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Unternehmensmeldungen

Tierkranken: DA Direkt mit petolo Vertriebspartner von Fressnapf

Fressnapf erweitert sein Ökosystem um den Bereich Tierkrankenversicherung. Vertriebspartner wird der Direktversicherer DA Direkt mit seinem InsurTech dentolo. Über dessen Marke petolo können Kunden eine Tierkrankenversicherung online oder in Fressnapf-Märkten abschließen.

Der Direktversicherer DA Direkt wird mit seinem InsurTech dentolo exklusiver Vertriebspartner der Fachhandelskette für Tierbedarf, Fressnapf-Gruppe. Über petolo, eine Marke von dentolo, können Kunden ihre Hunde und Katzen mit den Versicherungslösungen der DA Direkt absichern.

„Nach dem erfolgreichen Start im vergangenen Jahr in das Geschäftsfeld der Tierkrankenversicherung gehen wir nun mit der Kooperation von Fressnapf und petolo den nächsten wichtigen Schritt beim Ausbau unseres digitalen Geschäftes. Wir freuen uns sehr über unsere Partnerschaft mit dem Marktführer für Heimtierbedarf“, erklärt Peter Stockhorst, CEO von DA Direkt.

Fressnapf bietet Kunden bereits Services wie GPS-Tracking, eine Video-Sprechstunde oder einen Club inklusive Magazin. Die neue Kooperation verknüpft nun den stationären Handel mit Versicherungslösungen der DA Direkt und digitalen Services. Kunden können die Tierkrankenversicherungen bei Fressnapf online oder in teilnehmenden Fressnapf-Märkten abschließen.

„Mit einem eigenen Tierversicherungsangebot erweitern wir unser Fressnapf-Ökosystem für unsere Kundinnen und Kunden um einen zentralen Baustein“, sagt Dr. Jens Pippig, Senior Vice President Services & Innovation bei der Fressnapf-Gruppe.

Telemedizin über Tierarzt-Netzwerk

Im Versicherungsprodukt der DA Direkt ist durch das Tierarzt-Netzwerk „Dr. Fressnapf“ Telemedizin enthalten. Es handelt sich um ein Angebot von Online-Tierärzten, über das die Kunden kostenfrei und so oft sie wollen eine Video-Sprechstunde nutzen können. Falls nach der Video-Sprechstunde doch ein Besuch bei einem Tierarzt notwendig ist, profitiert der Kunde zudem von einer höheren Kostenerstattung. Je nach Tarif (Komfort, Premium und Premium Plus) werden bis zu 100% der Tierarztkosten erstattet.

Tierkrankenversicherung mit Maßnahmen zur Prävention

Neben den reinen Leistungen einer Tierkrankenvollversicherung umfasst das Angebot auch Präventionsmaßnahmen wie Impfungen, Check-ups oder Wurmkuren und Alternativmedizin. Hierfür beträgt das jährliche Gesundheitsbudget bis zu 120 Euro. Zusätzlich steht ein jährliches SOS-Budget von bis zu 240 Euro zur Verfügung. Hierunter fallen beispielsweise Such- und Bergungskosten sowie der Aufenthalt des Vierbeiners in einer Tierpension während eines stationären Krankenhausaufenthaltes des Tierhalters. (tk)

Bild: © chendongshan – stock.adobe.com

 

Partner: Merkur und Bayerische wollen voneinander profitieren

Die österreichische Merkur Versicherung und die deutsche Versicherungsgruppe die Bayerische kooperieren: Sie wollen Synergien nutzen, Talente fördern und einen regen Austausch pflegen. Zudem investiert die Merkur in den Klimafonds Pangaea Life. Was sind die Ziele und wie sieht es mit Maklerfragen aus?

Interview mit Ingo Hofmann, Vorstand der Merkur Versicherung, und Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische
Herr Hofmann, die Kooperation zwischen Merkur und die Bayerische besteht nun seit etwa zehn Monaten. Sind die geplanten gemeinsamen Aktivitäten bereits ins Rollen gekommen?

Ingo Hofmann: Partnerschaften leben von einer gemeinsamen Wertebasis und werden in erster Linie von den Menschen getragen, die ihr Engagement, ihre Neugier, ihren Mut miteinbringen. Mit der Bayerischen haben wir jemanden an unserer Seite, der Know-how und Erfahrung mit uns teilt, aber wir haben vor allem Menschen gewonnen, die uns auf vielfältige Weise bereichern: von branchenspezifischem Wissensaustausch bis hin zu einer Unternehmenskultur, die uns beidseitig inspiriert. Es finden länderübergreifend Kolleginnen und Kollegen zusammen, die für neue Ideen brennen, ihre Köpfe zusammenstecken und voneinander lernen möchten. So entsteht eine Plattform, eine Bewegung, die neue Ideen schafft und Trends antizipiert. Dies fördern wir aktiv mit Austauschprogrammen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit interdisziplinären Workshops und vielen weiteren Formaten.

