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Deutsche Zweitmarkt verschmilzt mit Muttergesellschaft

Die Deutsche Zweitmarkt AG wird mit ihrer Muttergesellschaft Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG verschmolzen. Als Marke wird die Deutsche Zweitmarkt aber erhalten bleiben und sich künftig auf das Geschäftsfeld Kaufofferten konzentrieren.

<p>Voraussichtlich mit Wirkung zum 01.10.2022 wird die Deutsche Zweitmarkt AG (DZ) mit ihrer Muttergesellschaft Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG (FDB) verschmelzen. Die DZ bleibt als eigenständige Marke bestehen. Alle Mitarbeitenden werden von der FDB übernommen. Für Endkunden ergeben sich daraus keine Veränderungen.</p><h5>Wachstumstreiber Kaufofferten</h5><p>Nach der Verschmelzung soll sich die DZ auf das in den letzten Jahren stark gewachsene Geschäftsfeld der Kaufofferten konzentrieren. Das umfasst die direkte Ansprache von Fondsinhabern zur Unterbreitung eines konkreten Kaufangebots im Auftrag von zumeist professionellen Investoren. Der bisherige Vorstand der DZ, Jan-Peter Schmidt, wird als Bereichsvorstand der FDB diesen in den vergangenen Jahren stark gewachsenen Geschäftszweig verantworten. </p><h5>Regulatorische Aufwände minimieren</h5><p>Während sich die DZ auf das Geschäft mit professionellen Investoren konzentriert, ist geplant, den öffentliche Plattformhandel zukünftig nur noch über das Portal der FDB abzuwickeln. Bislang handelten beide Unternehmen über eigene Handelsportale an der Fondsbörse Deutschland. (tku)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Luka – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8E4DC716-997A-42F3-B6BF-FF25C6BC6FF3"></div>

 

Netfonds übernimmt VB Select

Die Netfonds AG übernimmt die Mehrheit am Beraternetzwerk VB Select. VB Select war zuvor bereits zum größten Partner im Haftungsdach der Netfonds Financial Services GmbH herangewachsen. Im Zuge einer Überkreuzbeteiligung erhält auch VB Select Aktien der Netfonds AG.

Die Netfonds AG und die VB Select AG haben zum 01.07.2022 eine Überkreuzbeteiligung beschlossen. Dabei werden 50,1% der Aktien der VB Select AG im Zuge einer Sachkapitalerhöhung in die Netfonds AG eingebracht. Die VB Select erhält im Gegenzug Aktien an der Netfonds AG.

Wichtiger Kooperationspartner

Die Kooperation der beiden Unternehmen im Bereich der Wertpapieranlagen besteht bereits seit mehr als zwölf Jahren. Mittlerweile sind die VB Select-Berater laut Unternehmensangaben zum größten Partner im Haftungsdach der NFS Netfonds Financial Services GmbH (NFS) geworden.

Überkreuzbeteiligung

Im Zuge der Überkreuzbeteiligung soll die Zusammenarbeit auf weitere Dienstleistungsbereiche unter Nutzung der finfire Plattform ausgebaut werden. In einem ersten Schritt werde die Netfonds Gruppe hierfür mit der neuen Tochtergesellschaft NCS Netfonds Credit Service GmbH (NCS) ein zusätzliches Dienstleistungsangebot im Bereich der Finanzierungsservices anbieten.

Über die beteiligten Unternehmen

Die VB Select AG ist ein auf Berater zugeschnittenes Netzwerk von rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Investment- und Wertpapierspezialisten, Finanzmaklern sowie Finanzierungsberatern.

Die Netfonds Gruppe ist eine führende Plattform für Administration, Beratung und Regulierung für die deutsche Finanzindustrie. Unter der Marke finfire stellt das Unternehmen seinen Kunden und Partnern eine cloudbasierte Technologieplattform zur kompletten Abwicklung und Administration der Geschäftsvorgänge zur Verfügung. (tku)

Bild: © RRF – stock.adobe.com

 

Das magische Renditedreieck mithilfe der Blockchain aushebeln

FINEXITY hat es sich zum Ziel gemacht, Investments in alternative Kapitalanlagen für Privatanleger investierbar zu machen. Dazu bedient sich das Unternehmen der Blockchain-Technologie. Wie Sachwerte handelbar gemacht werden und wie das magische Renditedreieck gesprengt werden kann, erläutert Paul Huelsmann.

