse Private Krankenversicherung 2009 bis 2018“ hat die Entwicklung der Branche mit insgesamt 32 Kennzahlen und Einzelauswertungen für 37 Unternehmen transparent und tabellarisch aufbereitet ist ab sofort als map-report 910 im PDF-Format lieferbar. Mehr Informationen gibt es hier. (ad)

Bild: © Marco2811 – stock.adobe.com

Lesen Sie auch: Private Krankenversicherung: Diese Anbieter sind top

 

Franke und Bornberg und BANKSapi werden Partner

Die neue Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 ermöglicht Drittanbietern den Zugriff auf Bankkonten und damit auf Daten. Das FinTech BANKSapi bietet hierfür eine Integrationstechnologie. In einer Partnerschaft mit Franke und Bornberg sollen nun die Bancassurance-Aktivitäten ausgebaut werden.

Das FinTech BANKSapi erweitert seinen Investorenkreis um Franke und Bornberg Investment. Die Minderheitsbeteiligung der Beteiligungsgesellschaft des Analysehauses Franke und Bornberg sei bereits vollzogen, heißt es in einem Pressestatement. BANKSapi will mit der neuen Unterstützung zum führenden Banking-as-a-Service-Provider bei bankfremden und banknahen Finanzdienstleistungsanbietern werden. Basis dafür ist die BANKSapi-Technologie, die im Rahmen der PSD2-Regulatorik die Integration von Banking-Angeboten in durch Dritte betriebene Leistungsspektren ermöglicht.

Kombination der Daten

Zusammen mit dem Gründerteam und dem Company Builder bzw. Ankeraktionär Finconomy wird Franke und Bornberg das FinTech dabei unterstützen, das aus den Kontoumsätzen identifizierte „finanzielle Blutbild“ mit den Analysedaten der Franke-und-Bornberg-Produktdatenbank und den Vergleichsrechnern zu kombinieren. Im Anschluss an die durch BANKSapi bereits umgesetzte automatische Erkennung von Versicherungen sollen mit Hilfe der Datenbank von Franke und Bornberg bestehende Verträge inhaltlich bewertet und Deckungslücken identifiziert werden können.

„Mit der Kombination von Banking, dem ‚finanziellen Blutbild‘ und den Services von Franke und Bornberg unterstützen wir unsere Mandanten dabei, neue Services mit ‚Smart Money‘ anzubieten, die das finanzielle Leben ihrer Endkunden verbessern werden,“ erklärt Jan Wichmann, Co-Founder und Geschäftsleitungsmitglied der BANKSapi, das Vorhaben. (bh)

Bild: © NicoElNino – stock.adobe.com

 

Franke und Bornberg: So sehen Vermittler die BU-Regulierung

Der BU-Regulierungsprozess aus Sicht der Vermittler: Wie lange dürfte die Leistungsprüfung höchstens dauern? Wer sind die größten Verzögerer innerhalb des Prozesses und was könnten Versicherer ändern, um Kunden besser zu unterstützen? Die Vermittlerantworten auf diese Fragen hat Franke und Bornberg mit Ergebnissen einer aktuellen BU-Leistungspraxisstudie verglichen.

Die Rating-Agentur Franke und Bornberg hat in ihrer aktuellen Frühjahrsumfrage die Meinung der Versicherungsvermittler rund um die Arbeitskraftsicherung (AKS), insbesondere die BU-Regulierungspraxis, abgefragt und mit dem Ist-Zustand verglichen: Wie lange sollte eine Leistungsprüfung nach Maklermeinung dauern, wie lange dauert sie tatsächlich? Wer verzögert den Prozess in den Augen der Befragten am meisten? Wo gibt es Verbesserungspotenzial? Die Ergebnisse, die Aufschluss darüber geben, wie es um den BU-Regulierungsprozess tatsächlich bestellt ist, kommen dabei aus der BU-Leistungspraxisstudie 2019 von Franke und Bornberg, die in Kürze erscheint.

Bitte nicht länger als 42 Tage prüfen

Die BU-Leistungsprüfung sollte nach Aussagen der befragten Vermittler nicht länger als 42 Tage dauern, die Hälfte der Befragten plädiert sogar für nur 30 Tage. Lediglich wenn es um psychische Erkrankungen geht, dürften sich die Versicherer in den Augen der Makler etwas mehr Zeit lassen, nämlich durchschnittlich 57 Tage. Soweit die Wunschvorstellung der Vermittler. Und die Realität? Laut Franke und Bornberg dauerte die Leistungsprüfung im Jahr 2017 durchschnittlich ganze 183 Tage, allerdings seien bei diesem Wert alle Zeiten enthalten, also auch die Wartezeiten auf ärztliche Unterlagen oder Gutachten. Die Netto-Bearbeitungszeiten der Versicherer lägen deutlich unterhalb dieser von Franke und Bornberg gemessenen Gesamtregulierungsdauer.

