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Steuern & Recht
25. Juni 2025
Werben mit Unabhängigkeit: Ein Berufsbild vor Gericht

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Werben mit Unabhängigkeit: Ein Berufsbild vor Gericht

Werben mit Unabhängigkeit: Ein Berufsbild vor Gericht

Dürfen Makler mit Unabhängigkeit werben? Diese Frage beschäftigt derzeit Gerichte und Vermittlerschaft gleichermaßen. Im Interview schildern Versicherungsmakler Alexander Koch und die Rechtsanwälte Martin Klein und Björn Jöhnke, warum der Streit weit über einzelne Abmahnungen hinausgeht.

Herr Jöhnke, Sie vertreten einen Versicherungsmakler, der am Landgericht Leipzig in einem ähnlich gelagerten Rechtsstreit gewonnen hat. Was lief dort anders?

Björn Jöhnke Der Richter in Leipzig (Urteil v. 04.12.2024 – Az. 05 O 1092/24; Anm. d. Redaktion) hat sich intensiv mit dem konkreten Sachverhalt befasst. Er hat für sich erkannt, dass ein Makler, der transparent über seine Vergütung aufklärt und grundsätzlich alle Versicherungen vermitteln kann, sehr wohl als „unabhängig“ im marktwirtschaftlichen Sinne auftreten darf. Die Kernfrage lautete dort: Geht der Verbraucher wirklich davon aus, dass ein Makler gar kein Geld von Versicherern erhält? Die Antwort war: nein.

Wie erklären Sie sich diese Diskrepanz zwischen den Urteilen?

BJ Die Urteile sind ein Spiegel der jeweiligen richterlichen Haltung. Im Wettbewerbsrecht spielt die subjektive Einschätzung des Gerichts – also wie ein durchschnittlicher Verbraucher denkt – eine zentrale Rolle. Das Problem: Viele Richter beziehen diese Einschätzung aus dem eigenen Alltag und nicht aus empirischen Daten. Sie betrachten sich gewissermaßen selbst als Maßstab für die öffentliche Wahrnehmung. Mal heißt es: „Ich bin selbst Versicherungsnehmer, ich weiß, wie das läuft.“ Und dann fällt das Urteil eben entsprechend aus.

Das klingt ziemlich willkürlich.

MK Ja, genau das ist das Problem. Es gibt keine einheitliche Linie. Am Landgericht Köln wird anders entschieden als am Landgericht Leipzig oder andernorts. Dabei ist der zugrunde liegende Sachverhalt oft identisch. Die Interpretation des Begriffs „unabhängig“ schwankt, obwohl die Rechtslage aus unserer Sicht klar ist. Der Makler steht auf der Seite des Kunden, nicht der Versicherer.

AK Das ist wie ein Würfelspiel. Zwei Seiten stehen sich gegenüber – wir als Makler mit dem Anspruch auf kundenorientierte Beratung und die Verbraucherzentrale mit ihrem ideologisch beeinflussten, sehr vereinfachten Blick. Dazwischen sitzt ein Richter mit eingeschränktem Marktverständnis, aber der Überzeugung, mit seiner juristischen Vorbildung allein repräsentativ für die normale Kundenwahrnehmung zu sein.

Herr Koch, Ausgangspunkt des Rechtsstreits war eine Abmahnung der Verbraucherzentrale. Wie bewerten Sie deren Vorgehen?

AK Ehrlich gesagt: sehr enttäuschend. Ich habe auf die Abmahnung sofort schriftlich reagiert. Ich habe den kritisierten Webtext gemäß den Wünschen der Verbraucherzentrale überarbeitet und auf transparente Darstellung geachtet. In meinem Schreiben an die Verbraucherzentrale habe ich diese Änderungen kenntlich gemacht und um kooperativen Austausch gebeten. Trotzdem wurde ohne Rücksprache Klage eingereicht – auf Basis der alten Internetseite. Sämtliche Überarbeitungen und mein Kooperationsangebot wurden ignoriert. Das zeigt, dass es hier nicht um Verbraucherschutz geht. Es geht um einen ideologisierten Scheinkampf auf Kosten von uns Versicherungsmaklern und letztendlich auch der Verbraucher.

Herr Klein, hätten Sie sich ein anderes Verhalten der Verbraucherzentrale gewünscht?

MK Definitiv. Es gab keine Bereitschaft zum Dialog. Mein Mandant war offen für eine außergerichtliche Lösung, doch die Gegenseite hat das ignoriert. Statt gemeinsam eine rechtssichere Darstellung zu entwickeln, wurde der Streit eskaliert. Inzwischen geht es offenbar nicht mehr um Aufklärung, sondern um das Sammeln von Urteilen.

BJ Auch in unserem Verfahren hat die Verbraucherzentrale kein Interesse an einem Vergleich gezeigt. Es geht um ein Exempel. Der Eindruck entsteht, dass hier bewusst Druck aufgebaut wird, um eine marktweite Klärung herbeizuführen – koste es, was es wolle. Das widerspricht dem eigentlichen Anspruch der Institution: Verbraucher aufklären, nicht Prozesse führen.

Zumal die Verbraucherzentrale staatlich unterstützt wird …

AK Das ist der Grundkonflikt. Über Steuern wird die Verbraucherzentrale teilfinanziert – also auch von Maklern. Wir Makler zahlen damit indirekt für unsere eigene Abmahnung. Das ist schwer nachvollziehbar. Vor allem, wenn die gleiche Verbraucherzentrale auf ihrer Website Makler empfiehlt, wenn es um komplexe Risikothemen geht. Das ist widersprüchlich.

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Seite 3 Welches Licht fällt dadurch auf die Verbraucherzentrale?

Seite 4 Was heißt das konkret?

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wolfgang Otto … am 26. Juni 2025 - 13:18

Ich verstehe nicht, daß sich die Makler gegen eine Klärung durch den BGH wehren. Sind die Verbraucherzentralen wirklich so mächtig?  Ich bezweifle das, vor allem wenn der weitere Rechtsstreit auf der Basis der angekündigten Kundenbefragung erfolgt.

Dann sollten ideologische Begründungen keine Rolle  mehr spielen. Natürlich ist ein Makler unabhängig, auch wenn er für seine Arbeit Geld vom Versicherer bekommt. Er hat ja dabei eine freie Auswahl!

Viel Glück und Erfolg auf dem weiteren Weg!

Gespeichert von Rüdiger Schmid… am 26. Juni 2025 - 17:38

Die Gewährleistung des Arbeitslohnes wird von der Rahmengesetzgebung diktiert. Kein Versicherer zahlt diesen Arbeitslohn, egal ob er Provision oder Courtage geheißen wird. Den Arbeitslohn zahlt immer der Kunde/ Mandant über die vertraglich vereinbarte Prämie. Eine heilige Kuh der Versicherer ... denn wie sollte man sonst die "freien" Vermittler an der Kandare halten ... noch ein Bonus-Möhrchen vor die Nase ... und  dann Hotte-Hüh auf der Rennliste des Maklerbetreuers oder Vertriebschefs für den angestellten Außendienst. Dabei würden viele zufriedene Vertreterkunden auch gerne Ihren Obolus am Eingang der Agentur entrichten, so man Ihnen dieses Geld nicht zwangsweise wegnehmen würde. Die Kunden wissen ganz genau, wen Sie in diesem Rahmen-System wirklich brauchen ... und dem gönnen Sie dann auch den Arbeitslohn. Dem Pfarrer drückt man ja auch den Kirchenzehnt in die Kollekte ... die Welt könnte so gerecht & frei organisiert sein.

Der ganze Zinnober ist doch im Grunde eine Verkaufspeitsche für ein ungeliebtes Produkt ... und wenn dann noch die provisionsbefreite Ware am Markt verglichen werden würde ... dann hätten wir ja EDEKA-Zustände, wo so mancher zu ALDI abwandert ... ist doch eigentlich ein putziges Bild ... ODER?

Am abhängigsten sind  dabei die lizenzierten Honorarberater, denn sie dürfen per Gesetz keine Provisionstarife vermitteln ... Wie soll man eine fachliche korrekte  Sachwalter-Arbeit umsetzen, wenn man beim Gros der Versicherer  abblitzt.  Haftungstechnisch ein Dilemma ... und die Kunden müssen es dann ausbaden, wenn mögliche Produktlösungen ihnen künstlich vorenthalten werden. Versicherungsmakler können da über die Honorarvermittlung schon immer flexibel agieren ... ich wäre sonst nie in den Zirkus eingetreten ...  sich vor Gericht zu prügeln, kann nur die ultima ratio sein ... und dann sollte man mit harten Bandagen den "Feind" vernichtend schlagen. Sobald man vom Good-Will eines eines überlasteten Richters ohne fachliche Sachkenntnis abhängig ist, kann man sich die Show auch sparen.

