Nach halbstündiger Debatte hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD am 05.11.2020 das „Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor“ beschlossen. Das kurz Risikoreduzierungsgesetz (RiG) genannte Gesetz umfasst Änderungen für den Bankensektor, aber auch eine Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes.
Verschärfte Vorgaben für deutsche Banken
Das Gesetz setzt zwei EU-Richtlinien aus dem EU-Bankenpakt in deutsches Recht um. Banken müssen dementsprechend zukünftig einen größeren Verlustpuffer vorhalten, ihre Refinanzierung langfristiger gestalten und dürfen eine verbindliche Kernkapitalquote nicht unterschreiten. Darüber hinaus dürfen sie Anleihen mit hohen Verlustrisiken nur noch in einer Stückelung von mindestens 50.000 Euro vertreiben (AssCompact berichtete). Kleinere, nicht komplexe Institute dürfen jedoch auch feinere Stückelungen von mindestens 25.000 Euro anbieten.
Aufsichtsbehörden erhalten mehr Kompetenzen
Für das Versicherungsaufsichtsgesetz bringt das RiG hauptsächlich Änderungen, die der Funktionsfähigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsfonds für Lebens- und Krankenversicherer zuträglich sein sollen. Das Ziel der Regierung ist es anscheinend, Protektor und Medicator fit für den Ernstfall zu machen, nachdem die BaFin bereits ungefähr 20 Lebensversicherer unter intensivierte Beobachtung gestellt hat. Die wichtigsten Maßnahmen des RiG für die Krisenfestigkeit der Sicherungsfonds finden sich hier.
FDP kritisiert Anleihenstückelung
Scharfe Kritik an dem Gesetzesvorhaben kam vonseiten der FDP-Fraktion. Katja Hessel merkte für die Liberalen an, dass die Regierung es versäumt habe, die dem Gesetz zugrunde liegenden EU-Richtlinien unverändert umzusetzen. Dementsprechend sei die Chance vertan worden, eine EU-einheitliche Regelung einzuführen. Außerdem gehe die Mindeststückelung von 25.000 bzw. 50.000 Euro zulasten von Kleinanlegern. Diesen würde es dadurch erschwert, renditestarke Finanzprodukte zu erwerben.
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