<h5>Ein Interview mit Paul Huelsmann, CEO und Gründer der FINEXITY AG</h5><h5>Herr Huelsmann, wie kam es dazu, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Co-Gründer, Henning Wagner, FINEXITY an den Start gebracht haben?</h5><p>Henning und ich haben uns damals bei einem großen Konzern kennengelernt, bei dem wir gemeinsam einen globalen Inkubator aufgebaut haben. Das heißt: Wir haben aus dem Unternehmen heraus Start-ups gegründet. Das waren damals 14 Unternehmungen, von denen sechs bereits im Blockchain-Bereich angesiedelt waren. Wir waren also recht früh in der ganzen Thematik Blockchain drin und lernten schnell, wie wir Business Cases schaffen, durch die am Ende auch ein Mehrwert für den Kunden generiert wird. Bei vielen Projekten mussten wir aber feststellen, dass die Transaktionen über die Blockchain zwar effizient gestaltet wurden, der Business Case am Ende aber nicht mehr funktionierte. Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, beides zu vereinen: einerseits schlanke, effiziente Transaktionen über die Blockchain und andererseits für Privatanleger passende Assets, die zum kontinuierlichen Vermögensaufbau beitragen.</p><h5>Und wie haben Sie die Ihrer Meinung nach passenden Assets identifiziert?</h5><p>Wir haben uns die Portfoliostruktur von Ultrareichen – also von Personen mit einem freien Vermögen von 30 Mio. US-Dollar oder mehr – angesehen. Diese Ultrareichen allokieren durchschnittlich knapp 50% ihres gesamten Portfolios in alternativen Kapitalanlagen. Daraus ergeben sich aber vier Probleme.</p><h5>Welche sind das?</h5><p>Erstens: extrem hohe Eigenkapitalanforderungen. Wer heute eine Immobilie kaufen möchte, braucht mindestens 10% Eigenkapital, selbst bei einer 100%-igen Finanzierung. Immerhin machen die Nebenkosten allein schon 10% aus. Wenn es sich dann noch um eine Immobilie handelt, die in einer Stadt wie Hamburg liegt, kommen bei einer 50-Quadratmeter-Wohnung schnell 50.000 Euro Eigenkapital zusammen. Diese 50.000 Euro sind dann bereits nötig, um überhaupt die Finanzierung zu erhalten. </p><p>Zweitens: Informationsasymmetrien zwischen Käufern und Verkäufern. Nehmen wir beispielsweise den Kunstmarkt. Der Kunstmarkt ist ein sehr, sehr intransparenter Markt für Nicht-Experten. Für diejenigen, die aber in der Thematik drin sind, lassen sich gute Deals machen. Das sind zum Beispiel Auktionshäuser, große Galeristen oder auch Kunst-Broker, die am Markt agieren. Als Privatanleger habe ich aber weder die Möglichkeit, tief genug in den Markt einzusteigen, noch verfüge ich über das finanzielle Volumen, ab dem beispielsweise ein Family Office für mich interessant wäre. </p><p>Der dritte Punkt ist der Verwaltungsaufwand. Das heißt: Wer sich heute einen Oldtimer kauft, der muss sich morgen um die Wartung kümmern. Weiter geht es mit einem Wirtschaftsplan, dann muss dafür gesorgt werden, dass die Reparaturen ordentlich durchgeführt werden usw. Der Aufwand, das Gut ordentlich zu verwalten, ist also groß. </p><p>Und der vierte Punkt, weshalb Privatanleger heute eine ganz andere Portfoliostruktur haben als die Ultrareichen: Privatanleger brauchen die Flexibilität bzw. die Liquidität. Sie müssen in der Lage sein, ihre Vermögenswerte schnell zu verkaufen, falls sie in Geldnot kommen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Und wie lösen Sie diese Probleme?--><h5>Und wie lösen Sie diese Probleme?</h5><p>Wir machen all diese illiquiden Vermögenswerte für Privatanleger zugänglich. Über unseren Marktplatz hat der Anleger die Möglichkeit, seine digitalen Anteile jederzeit zu verkaufen, und das Ganze kosteneffizient. Dank der Blockchain-Nutzung sparen wir knapp 80% der Gesamtkosten im Vergleich zu einer konventionellen Verbriefung.</p><h5>Was ist mit einer konventionellen Verbriefung gemeint?</h5><p>Das hieße, ein Wertpapier aufzusetzen und über die Börse anzubieten. Wir hingegen verbriefen ein digitales Wertpapier mithilfe der Blockchain. Im Vergleich zu offenen Fonds oder Ähnlichem können wir die Kosten sehr niedrig halten. Gleichzeitig ist der Kunde selbst Entscheider und hat somit immer die volle Kontrolle darüber, was er sich in sein Portfolio holt.</p><h5>Ich kann auf Ihrer Plattform also digitale Anteile eines Oldtimers, eines Diamanten oder einer Immobilie kaufen. Wem gehört der angebotene Wertgegenstand eigentlich zum Zeitpunkt, wenn er auf Ihrer Plattform angeboten wird? Wem kaufe ich die Anteile ab?