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Unternehmensmeldungen

Neodigital und neuer Investor HDI entwickeln Schadenplattform

Die HDI Versicherung und die Neodigital Versicherung gründen ein Joint Venture für eine gemeinsame Schadenplattform. Zukünftig werden durch das neue Gemeinschaftsunternehmen die Schadenprozesse der Sachsparten von HDI automatisiert verarbeitet. Außerdem steigt HDI bei Neodigital als Investor ein.

Die HDI Versicherung AG und die Neodigital Versicherung AG bündeln ihre Kräfte in einem neuen Joint Venture für eine gemeinsame Schadenplattform. Grundlage dieser neuen Schadenplattform ist die Versicherungsfabrik der Neodigital, die an die Bedürfnisse der HDI angepasst und weiterentwickelt wird. Zukünftig sollen durch das Joint Venture die Schadenprozesse der Sachsparten von HDI automatisiert verarbeitet werden. Wie beide Unternehmen weiter mitteilen, soll der Start Anfang 2023 erfolgen mit Teilen der Schadenverarbeitung im Kfz-Bereich. Ein weiterer Ausbau sei geplant.

„Wir bei Neodigital haben uns von Anfang an zum Ziel gesetzt, die Versicherungslandschaft in Deutschland auf ein neues digitales und innovatives Level zu heben. Dank unseres skalierbaren Geschäftsmodells der digitalen Versicherungsfabrik konnten wir mit HDI nun einen weiteren marktführenden Partner für eine Kooperation gewinnen“, erklärt Stephen Voss, Vorstand Vertrieb und Marketing der Neodigital Versicherung AG.

„Wir freuen uns, unseren Schadenservice durch das Joint Venture für unsere Kundinnen und Kunden weiter zu verbessern“, betont Dr. Adam Melski, künftiger Geschäftsführer des Joint Venture und bei HDI zuständig für die Schaden-Anwendungslandschaft. „Unsere Kundinnen und Kunden profitieren so von unserer langjährigen Expertise und der Kombination von modernster Versicherungstechnologie und Marktinnovationen“, so Melski weiter.

HDI steigt als Investor bei Neodigital ein

Neben der Gründung des Joint Ventures beteiligt sich HDI als weiterer Investor am digitalen Schaden- und Unfallversicherer Neodigital. „Wir wollen durch Digitalisierung und unsere agile Transformation kundenorientierter und effizienter werden. Die Beteiligung an Neodigital erfüllt genau diesen Zweck. Wir sichern uns strategiekonform den Zugang zu einem kundenorientierten und modernen Schadensystem“, sagt Dr. Christopher Lohmann, CEO der HDI Deutschland AG. Über die Höhe der Beteiligung haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart.

Bild: © VectorMine – stock.adobe.com

 

Franke und Bornberg mit eigenem ESG-Rating

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat ein hauseigenes ESG-Rating für Versicherer entwickelt. Bei den Bewertungskriterien setzt das Rating aber weniger auf die Nachhaltigkeitsberichte der einzelnen Unternehmen. Stattdessen rücken eigene Vergleichsmaßstäbe in den Vordergrund.

Die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu einer klima- und umweltfreundlichen Wirtschafts- und Arbeitsweise ist in vollem Gange. Und die Finanz- und Versicherungswirtschaft hat mit Blick auf den Kapitalbestand durch eine Umlenkung ihrer Investitionen in klimafreundliche Wirtschaftsaktivitäten großes Potenzial. Ein entscheidender Aspekt auf diesem Pfad ist aber immer auch die Bestandsaufnahme des gegenwärtigen Status quo bei der Umstellung auf Nachhaltigkeit. Um auch für die in Deutschland tätigen Versicherer eine Bewertung dieses Ist-Zustandes vornehmen zu können, hat das Analysehaus Franke und Bornberg (F&B) nun ein hauseigenes Rating namens ESG-Unternehmensrating entwickelt.