Unabhängigkeit ist also ein Definitionsfrage ... die einen sagen so, die Anderen sagen so ... und WischWaschi auf einer Website zu präsentieren, ist somit  potentielles Harakiri. Die Vermittlerabhängigkeit besteht naturgemäß immer gegenüber der Kundschaft ... keine Beauftragung = kein Arbeitslohn ... Honorarberater /  Vertreter §§87ff / Makler §§93ff ... alle sitzen in einem Boot ... und lassen sich vom eigentlichen "Feind" gegeneinander aufhetzen ... und obendrein bei Unachtsamkeit noch vor Gericht zerren.

Die VBZ sind selbsternannte Blockwarte, welche sich anmaßen ohne Mandat  die Interessen ALLER Bundesbürger zu vertreten. Dazu kungeln sie mit der Politik, und lassen sich steuerfinanziert künstlich am Leben halten. Wenn sie von Ihrer  vereinstechnisch organisierten Honorarberatung leben müßten ... dann wäre schnell Schicht im Schacht.

 Die Kunden werden doppelt belastet ... Kluge sprüche gegen Honorar ... und wenn dann Produkte benötigt werden, müssen die Opfer dieser Ideologie nochmals blechen. Ich habe mir ca. 1998 in Berlin  die heiligen Hallen gegenüber dem KDW mal selbst angesehen ... gruseliger Wartezimmer-Flair ... natürlich kaum frequentiert. Ob man wohl den potentiellen Opfern heutzutage  den Sinn einer VHAFT-Police erklärt?  Beratung unter dem Radar der Aufsichtsbehörden ... ein geiles Modell ... aber die Schäden passieren so oder so ... Wer hat denn nochmal die Lehmann-Papiere weiterempfohlen? ... Kamerad Gockl braucht man nur die richtigen Fragen stellen , und abgeht die Marie ...die Gerichte werden also auch in zukunft noch viel Arbeit bekommen.

Eine echte Problemlösung im Dilemma bringt nur  ein Kammerberuf mit Honorar-Ordnung  für  Finanzberatung ... doch das werden die Großkopferten in den Versicherer-Elfenbeintürmen schon zu verhindern wissen. Die Konkurrenzberatung  auf Steuerzahler-Kosten ... also die Zwangsalimentierung durch die mit Dreck beworfenen Mitbewerber  ( Stichwort - Youtube - Der Finanzhai )  ist Spiegelbild der Pervertierung eines politischen Systems. Vor Gericht und auf hoher See begibt man sich in Gottes Hand ... selbst wenn der Richter zufälligerweise mal sachkundig entschieden hätte ... er hätte  den Streitfall an die Politik verweisen müssen.

Unser Fazit zum Thema:

Der "Finanzhai" ist bei uns ein beliebter Startpunkt für Neu-Mandate ... wer das nicht durchschaut ... wie soll man sich dann über Klausel-Tricksereien der WEB-Roboter-Verkaufskanonen a la Check-23-24-25 unterhalten. Wir lachen seit vielen Jahren mit unseren wissenden Mandanten gemeinsam über die plumpen  VBZ-Aktivitäten ... und warum sollten wir eigentlich unser Web-Portal mit diesen Spiegel-Kämpfen gegen Potemkinsche Dörfer belasten.

Aber wir wollen nicht überheblich werden ... der Begriff  "Unabhängigkeit" ist seit vielen Jahren bei uns ein No-Go ... aber ich werde jetzt nach dem richterlichen Erfahrungsbericht des Kollegen Koch  noch mal kontrollieren, dass uns nicht ein  Lapsus auf der Website durchgerutscht ist ... dann kämen ja die Abmahn-Kanalratten aus den Löchern .... und die Arbeiterklasse wird geteert und  gefedert, zum Gaudi der arschlahmen Innendienste der Produktgeber ... die nicht wissen, wer ihnen das Festgehalt refinanziert …  aber das ist ja ein ganz anderes Thema ... 

ALLEN FLEISSIGEN KOLLEGEN GUTE GESCHÄFTE & UND FAIRE  MANDANTEN

schmidtchen@elektronische-nachricht.de