Ausgangsbasis ist die Investition der Merkur in den Sachwertefonds Pangaea Life. Welche Ziele verbinden beide Häuser damit?

Martin Gräfer: Sowohl die Bayerische mit Pangaea Life als auch die Merkur zählen zu den Vorreitern für Nachhaltigkeit in ihren jeweiligen Märkten. Für beide Versicherer ist Nachhaltigkeit kein Trend oder Marketing-Vehikel, sondern einer der entscheidenden Faktoren, der über die Zukunftsfähigkeit für uns als Unternehmen, aber auch für die gesamte Versicherungsbranche bestimmt. Denn, wo in Form ökologischer, sozialer und ökonomischer Katastrophen die denkbar größten Risiken drohen, sehen wir uns als Risikopartner der Menschen besonders in der Pflicht, in der Prävention einen effektiven Beitrag zu leisten.

IH: Immer mehr Menschen ist es wichtig, auf den ökologischen Fußabdruck zu achten, sie möchten Verantwortung übernehmen. Mit den verschiedenen EU-Verordnungen zum Thema Nachhaltigkeit steigt der Druck zusätzlich. Hierzu braucht es starke Partner, um auf lange Sicht Lösungen zu bieten. Ganz konkret bedeutet die Investition der Merkur in den Fonds „Blue Energy“ der Pangaea Life, dass mehr Kapital für weitere Investitionen in Europas Energiewende bereitsteht. So investieren wir Hand in Hand in eine nachhaltige Zukunft.

Haben Sie beide aktiv nach internationalen Partnern gesucht?

IH: Es ist der Blick über den Tellerrand, der neue Perspektiven zulässt, aber auch Mut verlangt, Neues zu wagen. Um diesen Weg einzuschlagen, braucht es ein gemeinsames Verständnis für die Chancen, die mit einer solchen Partnerschaft wachsen. Wir alle wissen, dass sich die Gesellschaft, der Markt, die Branche dynamisch verändern. In den Bereichen Regulierung, Produkt- und Dienstleistungen, Digitalisierung, Vertrieb und Servicierung und die Customer Experience an sich. Genau da setzen wir an: Wir möchten nicht reagieren, wir möchten die Zukunft aktiv mitgestalten. Erst wenn wir unser Wissen, unsere Erfahrungen teilen, lassen wir Innovationen zu.

Die Merkur Versicherung ist vor allem als Krankenversicherer bekannt, die Bayerische als Lebensversicherer. Wie kommt das zusammen?

MG: Das passt aus unserer Sicht hervorragend zusammen. In Österreich gibt es, anders als in Deutschland, keine private Krankenvollversicherung. Es existieren aber, wie in Deutschland, Krankenzusatzversicherungen – ein Feld, auf dem die Merkur Pionier ist, welches aber auch die Bayerische mit einigen Krankenzusatztarifen bedient. Hier haben wir demnach eine Übereinstimmung. Darüber hinaus weitet die Merkur Kompetenz und Angebot kontinuierlich aus, etwa durch die Übernahme der österreichischen Tochter der Nürnberger, die das Angebot um den Bereich BU erweitert. Wenn man also genau hinsieht, bewegen sich beide Häuser hin zu einem breiteren Angebot an Versicherungsprodukten. Dies und vor allem auch die Art, wie sowohl die Merkur als auch die Bayerische diese Weiterentwicklung betreiben – dynamisch, agil, mit schlanken Entscheidungsstrukturen – sind Gemeinsamkeiten, die zueinander passen.

IH: Das kann ich nur unterstreichen. Es kommen zwei Unternehmen zusammen, die ihre Stärken für das Gemeinsame einbringen. Wir als Spezialist im Bereich der privaten Krankenversicherung, hier liegt unsere DNA, die Bayerische in der Lebensversicherung, in der Vorsorge, in der Veranlagung. Und mit der kürzlich erfolgten Übernahme der Nürnberger Versicherung Österreich haben wir das Thema der Lebensversicherung in Kombination mit den Bereichen Gesundheit und biometrische Risiken auch in unsere Strategie integriert. Wir sind auf dem Weg zur Personenversicherung. Und an diesem Punkt wird die Partnerschaft mit der Bayerischen so wertvoll und zukunftsstark. Denn diese Puzzleteile zusammen ergeben für uns beide ein großes Bild, das in alle Richtungen wirkt und vor allem Zukunftsprojekte ermöglicht, die alleine nicht umsetzbar wären. Wir verbinden das Beste aus zwei Welten.

Manche Stichwörter sind schon gefallen. Insgesamt wollen Sie in mehreren Bereichen zusammenarbeiten. Gibt es ein paar Beispiele?

MG: Diese Frage lässt sich sehr ausführlich beantworten. Kernziel ist es natürlich, wie oben schon genannt, sich so viel wie möglich in unterschiedlichen Bereichen auszutauschen und so davon zu profitieren. Hierunter fallen zukünftig unter anderem die Auswertung von Synergien aus den Fachbereichen Leben (die Bayerische) und Kranken (Merkur), die Konzeption und Auswertung von Best-Practice-Beispielen im Vertrieb und die Bearbeitung der Fragestellung: Wie verändert sich der Maklermarkt in Deutschland und Österreich? Und schließlich auch die gemeinsame Bearbeitung von zentralen und aktuellen Themen wie Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen sowie Leadership.

IH: Ich möchte ein besonderes Projekt hervorheben, das uns in Erinnerung bleiben wird: das soziale Engagement und die Soforthilfe, die wir als Team für Betroffene des Ukraine-Krieges auf die Beine gestellt haben. Innerhalb von wenigen Tagen, über Bereichs- und Ländergrenzen hinweg. Und das Herzstück waren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ohne Wenn und Aber die Ärmel hochgekrempelt haben. Empathie kennt keine Grenzen. Das hat der Soforthilfefonds gezeigt, den wir gemeinsam mit mehr als 100.000 Euro ausgestattet haben. In diesen Momenten werden Partnerschaften zu Herzensangelegenheiten.

Und was bedeutet dies für den Vertrieb?

MG: Zum aktuellen Zeitpunkt sind wir mit unserem Austauschprojekt im Piloten. Wenn sich dieser beweist und wir das Ganze auf weitere Abteilungen ausweiten können, wird sich sicherlich auch im Bereich Vertrieb eine erweiterte Kooperation ergeben. Das ist aber aktuell noch nicht fixiert.

In Deutschland sieht man immer ganz gerne auf den österreichischen „Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten“. Nähern sich die Berufsbilder in den beiden Ländern an?

MG: Rein unter Betrachtung der strukturellen und organisatorischen Komponente kann man dies ganz klar mit Nein beantworten. Vor allem die Zulassungs- und Qualifikationskriterien sind sehr unterschiedlich und somit nicht wirklich miteinander vergleichbar. Ein Punkt, der in beiden Ländern gleich ist: Die fachlichen Anforderungen nehmen zu und das Berufsbild entwickelt sich. Qualität steht im Fokus. Die Kunden und Kundinnen wünschen eine zielgerichtete und passgenaue Beratung. Die ganzheitliche Beratung ist nicht mehr wegzudenken und dieser Anspruch wird auch an die Berater und Beraterinnen gestellt. Sowohl in Österreich als auch in Deutschland.

IH: Es geht uns darum, Menschen zu begeistern. Das ist die Basis, die uns alle eint. Das gilt sowohl für unsere Partner und Makler wie auch Kunden. Einfach, verständlich, schnell: das wollen wir sein, das macht eine gelungene Customer Journey aus. Online, offline, hybrid. Ein moderner Makler sieht sich heute als Mitgestalter und Ideengeber, als Sparringspartner. Und wir sind in der Verantwortung, die passenden Rahmenbedingungen zu schaffen, mit Servicequalität zu überzeugen.

Der Maklermarkt ändert sich – bis hin zur Marktkonsolidierung. Welche Parallelen und Unterschiede würden Sie aufzeigen?

MG: Der deutsche Markt ist sicherlich etwas größer und somit gibt es auch mehr Marktteilnehmer. Der Anteil der Wettbewerber ist damit auch etwas ausgeprägter. Es gibt aber ein Thema, das beide Länder teilen: die Kosten. Die Produkte werden getrieben durch den Wettbewerb, immer günstiger und leistungsstärker zu sein. Darüber hinaus sind wir alle mit den regulatorischen Vorschriften konfrontiert. Nicht zuletzt jetzt durch die Taxonomie und die Anforderungen an eine nachhaltige Kapitalanlage. Alles Umstände, die das tägliche Handeln beider erschweren.

Die Regulierung auf europäischer Ebene geht weiter. Demnächst kommt für Makler die Abfragepflicht zu den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden. Die Vergütung steht auch dort immer wieder auf dem Prüfstand – natürlich auch auf nationaler Ebene. Was kann da noch kommen?

MG: Klar ist, die Pflicht zur proaktiven Ansprache des Themas Nachhaltigkeit im Beratungsgespräch wird dem Thema nachhaltige Geldanlage im Bewusstsein der Kunden noch mehr Auftrieb verschaffen. Bislang ist die Gesetzgebung sehr auf die ökologische Komponente fokussiert. In den nächsten Jahren könnte daneben verstärkt das Thema soziale Nachhaltigkeit in den Vordergrund rücken, Stichwort: soziale Taxonomie, wozu ja bereits erste Pläne aus Brüssel durchgesickert sind. Betrachten wir die Einordnung von nachhaltigen Fonds unter Artikel 8 und 9 erwarten wir, dass Anbieter künftig die konkreten Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Produkte transparenter offenlegen müssen, die Klassifizierung also strenger und verbindlicher formalisiert werden wird.