Lägen erst einmal alle erforderlichen Unterlagen vor, dauere es in der Praxis bis zur endgültigen Entscheidung noch gut drei Wochen (durchschnittlich 23,8 Tage bei Ablehnungen, durchschnittlich 17,2 Tage bei Anerkennungen).

Gutachter und Ärzte verzögern den Prozess am meisten

Und bei wem sehen die befragten Vermittler die Hauptschuld, wenn erforderliche Unterlagen viel zu lange auf sich warten lassen? Knapp die Hälfte sieht in den Ärzten die größten Verzögerer innerhalb der Leistungsprüfung, gut zwei Fünftel geben die Hauptverantwortung eher den Gutachtern. In der Praxis verzögern laut der Rating-Agentur tatsächlich die Gutachter den Prozess am meisten: Im Durchschnitt beträgt die Durchlaufzeit von der Beauftragung des Gutachtens bis zum Eingang beim Versicherer nämlich 104 Tage. Die meiste Zeit nehmen mit 105 psychiatrische Gutachten in Anspruch. Allerdings gibt die Rating-Agentur in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass in lediglich 7% der untersuchten Leistungsfälle tatsächlich ein Gutachter hinzugezogen worden sei. Arztrückfragen dauern nach Beobachtungen von Franke und Bornberg mehrere Wochen.

Vermittler wollen einbezogen werden, scheuen aber Haftungsrisiken

Um die Kunden beim Ausfüllen des BU-Leistungsantrags noch besser zu unterstützen, könnten Versicherer der Vermittlermeinung zufolge vor allem an einer Stellschraube drehen: Sie könnten den Versicherungsvermittler benachrichtigen und in den Prozess involvieren. Knapp drei Viertel der Befragten äußern damit ihre Bereitschaft, ihre Kunden in dieser schwierigen Phase zu begleiten. Dass sich – wie Franke und Bornberg ermittelt hat – die Vermittler in der Praxis aber recht selten tatsächlich einbringen, selbst dann nicht, wenn sie vom Versicherer benachrichtigt werden, das liegt dem Großteil der Befragten zufolge vor allem an den Haftungsrisiken. Diese und eine fehlende erforderliche Fachkenntnis aufseiten der Vermittler sind die größten Hinderungsgründe für eine aktive Mitarbeit der befragten Vermittler. Allerdings zeigen die Stichproben von Franke und Bornberg, dass die Regulierung mit persönlichem Kontakt überhaupt nur in durchschnittlich 3% der Leistungsfälle eingesetzt wurde und dass die Versicherer in diesen Fällen von positiven Feedbacks der Antragsteller und von beschleunigten Verfahren berichtet hätten.

Bild: © Daniel Krasoń – stock.adobe.com

Mehr dazu im Blog von Franke und Bornberg: https://www.franke-bornberg.de/blog/vermittlerumfrage-arbeitskraftabsicherung-2019-bu-regulierung-faktencheck

Lesen Sie auch: So sieht die kundenorientierte BU-Leistungsabwicklung 2.0 aus

 

Lebensversicherer bauen Kapitalausstattung aus

Die Aussagekraft von Solvenzquoten ist umstritten. Für Versicherungsmakler und Kunden ist sie dennoch eine von mehreren Kennzahlen, die Aufschluss über die finanzielle Lage und Risikotragfähigkeit der Versicherungsunternehmen geben. Bei den Lebensversicherern hat sich die Solvenzquote nun erneut verbessert. Ein Direkt- und ein Maklerversicherer erzielen die höchsten Werte bei einer Bewertung ohne Inanspruchnahme von Hilfsmaßnahmen. Am unteren Ende stehen Versicherer, deren LV-Geschäft sich im Run-off befindet.

Die Solvenzquote (SCR-Quote) zeigt vereinfacht dargestellt auf, ob Versicherer über genügend Kapital verfügen, um auch in Extremszenarien ihre Risiken bedecken zu können. Die Quote ist Teil des Solvency-II-Regimes und kann auf verschiedene Arten berechnet werden – etwa mit dem sogenannten Standard-Modell oder einem individuellen gesellschaftsinternen Modell. Gleichermaßen können Versicherer Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Dazu zählen die Volatilitätsanpassung und Übergangsmaßnahmen. Allein diese beiden Faktoren zeigen, dass eine Vergleichbarkeit der Quoten schwierig ist.