</h5><p>Wir haben verschiedene Zweckgesellschaften, die Teil der FINEXITY Gruppe sind. Diese Gesellschaften kaufen die einzelnen Assets an. </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Sie haben vorher aber die Informationsasymmetrie zwischen Experten und Privatanlegern als Problem genannt. Woher kommt Ihre Expertise?--><h5>Sie haben vorher aber die Informationsasymmetrie zwischen Experten und Privatanlegern als Problem genannt. Woher kommt Ihre Expertise?</h5><p>Wir haben da ein starkes Netzwerk von Partnern, die ihre Expertise einbringen. Das können sowohl strategische Aktionäre der FINEXITY AG sein, aber auch ganz normale Sourcing-Partner, die uns Produkte anbieten. Neue Produkte durchlaufen immer zuerst einen Prüfungsprozess. Nehmen wir mal den angesprochenen Oldtimer. Erstmal brauchen wir ein Gutachten. Wir schauen uns das Auto also vor Ort an, dafür haben wir auch intern erfahrene Experten. Wenn die Zahlen stimmen, die potenzielle Wertentwicklung passt und wir mit den Vorbesitzern zufrieden sind, wandert die Sache zum Investment-Komitee. Gibt das Komitee grünes Licht, kaufen wir das Asset an und haben es dann in den eigenen Büchern. </p><h5>FINEXITY hat im Endeffekt bis hierhin ein Auto gekauft. Wie wird das jetzt für Ihre Kunden investierbar?</h5><p>Jetzt kommt die Blockchain ins Spiel. Die zuvor angesprochene Zweckgesellschaft emittiert ein digitales Wertpapier. Dieses Wertpapier wird auf unserer Plattform gelistet und kann dann an Anleger vermittelt werden. Der Anleger wiederum partizipiert an der kompletten Wertentwicklung. Wenn es sich bei dem Asset beispielsweise um eine Immobilie handelt, profitiert man wie ein Eigentümer von allen Faktoren – auch von potenziellen Mieteinnahmen. </p><h5>Wie ein Eigentümer? Die Anleger erwerben also kein Eigentum?</h5><p>Eigentümer des Assets und auch Emittent des digitalen Wertpapiers bleibt die gegründete Zweckgesellschaft. </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Sie gehen beim Ankauf des Investments also in Vorleistung? Wie häufig sind denn solche Platzierungen auf Ihrer Plattform bisher gescheitert?--><h5>Sie gehen beim Ankauf des Investments also in Vorleistung? Wie häufig sind denn solche Platzierungen auf Ihrer Plattform bisher gescheitert?</h5><p>Alle Platzierungen sind bisher erfolgreich verlaufen. Und sollte es mal länger dauern, wäre das überhaupt nicht schlimm. Wir glauben an die Assets und ihre Wertentwicklung. Unter diesen Umständen würden wir die Anteile als FINEXITY AG einfach eine Weile selbst halten. Außerdem hätten wir noch einige Anker-Investoren in der Hinterhand, die das Produkt notfalls schließen würden. Eine Rückabwicklung haben Anleger dementsprechend nicht zu befürchten. </p><h5>Und wie lange dauert so eine Platzierung?</h5><p>Letztes Jahr haben wir die Platzierung aus dem Immobilienbereich im Wert von 1,5 Mio. Euro innerhalb von fünf Werktagen abgeschlossen. Bei anderen Assets wie Oldtimern kann es aber auch mal zwei, drei Wochen dauern. </p><h5>Zum Abschluss: Sie behaupten, dass FINEXITY das Zeug dazu hat, das magische Dreieck der Vermögensanlage aufzuheben. Wie ist das gemeint?</h5><p>Beim magischen Dreieck geht es um Liquidität, Rendite und Risiko bzw. Sicherheit. Sie können üblicherweise aber maximal zwei von drei haben. Das heißt: Die Stiftung der Eliteuniversität Yale hat in den letzten Jahren eine Überperformance im Vergleich zu allen relevanten Indizes hingelegt. Das Kapital der Stiftung ist aber zu um die 90% in alternativen Vermögenswerten investiert. Rendite und Sicherheit sind also gegeben, aber bei der Liquidität muss man signifikante Abstriche machen. </p><p>Durch die Tokenisierung des jeweiligen Assets hebeln wir dieses Gesetz aus. Anleger können ihre Anteile stets frei auf dem Sekundärmarkt handeln. Wer sein Investment abstoßen möchte, weil er die Liquidität braucht, muss im Falle eines Kunstwerks im Gegenwert von 100.000 Euro nicht eine Person finden, die ihm 100.000 Euro bietet. 100 Personen mit jeweils 1.000 Euro funktionieren ebenso gut. Die potenzielle Nachfrage wird also erhöht, während das Angebot unverändert bleibt. Langfristig könnte der Marktwert einzelner Güter durch diese Evolution im Finanzmarkt sogar deutlich steigen.</p><p>Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 06/2022, S. 44 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-06-2022/66961363&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Jo Panuwat D – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/B034D6F4-3413-4C64-B476-BE3884814CEC"></div>