Das Thema „Provisionsdeckel“ oder auch „Provisionsrichtwert“ in der Lebensversicherung beschäftigt natürlich Vermittler und Makler zusätzlich. Aktuell scheint es, als sei dieser Eingriff in die staatlich garantierte Gewerbefreiheit abgewendet, dennoch steht zu befürchten, dass das Thema noch nicht ausgestanden ist. Unsere Haltung ist dabei klar: Eine Provisionsdeckelung auf Dynamiken von bestehenden Verträgen ist rechtlich unzulässig, da die Konditionen bereits zu Vertragsabschluss vereinbart wurden. Die Berechnung des Provisionsdeckels für einzelne Verträge ist demnach kaum möglich. Zudem kann die Einhaltung qualitativer Kriterien bei unterschiedlichen Abschlussvermittlern und zu unterschiedlichen Zeitpunkten kaum gewährleistet werden.

Bei allen Diskussionen geht es doch darum, die Beratungsqualität für Kunden zu stärken und zuverlässig zu gewährleisten. Sofern bei einem Unternehmen oder bei einem Finanzdienstleister der Grundsatz der bestmöglichen Beratung verletzt und die falschen Anreize durch das Vergütungssystem übertrieben werden, existieren für die BaFin bereits heute Möglichkeiten, aktiv zu werden. Zusätzliche Regulierung ist unnötig.

Und für die Versicherer selbst?

IH: Für uns als Versicherer heißt es vor allem, einem ganzheitlichen Verständnis von Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Wir müssen eine Balance zwischen Ökologie, Sozialem und Ökonomie anbieten. Denn ein hohes Risiko und eine Unterrendite sind in Zeiten wachsender Altersarmut, des demografischen Wandels und ökonomischer Unsicherheit ebenso wenig nachhaltig wie Investitionen, die auf Kosten nachfolgender Generationen gehen.

 

Produktsuchmaschine Snoopr und SDV arbeiten zusammen

Der Maklerpool SDV AG und Snoopr machen gemeinsame Sache. Ab sofort können die an den Pool angeschlossenen Makler die Produktsuchmaschine für Spezialversicherungen kostenfrei nutzen. Für alle gelisteten Versicherungsprodukte bietet Snoopr einen Folgeprozess für die Angebots- und Antragsstellung an.

<p>Ergänzend zum klassischen Versicherungsvergleich können Makler bei Snoopr Versicherungen und Deckungskonzepte finden, die nicht immer in das Schema eines herkömmlichen Vergleichers passen. Erfunden hat die Produktsuchmaschine für Spezialversicherungen die A-va GmbH. Im Rahmen einer Kooperation mit dem Augsburger Maklerpool SDV AG steht Snoopr nun den an den Pool angeschlossenen Partnern zur Verfügung. </p><h5>Sortierung der Ergebnisse nach Relevanz zu Suchbegriffen</h5><p>Suchen lässt sich spartenübergreifend durch Eingabe von Stichworten. Im Gegensatz zum herkömmlichen Versicherungsvergleich werden die Ergebnisse bei Snoopr nicht nach Preis, sondern nach Relevanz zu den Suchbegriffen sortiert. Hierfür setzt die Suchmaschine auf Künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen. Eine Gegenüberstellung der Produkte wird bewusst nicht vorgenommen, da sie sich meist nicht vergleichen lassen. </p><p>Die meisten Produktinformationen im Suchindex hinterlegen die Produktgeber selbst. Andere Produkte spürt Snoopr auf den maklerspezifischen Webseiten der Versicherer auf und listet sie automatisch. </p><h5>Folgeprozesse zur Erstellung von Angebot und Antrag</h5><p>Aktuell sind laut Angaben von Snoopr rund 1.400 private und gewerbliche Versicherungsprodukte gelistet. Für alle Produkte bietet die Suchmaschine einen Folgeprozess zur Angebots- und Antragstellung an. Dies kann ein integrierter Tarifrechner auf Grundlage von BiPRO der b-tix GmbH oder eine Weiterleitung auf den Online-Rechner des Produktgebers sein. In anderen Fällen stellt Snoopr eine Chatverbindung zum Underwriter des Produktgebers her oder stellt Anfrageformulare bereit.</p><h5>Suchfeld im SDV Maklerportal </h5><p>Ab sofort lässt sich das Snoopr Suchfeld im Maklerportal von SDV nutzen. Alle Versicherungslösungen von Produktpartnern des Pools sind durchsuchbar. Als Poolpartner der SDV AG können Makler den Dienst kostenfrei und ohne gesonderte Registrierung verwenden. Die Abwicklung des Geschäfts erfolgt wie gewohnt über den Pool. Snoopr stellt lediglich die technologische Plattform für die Suche und Abwicklungsprozesse bereit. (tk)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Jirsak – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/50856B87-C834-43E3-9958-B84D6B5C5A08"></div>

 

Welche Folgen hat ein Gaslieferstopp für die Assekuranz?