Hauseigene Standards als Datenbasis

Das Rating verlasse sich allerdings nicht alleine auf die Nachhaltigkeitsberichte der einzelnen Versicherer, da nämlich dafür noch verbindliche Standards fehlen würden, betont F&B. Vielmehr entstammen die Daten vor allem hauseigenen Analysen und Recherchen. Grundsätzlich positiv bewertet das Analysehaus die transparente Darstellung der Nachhaltigkeitsanstrengungen seitens des Versicherers. Andernfalls könnten keine Punkte vergeben werden, was sich negativ auf das Ratingergebnis auswirken würde, heißt es von F&B. Mittels des eigens dafür konzipierten Bewertungsschemas sind die Ratings unter den Versicherern zudem vergleichbar.

Die Ratingkriterien basieren auf der ESG-Einteilung

Für das Rating wird der Komplex „Nachhaltigkeit“ in die Bereiche E für „Umwelt“, S für „Soziales“ und G für „gute Unternehmensführung“ aufgeteilt. Während im Bereich E zwölf Kriterien (darunter der CO2-Fußabdruck, Dienstreisen, der Stromverbrauch oder auch die Gebäudezertifizierung) analysiert werden, entfallen auf den Bereich S acht Kriterien (zum Beispiel Gesundheitsförderung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie) und auf den Bereich G sechs Kriterien (zum Beispiel die Anlagestrategie oder die Verankerung von Nachhaltigkeit im Unternehmen). Anschließend werden die gewonnenen Daten einem Benchmarking im Rahmen einer Skala von Null bis maximal 100 unterzogen.

Unterschiedliche Gewichtung der Kriterien

Da die einzelnen Kriterien innerhalb der ESG-Bereiche unterschiedlich starke Auswirkungen auf die Umstellung hin zu einem nachhaltigen Unternehmen besitzen, werden sie entsprechend ihres Impact gewichtet. Beispielsweise beträgt im Bereich E die maximale Punktzahl beim Kriterium „CO2-Fußabdruck“ 500 Punkte, während für das Kriterium „Papierverbrauch“ nur maximal 250 Punkte erzielt werden können. Anschließend wird jeder Bereich – also E, S und G – des begutachteten Versicherers gesondert bewertet. Anhand einer Zusammenfassung dieser drei Einzelergebnisse wird der analysierte Versicherer abschließend einer von sieben Ratingklassen zugeteilt. Diese reichen je nach insgesamt erreichtem Prozentwert von „hervorragend“ (FFF+) bis „ungenügend“ (F–). Hier geht es direkt zum ESG-Unternehmensrating von F&B. (as)

Bild: © Влад Астанин – stock.adobe.com

 

AfW verpasst Checkliste ein Update

Auch Vermittlerbetriebe sind Risiken ausgesetzt, die sich fortlaufend verändern. Bereits kleine Fehler wie eine versäumte Frist können dann schnell einen existenzbedrohenden Schaden anrichten. Der AfW hat daher seine Checkliste rund um das Thema Vermögensschaden-Haftpflicht aktualisiert.

<p>Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Unternehmensinhaber und Selbstständige vor den finanziellen Folgen aus einem Berufsversehen. Schon ein kleiner beruflicher Fehler wie eine versäumte Frist kann einen großen finanziellen Schaden verursachen, der unter Umständen sogar existenzbedrohend sein kann. Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) hat nun seiner Checkliste zur Bedarfsüberprüfung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Versicherungsmaklern und unabhängigen Finanzanlagenvermittlern ein Update verpasst.</p><h5>Regelmäßige Überprüfung des betriebseigenen Versicherungsschutzes</h5><p>Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, müssen Versicherungsmakler mit Zulassung nach Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) und Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f GewO eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen, erklärt der AfW dazu in einer Pressemitteilung. Diese diene dem eigenen Schutz vor finanziellen Risiken, aber insbesondere dem Schutz der Kunden im Fall der Fälle. Um hier kein Risiko einzugehen, ist es für Vermittler daher wichtig, den betriebseigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen: </p><ul><li>Sind alle Beschäftigte erfasst?</li><li>Haben sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert? Wurden neue Geschäftsfelder und -praktiken erschlossen? </li><li>Sind alle Produkte, zu denen beraten und die vermittelt werden vom Versicherungsschutz umfasst?</li></ul><h5>AfW-Checkliste in Kooperation mit Versicherungsmakler</h5><p>Bereits vor etwa einem Jahr hatt der AfW eine erste Checkliste für die Überprüfung des Versicherungsschutzes vorgestellt. „Das Interesse daran und das Feedback aus der Vermittlerschaft bestärkte uns darin, dieses Projekt aktiv fortzuführen“, so Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. Unterstützung bekam der AfW bei der Aktualisierung der Checkliste wie bereits im Vorjahr von der Hans John Versicherungsmakler GmbH. Neben der Überarbeitung der einzelnen Punkte wurde bei der Konzeption auch das konstruktive Feedback aus der Branche berücksichtigt, heißt es vom AfW weiter. „Wir bleiben unbedingt bei unserer Empfehlung, auch den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen – oder mit Hilfe fachkundiger Spezialisten überprüfen zu lassen.“ so Wirth ergänzend. Die Checkliste ist frei zugänglich auf der Webseite des AfW und steht <a href="https://www.bundesverband-finanzdienstleistung.de/vsh-checkliste/&quot; target="_blank" >hier</a> zum Download zur Verfügung. (as)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Kenishirotie – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/933FB668-F238-4E02-86D3-1D81E69FF481"></div>