 
Ein Interview mit
Paul Huelsmann

Nachhaltigkeit in die Anlageberatung integrieren: Ein Wegweiser

Der Countdown läuft. In weniger als zwei Monaten wird die Integration von Nachhaltigkeit in die Anlageberatung verpflichtend sein. Alexandra Weck, Head of Adviser Distribution bei der zu Fidelity International gehörenden Fondsbank FFB, erläutert, wie Berater Nachhaltigkeit in ihren Beratungsprozess einbauen.

<h5>Ein Artikel von Alexandra Weck, Head of Adviser Distribution der Fondsbank FFB</h5><p>Alle, die Kapital anlegen, und vor allem ihre Berater leisten einen wichtigen Beitrag dazu, unsere Gesellschaft und Wirtschaft verantwortungsvoll zu transformieren. Für viele Berater bedeutet dies Neuland und gleichzeitig eine große Chance: Die Aufgabe, persönliche Anlageziele und globale Nachhaltigkeitsanliegen zu vereinen, bietet Profilierungschancen und eröffnet Neukundenpotenziale, vor allem unter jüngeren Anlegergruppen, denen Nachhaltigkeit nachweislich wichtig ist.</p><h5>Schritt 1: Den Rechtsrahmen verstehen</h5><p>Den rechtlichen Rahmen zu verstehen und in der eigenen Beratungstätigkeit anzuwenden, gehört künftig zum unverzichtbaren Handwerkszeug. Zentral sind dabei die Ergänzung zu MiFID II, die Taxonomie-Verordnung und die Offen­legungsverordnung.</p><h5>MiFID II</h5><p>Der Ergänzung zu MiFID II zufolge müssen Anleger ab 02.08.2022 verpflichtend zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragt werden. Diese sind dann bei der Auswahl geeigneter Produkte zu berücksichtigen. </p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/p…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="Nachhaltigkeit in die Anlageberatung integrieren: Ein Wegweiser" height="144" src="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><h5>Grafik: Nachhaltigkeitspräferenzen erfassen</h5><p><i class="font-twelve-italic" >Systematik nach der Ergänzung zu MiFID II (Quelle: Fidelity International)</i></p><h5>Taxonomie-Verordnung</h5><p>Die Taxonomie-Verordnung (TaxVO) bewertet Nachhaltigkeitseigenschaften von Wirtschaftstätigkeiten. Vorerst liegen nur für zwei der sechs EU-Umweltziele (Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel) Spezifikationen vor, zu denen unter anderem Grenzwerte formuliert wurden.</p><h5>Offenlegungsverordnung (SFDR)</h5><p>Die Offenlegungsverordnung (englisch: Sustainable Finance Dis­closure Regulation, SFDR) fordert von Fondsgesellschaften, ihre Produkte einer von drei Kategorien (nach Artikel 6, Artikel 8, Artikel 9) zuzuordnen, und schafft damit eine gewisse Vergleichbarkeit. Auch haben Fondsgesellschaften in Verkaufsprospekten darüber zu informieren. Später werden unter anderem regelmäßige Berichte im Vorjahresvergleich zu Nachhaltigkeitsfaktoren (englisch: Principal Adverse Impact, PAI) verpflichtend. </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Schritt 2: Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern erfassen--><h5>Schritt 2: Nachhaltigkeitspräferenzen von Anlegern erfassen</h5><p>Im zweiten Schritt sind die Kunden zunächst über Nachhaltigkeitskonzepte und -merkmale sowie Produktausprägungen aufzuklären. Im Anschluss gilt es, über einen mehrstufigen Abfrageprozess die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden zu ermitteln. Legen Anleger auf Nachhaltigkeit Wert, können sie dies auf drei Wegen, die sich nicht gegenseitig ausschließen, spezifizieren (siehe Grafik). Ein Anlageprodukt gilt also als nachhaltig für den Anleger, wenn es mindestens eines der spezifizierten Merkmale aufweist. Wichtig zu wissen ist, dass der Kunde nicht verpflichtet ist, einen Mindestanteil anzugeben. </p><p>Es ist zu erwarten, dass immer mehr Verbände, Vermittlerorganisationen und weitere regulierte Institute bis zum Sommer 2022 Vorschläge für Nachhaltigkeitsfragebögen analog dem WpHG-Fragebogen entwickeln. </p><h5>Schritt 3: Nachhaltigkeitspräferenzen und Produkte zusammenbringen</h5><p>Aufgabe der Beratung ist es anschließend, die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden mit dazu passenden nachhaltigen Produkten in Einklang zu bringen. Dazu empfiehlt sich ein standardisiertes Vorgehen – so wie Rendite-Risiko-Profile des Kunden traditionell mittels WpHG-Fragebogen erhoben und systematisch Portfoliolösungen zugeordnet werden. Dabei können sowohl Artikel-8- als auch Artikel-9-Fonds als nachhaltig gelten, sofern sie die mit dem Kunden vereinbarten Merkmale aufweisen.</p><p>Während „Ökologisch nachhaltige Investitionen nach Taxonomie“ mit methodischen Vorgaben gekoppelt sind, definiert die SFDR entsprechende Investitionen nicht näher. Doch können die weltweit anerkannten Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen die Lücke zwischen von Kunden geforderten Mindestanteilen und Produkteigenschaften schließen. Wenn ein Unternehmen einen positiven Beitrag zu mindestens einem der SDG-Ziele leistet und nicht gegen ein anderes Ziel verstößt, kann dieser Teil des Unternehmens als nachhaltige Investition gewertet werden. </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Drei wesentliche Faktoren für die Beratung--><h5>Drei wesentliche Faktoren für die Beratung</h5><p>Mit Blick auf die neuen Herausforderungen treten folgende drei Aspekte in den Fokus: </p><h5>1. Investmentuniversum</h5><p>Bei der Erfassung der Nachhaltigkeitswünsche von Anlegern ist Erwartungsmanagement gefragt. Zu enge Vorgaben können das Produktangebot stark einschränken und auch Risiko-Rendite-Präferenzen des Kunden beeinträchtigen. Entscheiden sich Anleger etwa für Produkte mit hohem Mindestanteil an „Investitionen nach EU-Taxonomie-VO“, führt dies aktuell zu einem sehr engen Anlageuniversum. Investitionen mit „nachhaltigen Eigenschaften“ eröffnen dagegen ein breites Anlagespektrum, mit dem sich diversifizierte Portfolios gestalten und Investmentziele der Anleger verfolgen lassen.</p><h5>2. Produktauswahl</h5><p>Bei der Produktauswahl geht es zunächst um Aspekte wie die Verankerung der Nachhaltigkeit im Investmentprozess sowie die Frage, wie ESG-Ratinganbieter die Produkte bewerten. Wer als Investor wirklich eine ESG-Transformation vorantreiben will, sollte darüber hinaus auch prüfen, ob der Vermögensverwalter eine glaubwürdige Engagement- und Abstimmungspolitik verfolgt. Sinnvoll ist auch ein Blick auf die ESG-Strategie des Asset-Managers im eigenen Haus. </p><h5>3. Verfügbarkeit von ESG-Daten</h5><p> Fondsanbieter müssen die relevanten ESG-Informationen der Fonds bis Juni 2022 im European ESG Template (EET) bereitstellen. Die für den deutschen Markt relevanten ESG-Daten der Fonds aus dem EET werden vom WM Datenservice zentral bereitgestellt. So werden sie für die Beratung an verschiedenen Schnittstellen bei Fondsanbietern und Plattformen zugänglich sein. In den Verkaufsprospekten werden die ESG-Informationen spätestens Anfang 2023 verfügbar sein. Dann werden auch ESG-Anhänge in den Jahresberichten verpflichtend. Zusätzlich werden ab Mitte 2023 auch in den Jahresberichten PAI-Informationen auf Gesellschaftsebene verfügbar sein.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 06/2022, S. 46 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/de/profiles/53e4066999da-asscompact/editio…; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © mindscanner – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/CA1B58D6-9EBB-4F64-BE16-20C421A20AF2"></div>

 
Ein Artikel von
Alexandra Weck

FINEXITY bietet tokenisierte Luxusuhren

Das FinTech FINEXITY hat tokenisierte Luxusuhren als neue Anlageklasse ins Angebot aufgenommen. Hierfür greift das Start-up auf die Blockchain-Technologie zurück. Was sind die Vorteile, wie profitieren auch Vermittler und was ist eigentlich unter einer Tokenisierung zu verstehen?

Der Spezialist für tokenisierte alternative Kapitalanlagen, FINEXITY, ermöglicht Anlegern nun auch Investments in Luxusuhren. Hierfür hat das FinTech aus Hamburg zwei Kooperationspartner mit an Bord geholt, die bei der Auswahl und Prüfung der Investitionsobjekte helfen sollen. Bei den beiden Unternehmen handelt es sich um Munichwristbusters und Watchvest.

Tokenisierte Anlageobjekte

FINEXITY hat es sich zum Ziel gesetzt, Anlageobjekte niedrigschwellig investierbar zu machen, indem das jeweilige Objekt mithilfe der Blockchain-Technologie tokenisiert wird. Das heißt: Die Einheit (z. B. Luxusuhr) wird in digitale Bestandteile (Token) zerlegt, die jeweils einen Gegenwert von 1 Euro zum Zeitpunkt der Platzierung repräsentieren. Anleger müssen also nicht eine komplette Rolex oder Patek Philippe kaufen, um in die Anlageklasse zu investieren, sondern können mit einer beliebigen Stückelung beginnen.

Transparente Wertentwicklung

Außerdem kann die Wertentwicklung des Objekts digital kontinuierlich verfolgt werden, da am Sekundärmarkt, auf dem die Token gehandelt werden, eine Preisbildung wie an der Börse stattfindet.