Die deutsche Bundesregierung steht vor der schwierigen Frage, Gaslieferungen womöglich zwischen Wirtschaft und Privathaushalten rationieren zu müssen. Das könnte in der Industrie zu Betriebsunterbrechungen führen. Doch was bedeutet das für den Versicherungsschutz?

27% beträgt der Anteil von Erdgas am deutschen Primärenergiebedarf – also des gesamten Energiegehalts aller hierzulande eingesetzten Energieträger. Und rund 55% dieses Erdgases lieferte 2021 nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. Russland. Doch der Hauptlieferant setzt Erdgas angesichts der bestehenden EU-Sanktionen vermehrt als Gegendruckmittel ein, variiert die Liefermengen nach Gutdünken und treibt damit auch die Gaspreise ordentlich nach oben. So hält es der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, momentan für unrealistisch, dass bis zum 01.11.2022 die Gasspeicher wie geplant zu 90% gefüllt seien. Derzeit liege der Füllstand bei etwa 66%. Seit Tagen und Wochen diskutieren daher Politik, Verbraucherschützer und Wirtschaft über die Folgen nur teilweise gefüllter Gasspeicher oder, im schlimmsten Fall, die vollständige Einstellung der Gaslieferungen aus Russland nach Europa.

Notfallstufe Gas zöge Lieferrationierung nach sich

Spätestens mit der Ankündigung des staatlichen Gaslieferanten Gazprom, die Liefermenge auf nur noch ein Fünftel der vertraglich vereinbarten Menge zu reduzieren, muss sich auch Deutschland auf den Ernstfall vorbereiten. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hatte schon Ende März 2022 die erste Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, im Juni folgte dann Stufe zwei. Sie wird in Kraft gesetzt, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer „erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage“ führt. Noch aber ist der Markt in der Lage, die Störung zu bewältigen, ohne dass der Staat eingreifen muss.

Das würde sich aber mit Ausrufen der dritten und letzten Stufe – der Notfallstufe – ändern. Denn dann greift der Staat in den Markt ein und verordnet zusätzlich „nicht-marktbasierte Maßnahmen“, um die Gasversorgung in Deutschland so weit wie möglich sicherzustellen. Gas könnte in einem solchen Szenario zwischen den Verbrauchern, Haushalten, Kommunen und Wirtschaft rationiert werden. Und nach Aussagen von BMWK und Bundesnetzagentur könnte auch die Industrie davon betroffen sein.

Gasrationierung würde Betriebsschließungen wahrscheinlich machen

Sofern die Unternehmen also nicht auf Alternativen zum Gas umstellen können, drohen Einbußen in der Produktion: Fließbänder könnten stillstehen, Schmelzöfen erkalten, Chemieanlagen verstummen, Maschinen weder stanzen noch walzen. Selbst Firmen, die kein Gas benötigen, könnten durch Produktionsausfälle bei Zulieferern indirekt betroffen sein. Konsequent weitergedacht wären in einem solchen Szenario Betriebsschließungen unumgänglich. Was aber bedeutet das für die deutsche Assekuranz? Müssten die Versicherer auch für solche Schließungen bei vorliegendem Versicherungsschutz leisten? Genau mit dieser Frage hat sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. beschäftigt.

GDV gibt Entwarnung

Und der GDV gibt Entwarnung. Denn: Versichert seien solche Produktionsausfälle nicht. Zwar können Betriebsunterbrechungen gesondert abgesichert werden. Eine Entschädigung setzt aber immer einen Sachschaden voraus. Heißt: Kommt die Produktion aufgrund eines Feuers in einer Fabrik zum Erliegen, sind daraus resultierende Schäden über eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt. Produktionseinbußen durch eine staatlich angeordnete und im Voraus geplante Rationierung von Rohstoffen hingegen nicht.

Ein aktuelles Gutachten, das der GDV in Auftrag gegeben hat, bestätigt diese Auffassung. Die Rechtsexperten kämen darin nämlich zu dem Ergebnis, dass es sich bei Ausrufen der Notfallstufe um eine „planmäßige Abschaltung“ handele und der entsprechende Risikoausschluss in den Musterklauseln greife. Selbst wenn in einer Klausel das Vorliegen eines Sachschadens nicht konkret vereinbart ist – was bei älteren Policen der Fall sein kann –, greift letztlich der Risikoausschluss „planmäßige Abschaltung“, so die Einschätzung der Gutachter.

