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Steuern & Recht
24. November 2022
Warum sich das Finanzamt für die Weihnachtsfeier interessiert

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Warum sich das Finanzamt für die Weihnachtsfeier interessiert

Was zählt zu den Gesamtaufwendungen?

Um die steuerliche Relevanz von Betriebsveranstaltungen zu ermitteln, müssen im ersten Schritt die gesamten Aufwendungen berechnet werden. Dazu zählen unter anderem Speisen und Getränke, Fahrt- und Übernachtungskosten, Eintrittskarten zu Veranstaltungen, das Honorar eines DJ, Beleuchters oder Eventmanagers sowie Raummieten. Aber auch Trinkgelder und Stornokosten können mit aufgelistet werden. Ist ein Sanitäter anwesend, weil zum Beispiel ein Fußballturnier der einzelnen Abteilungen zur Betriebsveranstaltung gehört, ist auch seine Vergütung Teil der gesamten Kosten. Die Aufrechnung erfolgt immer brutto, also vor Abzug der Vorsteuer.

Die Gesamtaufwendungen werden dann durch die Zahl aller Teilnehmer einschließlich der Begleitpersonen wie zum Beispiel Ehegatten geteilt. Beträgt dieser Pro-Kopf-Wert nicht mehr als 110 Euro, dann bleibt die Teilnahme für die Betriebsangehörigen steuerfrei. Übersteigen die Aufwendungen diese Grenze, ist der überschießende Teil für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil. Dieser ist zu versteuern. Entweder übernimmt der Arbeitgeber dafür die Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent. Will er das nicht, muss der über 110 Euro liegende Betrag von der Lohnbuchhaltung für jeden Arbeitnehmer mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.

Wer denkt, dass in diesem Fall vielleicht auch noch die Freigrenze für Sachbezüge (44 Euro) ins Spiel gebracht werden kann, liegt falsch. Deren Anwendung hat das Bundes­finanzministerium (BMF) in einem Schreiben ausdrücklich ausgeschlossen. Außerdem: Übertreiben sollte es der Arbeitgeber auch nicht. Der steuerliche Freibetrag von 110 Euro gilt jeweils für maximal zwei Betriebsfeiern jährlich. Eine Ausnahme gibt es allerdings für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen an der Feier teilnehmen. Wenn also der Personalleiter auf der Weihnachtsfeier aller einzelnen Betriebsteile mit von der Partie ist, dürfen es auch mehr als zwei sein.

 
Ein Artikel von
Volker Schmidt