 

Stuttgarter und nettowelt vereinbaren Kooperation

Die Stuttgarter Versicherung und die nettowelt haben eine Partnerschaft geschlossen: Ab sofort stellt die Stuttgarter ihren Vermittlern neben den klassischen Bezugswegen auch Nettotarife mit Abwicklung über die nettowelt zur Verfügung.

<p>Mit der Stuttgarter Versicherung hat die nettowelt einen weiteren Partner für das nettowelt-Portal hinzugewonnen. Ab sofort stellt die Stuttgarter ihren Vermittlern neben den klassischen Bezugswegen auch Nettotarife mit Abwicklung über die nettowelt bereit. Vermittler können die Tarife über den nettowelt-Rechner mit einer individuellen Vergütung versehen. </p><p> „Wir freuen uns sehr, unsere am Markt etablierten Produkte jetzt auch über nettowelt unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern anzubieten. Die Kooperation mit nettowelt ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Transparenz. Ein immer wichtiger werdendes Thema in Zeiten zunehmender regulatorischer Anforderungen an Versicherer“, erklärt Volker Bohn, Organisationsdirektor und Nachhaltigkeitsbeauftragter der Stuttgarter.</p><p>„Mit der Stuttgarter erweitern wir unser Angebot im Altersvorsorgebereich und ermöglichen unseren Partnern den direkten Zugang. Wir freuen uns sehr über diese neue Zusammenarbeit“, unterstreicht Martin Ziems von der nettowelt.</p><p> Über das Portal erhalten Vermittler Materialien für die Honorarvermittlung brauchen – vom Erklärvideo zu Nettotarifen bis hin zur Vermittlungsvereinbarung. „Wir nehmen dem Vermittler vor allem die Abrechnung ab, das heißt, wir inkassieren und kümmern uns darum, dass der Vermittler wie gewohnt seine Vergütung erhält – die nettowelt handelt quasi wie eine Provisionsabteilung“, sagt Karoline Viktoria Mielken, Geschäftsführerin der Nettowelt GmbH. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © thodonal – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/9D5C92A7-9E9A-4536-A0AE-F48CAF5E2915"></div>

 

Finlex tritt Maklernetzwerk UnisonSteadfast bei

Die Online-Versicherungsplattform Finlex schließt sich dem weltweiten Maklernetzwerk UnisonSteadfast an. Das unabhängige Netzwerk mit Hauptsitz in Hamburg ist spezialisiert auf internationale Versicherungsprogramme und Risk Management Services für alle wesentlichen Industriestandorte der Welt.

Das Frankfurter Unternehmen Finlex dessen Schwerpunkte auf Digitalisierung und innovativen Technologien liegen, wurde 2015 gegründet. Die Online-Versicherungsplattform für Gewerbe- und Industriekunden im Bereich Financial Lines und Cyberversicherung positioniert sich derzeit als „Wholesale Broker“ auf den internationalen Märkten. Nun hat sich das InsurTech dem globalen unabhängigen Versicherungsmaklernetzwerk UnisonSteadfast mit Hauptsitz in Hamburg angeschlossen. Das Netzwerk mit Spezialisierung auf internationale Versicherungsprogramme und Risk Management Services für alle wesentlichen Industriestandorte der Welt zählt eigenen Angaben zufolge über 700 Mitgliedsmakler, die in mehr als 140 Ländern ein Prämienvolumen von mehr als 40 Mrd. US-Dollar erwirtschaften.