Ratingagentur Fitch bekräftigt GDV-Auffassung

Und auch die Ratingagentur Fitch kommt in einer aktuellen Analyse zum gleichen Urteil: Der Versicherungssektor wäre demnach nicht von Betriebsunterbrechungsschäden betroffen, die aus einem Stopp russischer Gaslieferungen nach Europa resultieren. Die sogenannten Business-Interruption-Policen deckten nur Verluste ab, die durch physische Schäden an Geschäftsräumen oder Produktionsanlagen entstehen. Auch die Chancen der Firmen auf Ansprüche aus politischen Risikoversicherungen seien gering.

„Für Versicherer sind solche Ausschlussklauseln wichtig, um sich vor vielen gleichzeitigen Ansprüchen zu schützen, die sie selbst überfordern würden. Das ist immer bei sogenannten Kumulrisiken der Fall“, erläutert dazu der GDV. Damit meint der GDV Gefahren, die in relativ kurzer Zeit sehr viele Schäden anrichten könnten, wie beispielsweise ein Krieg, eine Pandemie oder eine über Monate im Voraus geplante Unterbrechung der Strom- oder Gasversorgung. Allerdings würde in einem solchen Kumulfall – wenn also viele Unternehmen gegenüber den Versicherern gleichzeitig einen Schaden geltend machen würden – das Prinzip der Risikostreuung nicht mehr funktionieren, gibt der GDV zu bedenken.

Fitch: Auf Versicherer könnten indirekte Schäden zukommen

Allerdings: Indirekt könnten die Versicherer laut Fitch sehr wohl die Auswirkungen eines Gas-Lieferstopps zu spüren bekommen. Einsparungen bei der Heizenergie könnten beispielsweise dazu führen, dass im Winter mehr Wasserrohre in Häusern bersten – ein klassischer Fall für die Gebäudeversicherung. Denkbar ist auch, dass vorübergehende Produktionsstopps in den Betrieben in der Folge zu mehr Maschinenschäden führen, für die die Assekuranz dann aber einstehen müsste, lässt die Ratingagentur in einer Pressemitteilung wissen. Und generell könnten die gesamtwirtschaftlichen Folgen einer Gasmangellage wie steigende Arbeitslosigkeit oder sinkende Reallöhne zu einer geringeren Nachfrage nach Versicherungsprodukten führen. (as)

Bild: © ANTON – stock.adobe.com

 

Allianz Direct startet Partnerschaft mit CHECK24

Die Allianz Direct Versicherungs-AG will der beste Online-Versicherer Europas werden. Und das geht nicht ohne Listung auf namhaften Online-Vergleichsportalen. Daher ist der Online-Versicherer nun eine strategische Partnerschaft mit CHECK24 eingegangen.

Die Allianz Direct Versicherungs-AG (Allianz Direct) will nach eigenen Aussagen nichts weniger, als der beste Online-Versicherer Europas werden. Ein entscheidender Schritt hin zu diesem ambitionierten Ziel ist die Listung von Allianz-Direct-Tarifen auf namhaften Online-Vergleichsportalen, um die Sichtbarkeit nochmals deutlich zu erhöhen. Daher hat der Online-Versicherer der Allianz Versicherungs-AG mit dem Vergleichsportal CHECK24 eine strategische Partnerschaft in den Ländern Deutschland und Spanien gestartet. Damit werde es Verbrauchern in beiden Ländern zukünftig möglich sein, auf die Produkte von Allianz Direct auf den Vergleichsportalen von CHECK24 zuzugreifen, gab Allianz Direct bekannt. Philipp Kroetz, CEO von Allianz Direct erläutert dazu: „Unser gemeinsamer Fokus liegt auf einem 100% digitalen Geschäftsmodell mit modernster, API-basierter IT. Gemeinsam mit CHECK24 wollen wir unsere Kunden durch reibungslose und einfache Self-Service-Prozesse und attraktive Preise begeistern.“

Kooperation beginnt im Kfz-Bereich

Doch in welchem Bereich wollen Allianz Direct und CHECK24 zunächst zusammenarbeiten? Angesichts eines hohen Kunden- und Wechselpotenzials gilt die Kfz-Versicherung als eine der wichtigsten Versicherungsprodukte im Portfolio der Online-Vergleichsportale. Nur folgerichtig, dass auch die neue Partnerschaft zunächst im Kfz-Produktbereich kooperiert. Nach einer Pilotphase im August werde Allianz Direct dann mit der Autoversicherung ab September 2022 vollständig auf dem Vergleichsportal von CHECK24 in Deutschland integriert sein, schreibt der Versicherer in einer Pressemitteilung. Von Seiten CHECK24 heißt es dazu, dass man möglichst viele Prozesse gemeinsam mit Allianz Direct digitalisieren wolle, um das Kundenerlebnis, aber auch Wachstum und Rentabilität zu verbessern. Dazu solle unter anderem ein rein digitales Geschäftsmodell mit Fokus auf preissensitive Kunden entwickelt werden. Mit der Aufnahme von Allianz Direct kommt das Vergleichsportal CHECK24 außerdem dem Ziel, eine möglichst große Marktabdeckung zu erreichen, einen großen Schritt näher. (as)