Weiterführende Informationen im Interview

Neben dem neuen Angebot an Luxusuhren bietet FINEXITY auch tokenisierte Investments in Immobilien, Oldtimer, Weine, Kunst und Diamanten an. Weshalb das Angebot gerade auch für Vermittler attraktiv sein kann, erklärt Paul Huelsmann, einer der Gründer von FINEXITY, im Interview mit AssCompact. (tku)

Bild: © FINEXITY

 

Versicherer führen Mittelzuflüsse in Spezialfonds an

Spezialfonds weisen im ersten Quartal 2022 hohe Zuflüsse auf. Etwas weniger als ein Drittel dieser Zuflüsse stammt von Versicherern – obwohl sie allein im Monat März netto sogar Gelder abzogen. Mischfonds bleiben bei den institutionellen Investoren insgesamt weiter beliebt. Rentenfonds feiern derweil ein Comeback.

Deutsche Spezialfonds wiesen im ersten Quartal 2022 ein Nettomittelaufkommen von 31,8 Mrd. Euro auf, wie eine Analyse des Beratungshauses Kommalpha zeigt. Das gute Ergebnis ist demnach stark auf die Zuflüsse von Versicherungsunternehmen und Altersvorsorgeeinrichtungen zurückzuführen.

Hohe Umschlagshäufigkeit bei Versicherern

Gerade bei Versicherern ist das Nettomittelaufkommen 2022 bisher jedoch volatil. Während im Januar und Februar sehr hohe Nettomittelzuflüsse verbucht wurden, war der März sogar von Abflüssen an Kapital in Höhe von 661 Mio. Euro geprägt. Die Studienmacher sprechen in diesem Zusammenhang von einer extrem hohen Umschlagshäufigkeit von Spezialfondsanteilen bei Versicherern. Insgesamt investierten Versicherungsgesellschaften netto 9 Mrd. Euro in Spezialfonds.

Institutionelle Investoren

Die weiteren Nettomittelzuflüsse stammen von

  • Altersvorsorgeeinrichtungen (6,3 Mrd. Euro),
  • Kreditinstituten (5 Mrd. Euro),
  • nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften (4,9 Mrd. Euro),
  • privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (3,8 Mrd. Euro) sowie
  • Sozialversicherungen und öffentlichen/kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtungen (1,6 Mrd. Euro).
Mischfonds und Rentenfonds gefragt

Die Nettomittel flossen größtenteils in gemischte Wertpapierspezialfonds (12 Mrd. Euro). Außerdem wiesen auch Rentenspezialfonds (6,7 Mrd. Euro), Aktienspezialfonds (4,5 Mrd. Euro) und offene Immobilienspezialfonds (3,8 Mrd. Euro) hohe Zuflüsse auf. (tku)

Bild: © Manh Luong Bui – stock.adobe.com

 

Sparkassen erteilen Kryptohandel eine Absage

Der DSGV empfiehlt den Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe, auf den Handel mit Kryptowährungen zu verzichten. Hintergrund ist wohl der Crash an den Kryptobörsen sowie ein Streit um Zuständigkeiten innerhalb des Sparkassensektors. Ein bisschen Blockchain wagen die Institute aber doch.

Die Sparkassen werden nicht im großen Stil in den Handel mit Kryptowährungen einsteigen. Das geht aus einer Entscheidung von Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) hervor, über die unter anderem das Handelsblatt berichtet hat.

Unkalkulierbare Risiken beim Kryptohandel

Die Sparkassen verstünden es als ihre Aufgabe, Kundinnen und Kunden vor unkalkulierbaren Risiken zu schützen. Aus diesem Grund empfehle das Gremium den Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe, auf den Handel mit Bitcoin, Ether und Co. zu verzichten.

Entscheidung ist nicht bindend

Einzelne Institutionen der Sparkassen-Finanzgruppe können von dieser Empfehlung zwar abweichen und dennoch Kryptowährungen anbieten. Dennoch ist zu erwarten, dass sich die Kreditinstitute zum Großteil an die Empfehlung halten werden.

Zuständigkeiten und Kurseinbruch

Der Entscheidung war ein Gerangel um Zuständigkeiten vorangegangen, wie Finance Forward hier zusammenfasst. Die Vorbereitungen zum Handel mit Krypto-Assets hatte maßgeblich die Sparkassentochter S-Payment initiiert. Da es sich beim Kauf von Cyberdevisen jedoch um ein Investment handelt, wäre eigentlich die Deka, das Fondshaus der Sparkassen-Finanzgruppe, zuständig gewesen. Eine Rolle für die Absage an Krypto-Investments dürfte auch der Crash gespielt haben, der die Kurse der digitalen Währungen dramatisch einbrechen lassen hat.

Deka setzt auf tokenisierte Assets

Die zuvor außen vor gelassene Deka ist denn auch bei der Umsetzung der Kompromisslösung innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe involviert. Demnach möchten die Sparkassen eine Wallet für tokenisierte Assets einführen. Darauf sollen sich etwa tokenisierte Aktien des Fondshauses Deka oder später auch Immobilien handeln lassen können, teilt eine Sprecherin gegenüber Finance Forward mit. (tku)

Bild: © Andreas Prott – stock.adobe.com

 

Mikrofinanzfonds – Nachhaltig Investieren in Reinkultur

Weshalb Mikrofinanzfonds eine gute Lösung für all jene Anleger darstellen, denen ihr Portfolio gar nicht nachhaltig genug sein kann, erklärt Günther Kastner von I-AM Impact Asset Management. Im Mittelpunkt steht neben dem guten Gewissen auch die niedrige Korrelation zu anderen gängigen Asset-Klassen.

Ein Artikel von Günther Kastner, Gründer und CIO von I-AM Impact Asset Management

Nachhaltiges Investieren liegt im Trend, denn es kann etwas bewirken – zumindest dann, wenn man es richtig macht. Die Aussicht, Rendite mit der Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen zu verbinden, ist für viele Anleger zur Voraussetzung für ein Investment in aktiv gemanagte Fonds und ETFs geworden. Per Ende 2021 erreichte das Anlagevolumen nachhaltiger Fonds in Europa mit 4,6 Mrd. US-Dollar einen neuen Rekordwert. Damit machten als nachhaltig eingestufte Fonds bereits 42,4% des gesamten EU-Fondsvermögens aus. Auch die Regulierung von nachhaltigen Investments nimmt immer mehr Gestalt an. In diesem Jahr ist der erste Teil der EU-Taxonomieverordnung in Kraft getreten, die nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, zunächst für den Bereich Klimawandel, definiert.

Umstrittene Nachhaltigkeitsmerkmale

Dort wo Licht ist, ist aber auch Schatten. Dies gilt auch beim nachhaltigen Investieren. So sorgte die Einstufung der Atomkraft und von Erdgas als nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten durch die EU-Kommission im Rahmen der EU-Taxonomieverordnung für Empörung. Auch die zunehmend unübersichtliche Anzahl nachhaltiger Finanzprodukte verstärkt den Eindruck, dass ein grünes Label immer mehr Marketingzwecken dient. Um genau diesem Greenwashing vorzubeugen, hat das Analysehaus Morningstar mehr als 1.600 nachhaltige Fonds einem eigenen ESG-Research unterzogen und infolgedessen von der eigenen Liste nachhaltiger Fonds gestrichen – trotz der Deklarierung als „nachhaltig“ laut der EU-Offenlegungsverordnung.

Mikrofinanzfonds: Direkten sozialen Impact erzielen

Eine Form des echten nachhaltigen Investierens sind Mikrofinanzfonds. Sie zählen zu den Impact Investments, die durch direkte finanzielle Förderung von Kleinstunternehmern in Schwellen- und Entwicklungsländern unmittelbare soziale Wirkung entfalten. Damit gehören sie gemäß der EU-Offen­legungsverordnung zu den „dunkelgrünen“ Artikel-9-Fonds – der Königsklasse der nachhaltigen Fonds –, die ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen müssen.

Die Idee der Mikrofinanzkredite wurde durch den bengalischen Wirtschaftsprofessor Muhammad Yunus populär gemacht. Er erhielt für das Konzept der Mikro­finanz im Jahr 2006 den Friedensnobelpreis. Die Grundidee ist aber wesentlich älter und heute ein integraler Bestandteil unseres erfolgreichen Finanzsystems. Die Gründung der Volksbanken und Sparkassen vor über 200 Jahren basiert auf den Ideen der Hilfe zur Selbsthilfe und dem Solidaritätsprinzip. Der Zugang zur Geldbeschaffung über ein funktionierendes Kreditsystem sollte jedermann ermöglicht werden. An diesem Zugang mangelt es aber weiterhin weltweit, obwohl nachgewiesen ist, dass Hilfe zur Selbsthilfe in ganz kleinem Maßstab ein zentraler Baustein für nachhaltiges Wachstum aus der Armut heraus sein kann.

Armut und daraus folgend finanzielle Exklusion sind trotz des weltweiten Fortschritts in der Armutsbekämpfung noch immer ein Problem epidemischen Ausmaßes. Nach Angaben der Weltbank sind 1,7 Milliarden Erwachsene weltweit ohne Bankkonto. Die Corona-­Pandemie hat die globale Armuts­lage verschärft. Laut Oxfam sind seit Ausbruch der Corona-Pandemie 163 Millionen Menschen in die Armut abgerutscht. Rund 3,4 Milliarden Menschen leben damit unterhalb der von der Weltbank definierten Armutsgrenze von 4,80 Euro am Tag. Auch der Ukrainekrieg, der zu stark steigenden Energie- und Agrargüterpreisen geführt hat, dürfte viele Entwicklungsländer weiter zurückwerfen.

Für die Vergabe der Kredite, die in Mikrofinanzfonds enthalten sind, sind entsprechende spezialisierte lokale Banken verantwortlich. Diese Mikrofinanzinstitute fungieren auch als lokale Ansprechpartner für die Kreditnehmer vor Ort. Oftmals müssen die Kleinstunternehmer nur kleine Summen als Darlehen aufnehmen, um den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit zu schaffen. Dem Friseur kann der Stuhl, einem Kleinhändler ein neuer Kühlschrank oder dem Fahrer seine motorisierte Rikscha oder das erste eigene Taxi finanziert werden.

Darauf sollten ESG-Investoren bei Mikrofinanzfonds achten

Auch wenn Mikrofinanzfonds die höchste Stufe der Nachhaltigkeit erfüllen, sollten Anleger individuell prüfen, welche Anlagestrategie der Fonds konkret verfolgt. Um einen möglichst hohen sozialen Impact zu erzielen, sollte die Anlageselektion auf einem umfassenden Due-Diligence-Prozess beruhen. Dazu gehört die sorgfältige Auswahl geeigneter Mikrofinanzinstitute, die Kreditnehmern faire Konditionen anbieten. Auch der regelmäßige Besuch des Fonds­managements in den Ländern vor Ort, bei denen auch direkt stichprobenartig einzelne geförderte Projekte begutachtet werden, ist Teil der Due-Diligence-Prüfung.

Lösungen von Impact AM

Die von Impact Asset Management angebotenen Mikrofinanzfonds verfolgen ebenso einen stringenten Auswahlprozess. Dabei handelt es sich um folgende Fonds:

  • Dual Return Fund – Vision Microfinance
  • Dual Return Fund – Vision Microfinance Local Currency

Die beiden Mikrofinanzfonds tragen dadurch gleich zu 11 von 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen bei. Dazu gehören auch weniger offensichtliche SDGs wie die Geschlechtergleichstellung. 52% und damit eine leichte Mehrheit der Kreditnehmer des Dual Return Fund – Vision Microfinance sind Frauen. Dementsprechend wird die Armutsbekämpfung bei Frauen, die ein höheres Risiko haben, in Armut zu fallen, aktiv angegangen und die Stellung von Frauen als Unternehmerinnen gerade in vielen patriarchalisch geprägten Schwellen- und Entwicklungsländern gestärkt. So kann gesellschaftlicher Wandel hin zu mehr Gleich­berechtigung gefördert werden.