„Wir freuen uns sehr, mit Finlex einen so dynamischen und zukunftsorientierten Netzwerkpartner mit einer ausgeprägten innovativen Technologie in unseren Reihen begrüßen zu dürfen“, erklärt Wolfgang Mercier, President & CEO von UnisonSteadfast. „Seit über 17 Jahren widmet sich UnisonSteadfast der Erweiterung seiner globalen Präsenz und Expertise, um seinen Maklern einen Mehrwert zu bieten. Finlex ist bereits seit Jahren für viele unserer deutschen Netzwerkpartner erfolgreich tätig. Wir sind zuversichtlich, dass unsere Mitglieder weltweit von der Fachkompetenz und der Technologie von Finlex profitieren werden.“

„Die Partnerschaft zwischen UnisonSteadfast und Finlex ist ein toller Schritt, um unseren Betreuungsanspruch auch im internationalen Kontext nochmals zu unterstreichen, sowie globales Wachstum unserer Mandanten in alle Ecken der Welt bestmöglich begleiten und unterstützen zu können“, betont Dr. Stephanie Belei, Head of Client Management – Global Corporates bei Finlex.

„Wo immer notwendig, kann Finlex nun auf noch mehr lokale Expertise im Broking, Advisory und Claims Handling zurückgreifen und neben mehr geographischer Nähe zu internationalen Tochtergesellschaften auf Wunsch auch einen Ansprechpartner in Landessprache vor Ort bieten“, ergänzt Florian Eckstein, Financial Lines Expert & Practice Lead IPOs and Capital Markets aus dem Global Corporate Team. (tk)

Bild: © peach_adobe – stock.adobe.com

 

Verein Hanseatischer Transportversicherer mit Jubiläum

Der Verein Hanseatischer Transportversicherer e. V. feiert 2022 sein 225-jähriges Bestehen. Bereits seit 1797 ist der Verein Partner der maritimen Wirtschaft und der Assekuranz. Er bietet Services wie eine unabhängige Schadenbearbeitung oder Begutachtung von Schiffsschäden auch für Makler an.

<p>Der Verein Hanseatischer Transportversicherer e. V. (VHT) feiert in diesem Jahr mit seinem 225-jährigen Vereinsbestehen ein großes Jubiläum. Seit 1797 ist der VHT Partner der maritimen Wirtschaft und der Assekuranz. „Der VHT ist das Synonym für das Deutsche Führungsmodell im Bereich des Schadenservice im Vergleich zum Skandinavischen und Londoner Modell. Hohe Kosteneffizienz und unparteiische Unterstützung bei der Schadenbearbeitung des jeweiligen führenden Versicherers in einem genau definierten Rahmen sind das Kernstück“, sagt Justus Heinrich, Vorstandsvorsitzender des VHT. Um den Verein zukunftsfest aufzustellen sei es wichtig, mit den Themen der Zeit nicht nur Schritt zu halten, sondern auch mit technischer Expertise und Serviceorientierung zu handeln, so Heinrich anlässlich des Jubiläums.</p><h5>Über den Verein Hanseatischer Transportversicherer e. V. </h5><p>Der VHT ist aus der im Jahr 2000 erfolgten Verschmelzung der Vorgängervereine Verein Hamburger Assecuradeure (VHA) und dem Verein Bremer Seeversicherer (VBS) hervorgegangen und bis heute als unabhängiger Dienstleister primär für den Deutschen See- und Binnenkasko-Markt tätig. Haupttätigkeitsfeld ist die zentrale, unabhängige Schadenbearbeitung, Begutachtung von Schiffsschäden, Schadenprävention sowie das Notfallmanagement nach einer Schiffshavarie. Darüber hinaus dient der VHT für seine Mitglieder und dem Deutschen See- und Binnenkasko-Markt als Berater und Forum, um sich über neue technische und versicherungsrechtliche Entwicklungen auszutauschen. Ihr Service steht neben seinen Mitgliedern auch Maklern und Reedereien sowie vielen weiteren Partnern der maritimen Branche zur Verfügung z. B. Werften, Hafenbetreibern, Anwälten und maritimen Investoren. (as)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Simon – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/906D30B2-5235-4E8F-97B3-D49D7A096E2B"></div>

 

Zu wenige Zinsen: vzbv erzielt vor Gericht Teilerfolg

Haben die Sparkassen ihren Prämiensparern über Jahrzehnte hinweg zu wenig Zinsen bezahlt? Diesen Vorwurf will der Bundeszentrale Verbraucherverband mittels mehrerer Musterfeststellungsklagen gerichtlich geklärt haben. Nun haben die Verbraucherschützer einen ersten Teilerfolg erzielt.

Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben viele Sparkassen ihren Prämiensparern jahrelang zu wenig Zinsen berechnet. Daher führt der vzbv gegenwärtig mehrere Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen. Und im konkreten Fall der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz und die Kreissparkasse Stendal vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat der vzbv nun auch einen Teilerfolg erzielt.

Falsche Zinsanpassungen durch Sparkassen

Folgende Ausgangssituation lag dem genannten Verfahren zugrunde: Die beiden genannten Sparkassen und ihre Vorgängerinnen boten in den 1990er- und 2000er-Jahren Prämiensparverträge an, die unwirksame Vertragsklauseln zur Zinsanpassung enthielten. Später legten die beklagten Sparkassen ersatzweise eigenmächtig Kriterien fest, nach denen sie die Zinsanpassungen vornahmen. Allerdings sei dieses Vorgehen nach Einschätzung des vzbv falsch.

Gericht bestätigt die vzbv-Auffassung

Und genau diese Auffassung bestätigte nun auch das OLG im Rahmen eines mündlichen Verfahrens. Die Sparkasse Mansfeld-Südharz und Kreissparkasse Stendal müssen die Zinsen daher neu berechnen. „Der Verhandlungstag am OLG Naumburg ist ein Fortschritt für zahlreiche Verbraucher in Sachsen-Anhalt. Die Klärung der Frage, welche Zinsnachzahlungen ihnen zustehen, rückt damit näher“, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. Die zusätzlichen Zinsansprüche der Verbraucher bewegen sich nach Einschätzung des vzbv teilweise im vierstelligen Bereich. Zuvor hatte sich bereits der Bundesgerichtshof im Wesentlichen inhaltsgleich in einem Urteil gegen die Sparkasse Leipzig geäußert, ordnete der vzbv die gegenwärtige Situation ein.

Einige Fragen werden noch durch Gutachten geklärt

Allerdings: Ein Urteil hat das OLG damit noch nicht gesprochen. Das OLG wird sich nun zuerst mit der Frage auseinandersetzen, nach welchen Kriterien die Zinsen neu berechnet werden müssen. Dafür müsse zunächst ein Gutachten abgewartet werden, das der Senat in einem Parallelverfahren des vzbv gegen die Saalesparkasse eingeholt habe, teilt der vzbv schriftlich mit. Und mit diesen wegweisenden Urteilen ist dann nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen. (as)

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ottonova sammelt 34 Mio. Euro ein

Die digitale private Krankenversicherung ottonova hat eine Series F Finanzierungsrunde abgeschlossen, die 34 Mio. Euro eingebracht hat. Angeführt wurde die Runde von Cadence Growth Capital (CGC) mit Beteiligung eines deutschen Family Office und der Bestandsinvestoren.

ottonova hat weitere Investoren von seinem Geschäftsmodell überzeugt und konnte im Rahmen einer Series-F-Finanzierungsrunde 34 Mio. Euro einsammeln. Neben dem erneuten Engagement bestehender Investoren gehen nun auch Cadence Growth Capital (CGC) als Lead Investor sowie ein in München ansässiges Single Family Office als Investoren bei ottonova an Bord. CGC, unter anderem in Berlin und München ansässig, ist spezialisiert auf Investments in Technologieunternehmen.

„Wir freuen uns auf diesen nächsten Abschnitt der ottonova-Geschichte mit den beiden neuen und den bestehenden Investoren an unserer Seite. CGC investiert in profitable Wachstumsunternehmen. Das passt in die Zeit: Nicht Wachstum an sich als primäres Ziel, sondern gemäßigter, mit sehr starkem Fokus auf Effizienz. Profitabilität ist das neue Wachstum“, erklärt Dr. Roman Rittweger, Gründer und CEO von ottonova. Wie Rittweger zudem mitteilt, sei dies die letzte Finanzierungsrunde gewesen vor dem Break-even. Operativ sei ottonova noch nie so gut dagestanden wie jetzt.