Bild: © fotomek – stock.adobe.com

 

BdV: Erfolgreiche Abmahnungen gegen Reiseversicherer

Die Abmahnung gegen mehrere Reiseversicherer wegen unverständlicher Vertragsklauseln durch den Bund der Versicherten war erfolgreich. Die Versicherer gaben Unterlassungserklärungen ab. Damit verzichten die Anbieter ab sofort auf die unzulässigen Versicherungsbedingungen.

<p>Erst Mitte Juni hatte der Bund der Versicherten e. V. (BdV) eine neue Abmahnungsrunde gegen drei Reiseversicherer gestartet. Die Verbraucherschützer kritisierten damals eine Ausschlussklausel bei Policen der ADAC Versicherung AG, der Europ Assistance SA und der Bayerischen Allgemeinen Versicherung AG als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Darin behielten sich die genannten Versicherer nämlich eine Leistungsverweigerung vor, wenn der Versicherungsfall infolge von Alkohol- oder Drogen-„Missbrauch“ eintritt, hieß es vom BdV – AssCompact <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/bdv-startet-abmahnungsrunde-im-be…; target="_blank" >berichtete</a> bereits.</p><h5>Versicherer zeigten sich kooperativ</h5><p>Nach der erfolgten Abmahnung haben nun die drei Versicherer eingelenkt und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet, die der BdV auch angenommen hat. Damit verzichten die Reiseversicherer in ihren Vertragswerken künftig auf die unzulässige Ausschlussklauseln, wie der BdV in einer Pressemitteilung erläutert. Damit zeigten sich die abgemahnten Versicherer kooperativ und reagierten unverzüglich auf die Abmahnung, ordnet der BdV die Abmahnungsrunde ein. „Wir freuen uns, dass die drei Reiseversicherer unserer Forderung nachkommen und auf die beliebig interpretierbare Ausschlussklausel verzichten. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können sich ab jetzt auf die Leistungen während ihres Urlaubs verlassen – auch, wenn sie mal einen Drink zu viel hatten“, resümiert Stephen Rehmke, Vorstand beim BdV. </p><h5>Neu- und Bestandskunden profitieren von den Unterlassungserklärungen</h5><p>Von der erfolgreichen BdV-Abmahnrunde profitieren sowohl Neu- als auch Bestandskunden. „Die Versicherer berufen sich bei Altverträgen ab sofort nicht mehr auf die Ausschlussklausel. Für Neuverträge gewähren wir den Versicherern wunschgemäß Aufbrauchfristen, also verlängerte Umsetzungsfristen. Denn während elektronische Dokumente relativ schnell angepasst werden können, ist bei Verträgen in Papierform, die bereits bei Vertrieben und Reisebüros im Umlauf sind, mehr Vorlauf erforderlich“, klärt Rehmke auf. (as)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Alexander Limbach – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5EEAFD09-6321-4685-8A46-AAD4DF45B25C"></div>

 

Allianz launcht telemedizinisches Servicepaket

Die Allianz Private Krankenversicherung hat für ihre Kunden neue telemedizinische Services an den Markt gebracht. Unter anderem erhalten Versicherte ab sofort per Life-Chat eine Einschätzung über ihre Krankheitssymptome. Und sogar im Ausland sind die neuen Services nutzbar.

Die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) hat für ihre Kunden drei telemedizinische Services an den Markt gebracht: Der digitale „Symptom-Checker“ mit Arzt-Chat, der Telefonservice „Doc on Call“ und die ärztliche Sprechstunde per Video. Versicherte haben nun damit die Möglichkeit, medizinische Fragen vertraulich an unabhängige Ärzte zu richten. Zudem ergänzt eine Facharzt-Terminvermittlung das Servicepaket. Die einzelnen Angebote bauen aufeinander auf, sind aber je nach Bedarf auch unabhängig voneinander über die Allianz Gesundheits-App nutzbar. „Wir wollen alle unsere Gesundheitsservices künftig noch stärker verzahnen und ein smartes Gesundheitsökosystem für unsere Kundinnen und Kunden aufbauen“, erläutert APKV-Vorstand Daniel Bahr.