Der aktuelle map-report 909 hat die Solvenzquoten von Lebensversicherern und privaten Krankenversicherungen nun unter der Lupe betrachtet und dabei bewusst die genannten Faktoren beachtet.

Positive Entwicklungen in der Lebensversicherung

Von insgesamt 83 untersuchten Lebensversicherern nutzten 72 Gesellschaften die Standardberechnung, die übrigen elf ein internes System. 46 Versicherer machten von Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellung und Volatilitätsanpassung Gebrauch. Zehn Lebensversicherer nutzten ausschließlich die Übergangsmaßnahmen, weitere zehn Unternehmen setzten ausschließlich auf Volatilitätsanpassung. Die WWK nutzte die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß § 351 VAG in Kombination mit der Volatilitätsanpassung. So weit die Ausgangslage der Untersuchung im Bereich Leben.

Die Untersuchung zeigt, dass sich im Gesamtmarkt der Lebensversicherung die Solvenzquote in den vergangenen zwölf Monaten positiv entwickelt hat, was auch auf die Erleichterungen bei der Zinszusatzreserve (ZZR) zurückzuführen ist. Ohne Übergangsmaßnahmen beträgt sie demnach 234,6% (Vorjahr 227,4%). Die höchsten Quoten erreichen hier EUROPA mit 912,1%, Dialog mit 769,1%, ERGO Direkt mit 703,0%, DLVAG mit 612,8%, Condor mit 550,4%, Dortmunder mit 523,1% und Continentale mit 513,7%.

Am unteren Ende der Skala verfehlen aktuell ein Dutzend Versicherer die 100%-Marke. Vor der Insolvenz stünden sie damit aber noch lange nicht, erklären die map-report-Analysten. Es mangele ihnen nicht an Eigenmitteln, sondern an Risikotragfähigkeit. Gemessen an ihrer aktuellen Bestandsmischung würden sie nicht über ausreichend Kapital verfügen, um eine Situation zu überstehen, die rechnerisch in einem von 200 Jahren eintrete. Die Schlusslichter Rheinland mit 22,6% und Frankfurt Münchener mit 4,8% befinden sich beide im Run-off. Der map-Report zeigt daneben aber auch detailliert auf, wie sich die Quoten bei Inanspruchnahme von Hilfsmaßnahmen darstellen.

Krankenversicherer für Solvency II gut gerüstet

Etwas weniger steht die Solvenzquote bei den privaten Krankenversicherern im Blickfeld, da die Gesellschaften bei Bedarf ihre Beiträge erhöhen können. Auf diese Weise schultern nicht sie selbst, sondern ihre Versicherten einen Großteil des Risikos, heißt es im map-report. Das schlage sich in hohen SCR-Quoten nieder. Dabei liegt die Bandbreite zwischen 988,8% (Freie Arzt- und Medizinkasse) und 179,4% (ERGO Direkt). Marktneuling ottonova erreicht sogar eine Quote von 2.039%. Im Gesamtmarkt sank die SCR-Bedeckung ohne Volatilitätsanpassung und Übergangsmaßnahmen leicht von 478,7% (2017) auf 455,7% (2018).

Von 37 Krankenversicherern ermitteln vier Unternehmen ihre SCR-Quote nach einem internen Verfahren. Fünf setzen auf Volatilitätsanpassung, eines auf Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen und ein weiteres Unternehmen auf beide Maßnahmen.

Der map-report Nr. 909 – „Solvabilität im Vergleich“ kann gegen Gebühr bei service@fb-research.de bezogen werden. Eine Kurzzusammenfassung gibt es hier. (bh)

 