Leonard Clemens, geschäftsführender Gesellschafter und Mitgründer von CGC, ergänzt: „Als Investor suchen wir die besten und nachhaltig tragfähigsten Konzepte. Die Insur- und FinTech-Branche macht in diesem Jahr die Erfahrung, wie wichtig die Widerstandsfähigkeit des eigenen Geschäftsmodells und der eigenen Plattform, wie entscheidend die Relevanz im Markt jetzt und künftig ist. Genau davon hat uns ottonova, haben uns Roman Rittweger und sein Team überzeugt.“ (tk)

Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com

 

Allianz und Commerzbank setzen Vertriebskooperation fort

Der Versicherer Allianz bleibt bis Ende 2035 der exklusive Vertriebspartner der Commerzbank für Versicherungs- und Vorsorgeprodukte. Die Zusammenarbeit wird auf alle Kunden der Commerzbank sowie alle Zugangswege ausgeweitet.

Die seit 2009 bestehende Partnerschaft zwischen Allianz und Commerzbank im Bereich Bancassurance wird für weitere zwölf Jahre fortgesetzt. Die beiden Unternehmen haben vereinbart, dass die Commerzbank den exklusiven Vertrieb von Versicherungs- und Vorsorgeprodukten der Allianz über 2023 hinaus bis Dezember 2035 weiterführen wird.

Zielgruppe erweitert

Das Produktangebot der Allianz soll künftig den Kunden aller Commerzbank-Marken zur Verfügung stehen. Dazu zählen neben den Privatkunden auch die Unternehmer- und Firmenkunden der Bank. Das Angebot der Allianz besteht aus Produkten der Allianz Lebensversicherungs-AG, Allianz Versicherungs-AG, Allianz Private Krankenversicherungs-AG, Allianz Trade und Allianz Partners.

Vertrieb über alle Zugangswege

Der Vertrieb wird in Zukunft über alle Zugangswege hinweg erfolgen: In den Filialen und Beratungscentern der Commerzbank sowie im Online- und Mobile Banking. Mitarbeiter der Allianz werden mit ihrer Versicherungs- und Vorsorgeexpertise in den Filialen unterstützen und stehen den Kunden auch remote in Expertenteams zur Verfügung. (tku)

Bild: © Rido – stock.adobe.com

 

Hohe Schäden durch Sturm und Hagel im ersten Halbjahr 2022

Der GDV hat eine Zwischenbilanz gezogen: Naturgefahren wie Sturm und Gewitter haben im ersten Halbjahr 2022 in Deutschland für hohe Schäden gesorgt. Doch welche Jahre zählen überhaupt zu den schadenreichsten seit 1973? Weltweit betrachtet waren Australien und die USA besonders von Naturgefahren betroffen.

Naturgefahren wie Stürme, Tornados oder Hagel haben im ersten Halbjahr 2022 in Deutschland versicherte Schäden in Höhe von rund 3 Mrd. Euro verursacht. Damit ist 2022 bisher ein überdurchschnittliches Schadenjahr, resümiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) die Schadenlage nach den ersten sechs Monaten.

Wintersturmserie 2022 zählte zu den schwersten seit 2002

In der Regel beträgt der langjährige Durchschnitt der erwarteten Schäden für Sturm- und Hagelschäden für das erste Halbjahr laut GDV-Angaben rund 1 Mrd. Euro. Von Januar bis Juni 2022 kletterten die Schäden aus Naturgefahren damit um das rund Dreifache des langjährigen Erwartungswertes. Allein die Wintersturm-Serie „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ im Februar 2022 sorgte mit 1,4 Mrd. Euro für fast 50% der Schäden, merkte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen an (AssCompact berichtete).

 

Sturm und Hagel verursachen hohe Schäden im ersten Halbjahr 2022

 

Damit liege die Sturmserie auf Platz 3 der schwersten Winterstürme seit 2002, nur knapp hinter Sturmtief Jeanette vom Oktober 2002.

