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5. November 2020
Bundestag beschließt Risikoreduzierungsgesetz

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Bundestag beschließt Risikoreduzierungsgesetz

Linksfraktion fordert Schutz der Versicherungsnehmer

Auch Jörg Cezanne von der Linksfraktion kritisierte das Gesetz. Gerade gegen die Reform der Ausgestaltung von Protektor und Medicator sprach er sich aus. Eine wirtschaftliche Schieflage von Lebens- oder Krankenversicherern dürfe nicht zu Leistungskürzungen für Versicherungsnehmer führen. Das RiG ermöglicht den Aufsichtsbehörden eine Leistungskürzung für Versicherte anzuordnen, wenn deren Versicherer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Alternativ ist auch die Übertragung des Bestands auf einen Sicherungsfonds weiterhin möglich.

Auch die Vertreter der GroKo sind skeptisch

Lothar Binding von der SPD gab in seiner Rede zu, dass auch die Regierung nicht weiß, ob die Risiken im Bankensektor mit dem Gesetz ausreichend eingehegt sind. Das werde man erst wissen, wenn die nächste Finanzkrise komme. Notfalls müsse man dann nochmals nachlegen.

Abstimmung im Plenum

Nach der Debatte wurde das Gesetz mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen. Dagegen stimmten FDP und Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen sowie die AfD enthielten sich.

Banken begrüßen das Gesetz größtenteils

Direkt im Anschluss an die Abstimmung machte die Deutsche Kreditwirtschaft (aktuell vertreten vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken) deutlich, dass sie das beschlossene Gesetz begrüßt. Die Bankenvertreter hoben besonders lobend hervor, dass die Große Koalition einige Vorgaben im Finanzausschuss abgemildert hatte und nur in wenigen Punkten über die EU-Richtlinien hinausgegangen war, die dem Gesetz zugrunde lagen (gold plating). (tku)

Bild: © alexlmx – stock.adobe.com

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