Gutes tun und nicht auf Rendite verzichten

Anleger können bei Mikrofinanzfonds nicht nur ein hohes Maß an Nachhaltigkeit erwarten, sondern auch finanzielle Ziele erreichen. Bei Mikrofinanzkrediten handelt es sich um ein Segment des Fixed-Income-Marktes, das relativ unkorreliert zu den Weltaktienmärkten, aber auch zum Anleihenmarkt ist. Gerade während volatiler Marktphasen eignen sie sich zur Stabilisierung des Portfolios. Die Ausfallraten sind gering. Die kurz laufenden Kredite werden durchschnittlich zu 98% zurückgezahlt. Eine hohe Diversifikation des Portfolios mit Mikrofinanzinstituten aus verschiedenen Ländern und Kontinenten reduziert das Anlagerisiko weiter. Mikrofinanzfonds wie der Dual Return Fund – Vision Microfinance (ISIN: LU0236782842) stellen also einen wichtigen risikominimierenden Investmentbaustein für ein ausgewogenes Impact-Portfolio dar, das wirklich etwas bewirkt.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 06/2022, S. 40 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Impact Asset Management GmbH

 
Ein Artikel von
Günther Kastner

Das war der Fondskongress 2022

Nach einem Jahr coronabedingter Zwangspause konnte der Fondskongress 2022 endlich wieder seine Tore öffnen und sein langerwartetes Jubiläum feiern. Zum 20. Mal fand der Branchentreff statt, bei dem sich die Investmentwelt in Mannheim die Klinke in die Hand gibt.

Am 21.06.2022 war es wieder einmal so weit. Der Fondskongress in Mannheim öffnete seine Pforten. Ungewöhnlich waren gleich mehrere Dinge. Zum einen, dass der Kongress nicht wie üblich im Winter stattfand, sondern bei hochsommerlichen Temperaturen im Juni. Zum anderen konnte der Fondskongress in diesem Jahr seine 20. Auflage feiern. Eigentlich hätte das Kongressjubiläum zwar bereits 2021 stattfinden sollen. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Veranstaltung im Vorjahr jedoch ausfallen.

2021 musste der Kongress aussetzen

Nach einem Jahr Zwangspause freuten sich viele Vermittler und Berater darauf, endlich wieder in den persönlichen Austausch miteinander und mit den Gesellschaften treten zu können.

Viel Prominenz vertreten

Vor der großen Bühne im Mozartsaal wurden die Gäste derweil auch nicht enttäuscht. Hochkarätige Redner und Interviewgäste erwarteten die Besucher. Darunter fand sich branchenfremde Prominenz aus Politik und Gesellschaft, wie beispielsweise der ehemalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker oder der Skirennläufer Felix Neureuther.

Fachliche Diskussionen und Vorträge
Das war der Fondskongress 2022

Aber auch erfahrene Fondsmanager wie Dr. Jens Ehrhardt oder Dr. Bert Flossbach standen auf der Bühne und erläuterten, wie sie gedenken, ihre Fonds durch die aktuellen Herausforderungen zu manövrieren. In einer Talk-Runde diskutierte der Philosoph Richard David Precht mit der ehemaligen Familienministerin Kristina Schröder, dem Ökonomen Marcel Fratzscher und Henning Vöpel vom Centrum für Europäische Politik über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Auch kontroverse Meinungen vertreten
Das war der Fondskongress 2022

Platz fanden aber auch umstrittene Meinungen. So hielt beispielsweise der Fondsmanager und ehemalige Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, Max Otte, einen Vortrag. Das Antreten Ottes hatte damals für Aufsehen gesorgt, da er – obwohl CDU-Mitglied – von der AfD als Bundespräsident vorgeschlagen worden war.

10xDNA-Fonds unter Beschuss
Das war der Fondskongress 2022

Und auch anderweitig bekannte Gesichter wie der Fondsinitiator und Höhle-der-Löwen-Juror Frank Thelen kamen zum Kongress. Wenngleich sich dessen Vortrag hauptsächlich auf die Möglichkeiten technischer Fortschritte konzentrierte, kam er doch nicht um die Thematisierung der Performance des durch ihn initiierten Fonds (10xDNA Disruptive Technologies) herum. Thelen gab auf Nachfrage dann aber auch unumwunden zu: „Die Performance ist beschissen“. Gleichzeitig empfahl der Investor und Risikokapitalgeber aber, bei zukunftsweisenden Investitionen immer in längeren Zeiträumen zu denken und bei kurzfristigen Rückschlägen nicht gleich ins Zweifeln zu geraten. (tku)

 

Kryptowährungen ins Portfolio? Gute Gründe für Beimischung

Kryptowährungen finden bei institutionellen und staatlichen Investoren zunehmend Akzeptanz. Angesichts dessen stellt sich die Frage: Welche Rolle können sie in einem Gesamtportfolio spielen? Über den möglichen Nutzen sogenannter ETPs zur Diversifikation klärt Florian Ginez von WisdomTree auf.

Ein Artikel von Florian Ginez, stellv. Direktor im Bereich Quantitatives Research bei WisdomTree

Gerade in einem Umfeld mit niedrigen Renditen, veränderten Korrelationsmustern und erhöhter Volatilität suchen Anleger nach Möglichkeiten, Renditen zu erwirtschaften und Portfolios zu optimieren. Angesichts dessen stellen Opportunitäten im Zusammenhang mit der Blockchain neue und interessante Gelegenheiten dar. Als technologisch junge Entwicklung könnte die Blockchain eine Fülle von Wachstumschancen bieten, von denen Kryptowährungen momentan besonders im Fokus stehen. Kryptowährungen können Anlageportfolios in vielerlei Hinsicht bereichern. Hervorzuheben sind drei Punkte, die im Folgenden ausführlich betrachtet werden: die geringe Korrelation von Krypto-Assets mit anderen Anlageklassen, das asymmetrische Renditeprofil und die Möglichkeit des Inflationsschutzes.