So sieht die kundenorientierte BU-Leistungsabwicklung 2.0 aus

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es für Kunden vor allem darauf an, wie Versicherer den BU-Leistungsfall regulieren. In Sachen Kundenorientierung hat sich bei BU-Versicherern einiges getan, wie die Rating-Agentur Franke und Bornberg unterstreicht. In einem Blog-Beitrag zeigen die Analysten fünf Trends auf, wie eine moderne BU-Leistungsabwicklung in Zeiten der Digitalisierung funktionieren kann.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zählt für den Kunden vor allem die Regulierungspraxis des Versicherers im BU-Leistungsfall. Fair, schnell und professionell sollte sie sein. Auch wenn manche Medienberichte und Verbraucherschützer es anders darstellen: Bei den BU-Versicherern hat sich in Bezug auf die Kundenorientierung in den vergangenen Jahren viel getan, wie die Rating-Agentur Franke und Bornberg unterstreicht. Die Analysten stellen klar, dass das Bild der Leistungsregulierung der von ihnen untersuchten BU-Versicherer weitestgehend positiv ausfällt. Von einer Entwicklung hin zur Leistungsregulierung 2.0 ist die Rede. In einem Blog-Beitrag zeigt Christian Monke, Bereichsleiter Analyse von Franke und Bornberg, beispielhaft anhand fünf aktueller Trends auf, wie eine solche schnelle, transparente und damit faire Leistungsabwicklung in Zeiten der Digitalisierung aussehen kann.

Zunächst das telefonische Gespräch suchen

Den wichtigsten Trend sehen Franke und Bornberg in einem ersten mündlichen Kontakt, etwa in Form eines Telefongesprächs. Anstatt einen standardisieren Fragebogen per Post zu versenden, sollten Versicherer erst einmal das telefonische Gespräch suchen. So würden Sachbearbeiter in kundenorientierten Unternehmen zunächst zum Telefonhörer greifen, um mit dem Kunden zu sprechen und dabei die erforderlichen Informationen anzufordern. Ein solches Vorgehen verkürzt die Durchlaufzeiten. Franke und Bornberg räumen aber auch ein, dass solche Telefoninterviews mit Kunden im BU-Fall mitunter auch sehr belastend sein können. Sie empfehlen daher, die Mitarbeiter umfangreich zu schulen.

Individualisierte Fragebögen

Als zweiten Trend nennt das Analysehaus das Thema Individualisierung, um die Informationsbeschaffung für Versicherer und Kunden zu vereinfachen. Sind bei traditionell arbeitenden Gesellschaften die Fragen zur Einschätzung der Kundensituation unabhängig von Beruf und BU-Ursache meist immer gleich, gehen moderne Versicherer einen anderen Weg: Mit technischer Hilfe gestalten sie die Fragebögen individuell auf den Kunden zugeschnitten und damit für diesen einfacher und weniger komplex.

Die BU-Leistungsfälle kategorisieren: einfach, normal oder komplex?

Bei einer modernen BU-Regulierungspraxis erfolgt eine Einteilung der BU-Leistungsfälle nach einem Telefonat mit dem Kunden in die drei Kategorien „einfach“, „normal“ und „komplex“. Die Kategorien beziehen sich auf die Komplexität des Prozesses, nicht auf den Schweregrad der Erkrankung, und das Telefoninterview hat einen festgelegten Ablauf. So landen die jeweiligen Fälle direkt bei darauf spezialisierten Teams und einfache Fälle werden sofort ausbezahlt. Auf der anderen Seite geht es bei den komplizierten Fällen häufig um Selbstständige und Unternehmer, bei denen auch die betrieblichen Hintergründe untersucht werden müssen. Auch eine solche Kategorisierung führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten.

Informationen von spezialisierten Dienstleistern einholen lassen

Manche BU-Versicherer setzen spezialisierte Dienstleister ein, die Leistungsantragsteller auf Wunsch besuchen, um vor Ort alle Fragen zu Gesundheitszustand und beruflichem Hintergrund zu besprechen und Informationen wie Arztberichte und Atteste zusammenzutragen. Wie Franke und Bornberg unterstreichen, kann ein solches Vorgehen ein oft langwieriges Einholen der erforderlichen Dokumente beschleunigen bzw. ersetzen. Die Entscheidungen trifft dabei letztendlich der Sachbearbeiter des Versicherers und nicht der Mitarbeiter des Dienstleisters vor Ort – so zumindest bei den Fällen, die Franke und Bornberg untersuchte.

Status des BU-Leistungsfalls online verfolgbar machen

Schließlich geht die Entwicklung der modernen BU-Leistungsregulierung hin zu mehr Transparenz und Service. Erste Versicherer ermöglichen es ihren Kunden laut Franke und Bornberg bereits, den BU-Leistungsantrag über spezielle Portale online zu verfolgen. Per Chat lassen sich Nach- und Rückfragen abwickeln und die Kunden sind stets über den Status ihrer Fallbearbeitung informiert. Aufseiten der Versicherer steigt der Leistungsdruck: Bleibt ein Vorgang länger liegen, wird der Kunde nachfragen.

Den Blog-Beitrag von Christian Monke, Bereichsleiter Analyse von Franke und Bornberg, finden Sie unter https://www.franke-bornberg.de. (tk)

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