AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
8. Oktober 2020
Tödlicher Unfall auf dem Arbeitsrückweg nicht versichert

2 / 2

Tödlicher Unfall auf dem Arbeitsrückweg nicht versichert

Prozessverlauf

Die Witwe hatte daraufhin gegen die Berufsgenossenschaft geklagt und Hinterbliebenenleistungen, wie beispielsweise Witwenrente und Sterbegeld, eingefordert. Das erstinstanzliche Sozialgericht Dresden hatte die Berufsgenossenschaft noch zur Anerkennung des Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall verurteilt. Das Landessozialgericht Sachsen hob das Urteil jedoch im Berufungsverfahren auf und wies die Klage der Frau ab. Es sei nicht klar, ob der Verstorbene tatsächlich den Heimweg angetreten habe oder ob er einen dritten Ort erreichen wollte.

Ziel des Mannes kann nicht mehr festgestellt werden

Im Revisionsverfahren vor dem BSG hatte die Frau letztinstanzlich auch keinen Erfolg. Die Bundesrichter sehen in dem Unfallereignis keinen versicherten Wegeunfall gemäß § 8 Abs 2 Nr 1 SGB VII. Es könne tatsächlich nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob sich der Mann auf dem Weg nach Hause befand oder ein anderes Ziel (mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens zwei Stunden) hatte.

Keine Beweiserleichterung aufgrund des Ablaufs

Wäre der Geschehensablauf der übliche gewesen, hätte eine Beweiserleichterung gegriffen, die für derartige Fälle vorgesehen ist, in denen die Zielsetzung des Verunglückten nicht mehr nachvollzogen werden kann. Da vom üblichen Ablauf des Geschehens aber mit dem fluchtartigen Aufbruch abgewichen wurde, komme die Beweiserleichterung zugunsten der klagenden Witwe nicht in Betracht. Die junge Frau erhält dementsprechend keine Hinterbliebenenleistungen von der Berufsgenossenschaft. (tku)

BSG, Urteil vom 06.10.2020, Az.: B 2 U 9/19 R

Bild: © B Toy Anucha – stock.adobe.com

Lesen Sie zum Thema gesetzliche Unfallversicherung auch: