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25. Juni 2025
Werben mit Unabhängigkeit: Ein Berufsbild vor Gericht

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Werben mit Unabhängigkeit: Ein Berufsbild vor Gericht

Werben mit Unabhängigkeit: Ein Berufsbild vor Gericht

Was heißt das konkret?

MK Öffentlichkeitsarbeit, juristische Unterstützung, politische Kommunikation. Es braucht eine klare Positionierung: Was ist ein Makler? Was bedeutet Unabhängigkeit im heutigen Markt? Und: Warum ist der Angriff auf diesen Begriff letztlich ein Angriff auf einen essenziellen Bestandteil des Berufsbilds? Wer die Frage nach der Unabhängigkeit allein dem Einzelfall überlässt, riskiert langfristig eine Aushöhlung des Berufsstandes. Wenn sich die Branche nicht positioniert, übernimmt das irgendwann jemand anderes – im Zweifel die Verbraucherzentrale oder das nächste Gericht.

BJ Der Begriff „unabhängig“ ist nicht nur ein Werbewort – er beschreibt eine Haltung, eine gesetzlich definierte Rolle. Wenn dieser Begriff durch Abmahnungen und Urteile entwertet wird, verliert der Makler an Profil. Die Verbände müssen das erkennen und Verantwortung übernehmen. Gerade weil viele Makler als Einzelunternehmer nicht die Ressourcen haben, diesen Streit allein zu führen.

Was raten Sie Versicherungsmaklern, die jetzt verunsichert auf ihre Website schauen? Wie sollten sie mit dem Begriff „unabhängig“ umgehen?

BJ Ich sehe zwei Typen von Maklern: Die einen sagen, sie wollen keine gerichtliche Auseinandersetzung, und streichen das Wort vorsichtshalber. Die anderen bleiben bei ihrer Überzeugung und sind bereit, dafür auch vor Gericht zu gehen – das sind die Prinzipientreuen. Beide Wege sind legitim. Es kommt auf Haltung, Ziel und Ressourcen an. Wer sich für den zweiten Weg entscheidet, sollte vorbereitet sein: rechtlich, kommunikativ und strategisch.

MK Zunächst sollte man prüfen, wie der Begriff eingebettet ist. Wer „unabhängig“ schreibt, muss klarstellen, was damit gemeint ist – idealerweise mit einem Hinweis auf die Vergütung. Transparenz ist entscheidend. Und: Reagieren hilft. Wer auf eine Abmahnung eingeht und bereit ist, seine Darstellung zu überarbeiten, zeigt Kooperationswillen. Das kann in einem späteren Verfahren positiv wirken – auch wenn es im konkreten Fall, wie bei uns, leider ignoriert wurde.

Wie geht es in den jeweiligen Verfahren nun weiter?

BJ In unserem Fall hat die Verbraucherzentrale natürlich bereits Berufung eingelegt, die Verhandlung wird voraussichtlich im September vor dem Oberlandesgericht Dresden stattfinden. Im Moment herrscht juristisch gesehen daher Ruhe. Aber klar ist: Die Gegenseite will das Thema hochziehen – idealerweise bis zum Bundesgerichtshof.

Herr Klein, Herr Koch, was planen Sie konkret für die nächsten Schritte?

MK Wir haben selbstverständlich Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln eingelegt. Darauf wollen wir uns gut vorbereiten – fachlich, strategisch und kommunikativ. Wir wissen, dass wir argumentativ in die Tiefe müssen. Deshalb bereiten wir eine Verbraucherbefragung vor. Wir wollen zeigen, was Kunden wirklich unter Unabhängigkeit beim Versicherungsmakler verstehen – nicht nur, was Juristen oder Verbraucherschützer vermuten.

AK Wir denken aus dem Grund darüber nach, die Verbrauchersicht für das Gericht zu objektivieren und in diesen Prozess einzubringen. Wir suchen aktuell ein objektives Umfrageinstitut für eine repräsentative, objektive Umfrage. Hier wollen wir mit einer einfachen freien Frage agieren, die lauten könnte: „Wann ist für Sie ein Versicherungsvermittler unabhängig?“

Hier wären keine Antworten vorgegeben und es liegt auch keine Steuerung der Antworten durch Ankreuzoptionen etc. vor. Es würde sich somit um die freien Antworten vieler durchschnittlich informierter Verbraucher handeln. Das macht die Befragung in der Auswertung leider sehr teuer, und das könnte zum Problem werden. Wir denken aber, dass so erstmalig die reale Wahrnehmung der Kunden in diesem Prozess Beachtung finden könnte. Wir möchten zeigen, dass ein durch die Verbraucherzentrale auf Steuerkosten künstlich geschaffenes Problem in der realen Wahrnehmung der realen Beratungswelt gar nicht existiert. Wir gehen somit den Weg, den die Verbraucherzentrale aus unserer Sicht vor ihrer Klage hätte gehen müssen.

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Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 06/2025 und in unserem ePaper.