Großteil der Schäden entfällt auf Gebäude

Schwere Schäden richtete im Mai auch der Tornado „Emmelinde“ in Paderborn, Höxter und Lippstadt an. Große Überschwemmungen und Starkregen mit hohen Schäden gab es in den ersten sechs Monaten hingegen laut GDV nicht. Die bisherigen Elementarschäden von 100 Mio. Euro liegen deshalb weit unter dem Erwartungswert für 2022. Von den 3 Mrd. Euro an Gesamtschäden entfielen wiederum 2,5 Mrd. Euro auf Schäden an Häusern, Hausrat sowie Gewerbe- und Industriebetrieben und weitere Naturgefahren. Und auch die Kraftfahrtversicherer registrierten im ersten Halbjahr etwas mehr Schäden als sonst. Mit 500 Mio. Euro liegt auch hier das Halbjahresergebnis leicht über dem Durchschnitt.

Gleichwohl stagniert der Versicherungsschutz gegen Elementargefahren auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Nach aktuellen Zahlen vom GDV hat derzeit nur etwa die Hälfte der Hausbesitzer in Deutschland den notwendigen Versicherungsschutz vor Elementargefahren wie Starkregen oder Hochwasser vereinbart. Viele sind sich ihrer individuellen Bedrohung durch Naturgefahren wohl immer noch nicht bewusst, gibt der Versichererverband daraufhin zu Bedenken.

Das schadenreichste Naturgefahrenjahr

Rückblickend auf die vergangenen fast 50 Jahre gilt hinsichtlich Naturgefahren das abgelaufene Jahr 2021 als das schadenreichste Jahr für die Versicherer in Deutschland. Stand August 2022 summierten sich die Schäden an Gebäude, Hausrat und Kfz nach GDV-Angaben auf mittlerweile rund 12,6 Mrd. Euro. Nahezu 75% dieser Schäden – nämlich 9,2 Mrd. Euro – entfallen dabei auf Gebäude- und Hausratschäden infolge der Starkregenkatastrophe im Juli 2022 in Westdeutschland an den Flüssen Ahr und Erft. Weitere sehr schadenreiche Jahre sind 2002 und 1990.

 

Sturm und Hagel verursachen hohe Schäden im ersten Halbjahr 2022

 

Während 2002 ebenfalls eine Flutkatastrophe an Elbe und Donau hohe Elementarschäden verursachte, standen die Schäden 1990 im Zeichen heftiger Winterstürme. Den Anfang machte damals das Orkantief „Daria“ Ende Januar, weitere Orkantiefs folgten mit „Vivian“ und „Wiebke“ im Februar 1990, sodass sich die Sturmschäden im Gesamtjahr auf fast 11 Mrd. Euro summierten.

Weltweit lagen die versicherten Schäden im Durchschnitt

Weltweit betrachtet lagen die versicherten Schäden infolge von Naturgefahren im ersten Halbjahr 2022 im Rahmen des Durchschnitts. Nach Angaben des Rückversicherers Munich Re haben Naturkatastrophen weltweit sogar geringere Schäden angerichtet als im Vergleichszeitraum 2021. Überflutungen, Erdbeben und Stürme verursachten demnach einen Gesamtschaden von etwa 65 Mrd. US-Dollar nach 105 Mrd. US-Dollar im sehr schadenträchtigen Vorjahr. Die versicherten Schäden lagen mit etwa 34 Mrd. US-Dollar im Rahmen der vergangenen Jahre.

Australien zu nass, die USA zu stürmisch und Europa zu trocken

Regional betrachtet waren vor allem Australien und die USA stark betroffen. Während Australien infolge extremer Regenfälle und Überschwemmungen mit 3,7 Mrd. US-Dollar einen neuen Rekord an versicherten Schäden verzeichnete, entfielen auf die USA mit rund 19 Mrd. US-Dollar knapp zwei Drittel der versicherten Schäden weltweit. Serien von Schwergewittern mit Tornados waren dafür die Hauptursache. In Europa wiederum verursachten unterdessen mehrere Winterstürme sowie starke Hitze, Trockenheit und Waldbrände größere Schäden an Gebäuden, in der Landwirtschaft sowie in der Industrie. Konkrete Schadenzahlen nannte der Rückversicherer aber nicht. (as)

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