1. Geringe Korrelation

Derzeit ist die Korrelation zwischen Kryptowährungen und anderen Anlageklassen gering. Der Bitcoin beispielsweise weist eine niedrige Korrelation zu Aktien, festverzinslichen Papieren, Kreditmärkten, Gold, einer breiten Palette von Rohstoffen sowie verschiedenen Hedgefonds-Strategien auf. Dieser geringe Gleichlauf mit der Entwicklung anderer Anlageklassen macht Bitcoin zu einer guten Option für Anleger, die eine breitere Diversifizierung und einen potenziellen Beitrag zu besseren, risikobereinigten Renditen anstreben.

2. Asymmetrische Renditen

Das asymmetrische Aufwärts­potenzial ist ein weiterer wichtiger Aspekt für Investitionen in Kryptowährungen. Es war zu beobachten, dass der Preis lang etablierter Krypto-Assets vorübergehend um 50% oder mehr im Vergleich zu früheren Allzeithochs fallen kann. Im Anschluss daran haben sich die Coins jedoch oft erholt und starke Renditen geliefert, wenn der Markt wieder in den Aufwärtstrend zurückkehrte. Diese Art der asymmetrischen Rendite ist in anderen Anlageklassen selten zu finden.

3. Möglicher Inflationsschutz

Das Bitcoin-Protokoll ist als deflationär kodifiziert. Neue Bitcoins werden mithilfe von Rechenleistung abgebaut, und die Mining-Belohnungen sind vorbestimmt: Diese Belohnung halbiert sich alle vier Jahre und infolgedessen auch das neue Angebot an Bitcoin-Hälften – was den Ausgabeplan von Bitcoin konsistent und vorhersehbar macht. Derzeit sind bereits über 90% der Bitcoins im Umlauf (ca. 19 Millionen), das maximale Angebot ist auf 21 Millionen begrenzt. Folglich sollte der Coin ein gutes Instrument zur Inflationsabsicherung sein. Aber warum hat sich der Preis zuletzt nicht entsprechend verhalten?

Die verschiedenen Anlageklassen haben unterschiedlich auf die Wiederbelebung der Inflation reagiert. Der Bitcoin-Kurs folgte weder anderen Instrumenten zur Inflationsabsicherung wie Gold oder Rohstoffen noch zeigte er eine hohe Korrelation mit Risikoanlagen wie Technologieaktien. Es gibt eine Reihe von Gründen für dieses Phänomen: Bitcoin ist eine aufstrebende Anlageklasse mit einer kurzen Erfolgsbilanz. Er wurde 2009 geschaffen und für die breite Masse erst 2019 interessant. Während dieser Zeit gab es in den Industrieländern weltweit keine hohe Inflation, an der man testen konnte, wie Bitcoin auf solche Bedingungen reagieren würden. 2021 wurde das Asset erstmals in einem hochinflationären Umfeld auf die Probe gestellt. Doch ein Jahr ist ein zu kurzer Zeitraum, um zu beurteilen, ob Bitcoin wirklich ein Inflationsschutz sein kann.

Im Gegensatz dazu haben traditionelle Vermögenswerte zur Inflationsabsicherung wie Gold, Rohstoffe und Sachwerte alle mehrere Inflationszyklen durchlaufen. Das ist entscheidend. Denn es braucht Zeit, bis Anleger überzeugt sind, dass ein Vermögenswert werterhaltend ist. Der Bitcoin-Markt entsteht gerade noch. Er wird erst jetzt attraktiv für institutionelle Investoren. Dies sind Gründe, warum Bitcoin und andere Krypto-Assets in ihrer aktuellen Phase „Wachstums-“ und „Liquid Venture Capital“-Eigenschaften aufweisen. Während der Markt weiter reift, könnten die Wertaufbewahrungseigenschaften von Bitcoin sichtbarer werden.

Interessante Beimischung

Krypto-Assets haben einen Platz in den meisten Portfolios verdient, wenn auch in kleinen Mengen. Eine Umfrage unter rund 600 professionellen Investoren in Europa aus dem Jahr 2021, die das Meinungsforschungsinstitut CoreData Research für WisdomTree durch­geführt hat, ergab: 48% der Profis in Großbritannien sind der Ansicht, dass Kryptowährungen bei der Portfoliodiversifizierung eine Rolle spielen können. Rund ein Drittel (34%) hielt eine geringe Allokation von 1–2% für geeignet. Interne Research-Prognosen lassen darauf schließen, dass eine Allokation in diesem Umfang die risikoadjustierten Renditen eines Multi-Asset-Portfolios im Laufe der Zeit verbessern könnte.

Grundsätzlich ist es wichtig, sich mit Krypto-Assets vertraut zu machen. Informationsarbeit ist entscheidend, um Anleger dabei zu unterstützen, ein Verständnis für diese neue und komplexe Anlageklasse zu entwickeln. WisdomTree bietet in seinem Krypto-Insight-Center umfangreiches Informationsmaterial zu dieser Anlageklasse sowie regelmäßige Berichte und Research-Artikel an. Diese helfen Vermittlern wie Privatanlegern dabei, Krypto-Assets zu verstehen und bei der Gestaltung des Portfolios sinnvoll einzusetzen.

Zugang über ETPs

In den vergangenen Jahren kamen zunehmend Lösungen auf den Markt, welche die Verbreitung und Akzeptanz von Kryptowährungen unter institutionellen Investoren gefördert haben. Diese Instrumente stehen mitunter auch Privatanlegern zur Verfügung, beispielsweise Exchange Traded Products (ETPs). Krypto-ETPs übernehmen die Verwahrung und den Krypto-Handel auf Portfolioebene für Anleger. Da sie sich direkt über die Börse handeln lassen, können sie problemlos in bestehende Portfolios integriert werden.

Fazit

Während Krypto zu einer Mainstream-Anlageklasse heranwächst, tauchen mehrere Anlagethesen dazu auf. Betrachtet man diese neben­einander, überwiegen die Argumente für die Aufnahme von Krypto-­Assets in Anlageportfolios. Daher sollten Berater und Vermittler sich damit auseinandersetzen, wie sie ihren Kunden dabei helfen können, sich in der Welt der Kryptowährungen sicher zu bewegen. Dabei gilt: Je mehr sie wissen, desto besser.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 06/2022, S. 42 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Владимир Ярема – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Florian Ginez