Die Services im Überblick

Der „Symptom-Checker“ gibt digital und rund um die Uhr erste Antworten auf medizinische Fragen, wenn Versicherte sich krank fühlen. Im Life-Chat mit einem Arzt erhalten Kunden eine Einschätzung der Symptome und Handlungsempfehlungen für die nächsten Schritte. Lassen sich nicht alle Fragen via Chat beantworten, beraten Ärzte Versicherte über „Doc on Call“ in persönlichen Telefongesprächen und geben weitere medizinische Auskünfte – ebenfalls rund um die Uhr. Dabei kann den Versicherten aber auch empfohlen werden, bei einem Arzt vorstellig zu werden.

Videosprechstunde als Ergänzung zum Praxisbesuch

Als Ergänzung zum Praxisbesuch vor Ort hätten die Kunden dann die Möglichkeit, kurzfristig eine ärztliche digitale Videosprechstunde zu nutzen, heißt es von der APKV. Und weiter: In dieser Videosprechstunde beraten sowohl Fach- als auch Allgemeinmediziner rund um die Uhr und an allen Tagen des Jahres. Konkret stellen die beratenden Ärzte Diagnosen, empfehlen Therapien und stellen bei Bedarf Rezepte oder Krankschreibungen aus.

Voraussetzung: Kein persönlicher Arztkontakt erforderlich

APKV-Vollversicherte können alle vier medizinischen Service-Angebote in Anspruch nehmen, Kunden mit einer Zusatzversicherung den „Symptom-Checker“ und „Doc on Call“. Voraussetzung ist jeweils, dass der persönliche ärztliche Kontakt nicht erforderlich ist. Das gilt beispielsweise bei einfachen Krankheitsbildern wie Hautveränderungen (Juckreiz / Rötungen) oder bei allgemeinen Fragen zur Gesundheitsvorsorge, wie APKV in der Pressemitteilung erläutert. Abgerechnet werde die digitale Sprechstunde wie ein herkömmlicher Arztbesuch: Versicherte erhalten eine Rechnung nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) und reichen diese per App oder per Post ein.

Services auch aus dem Ausland nutzbar

Alle Services sind auch aus dem Ausland zugänglich. Urlauber können so auch fern der Heimat ärztliche Beratung erhalten und sparen sich Wartezeiten oder den Aufenthalt im Wartezimmer. Auch die Facharzt-Terminvermittlung kann aus dem Ausland angestoßen werden, der Termin selbst wird dann für eine Praxis in Deutschland vereinbart. „Mit unseren Telemedizin-Services stehen wir unseren Kundinnen und Kunden immer und überall zur Seite“, erklärt Daniel Bahr. „Egal, wo sie sind, egal, welche Uhrzeit: Sie bekommen verlässliche Antworten auf ihre Fragen zu Gesundheit und Krankheit, ohne warten zu müssen.“ (as)

Bild: © Proxima Studio – stock.adobe.com

 

Heimkapital und REMAX Germany kooperieren

Die Plattform Heimkapital und das Immobilienmaklernetzwerk REMAX Germany haben eine Zusammenarbeit vereinbart. Ab Anfang August können sich interessierte Eigentümer in den REMAX Germany-Standorten persönlich rund um den Immobilienteilverkauf beraten lassen.

Die Immobilienplattform und der Anbieter von Immobilienteilverkauf, Heimkapital, wird exklusiver Partner des Immobilienmaklernetzwerks REMAX Germany. Unter dem Namen „Maxxcapital powered by Heimkapital“ können sich interessierte Immobilieneigentümer ab Anfang August an den mehr als 200 REMAX-Standorten hierzulande persönlich zum Thema Teilverkauf einer Immobilie beraten lassen.

Nachfrage nach Immobilienteilverkauf nimmt zu

Mit der neuen Partnerschaft tragen REMAX Germany und Heimkapital der wachsenden Nachfrage nach Immobilienteilverkauf auch bei Immobilienmaklern Rechnung. Im Rahmen der Kooperation wollen die Unternehmen die langjährige Erfahrung von REMAX Germany mit der Expertise und Infrastruktur von Heimkapital kombinieren. Die Immobilienmakler des Netzwerks REMAX können somit ihre Kundengruppe und ihr Produktportfolio erweitern.

„Die Zinsen für Immobilienkredite haben sich seit Jahresbeginn fast verdreifacht. Dadurch könnte es bei Wohnimmobilien zu einer Preiskorrektur kommen. Der Teilverkauf eröffnet Verkäufern und Käufern gleichermaßen eine weitere Option, Immobilien als Anlageform flexibler zu handeln. Weil der Teilverkauf Sicherheit und Kapitalfreisetzung ermöglicht, lassen sich Investmententscheidungen noch individueller an die eigenen Bedürfnisse anpassen“, erklärt Kurt Friedl, CEO und Gesellschafter von REMAX Germany.

Hoher Informationsbedarf bei Immobilieneigentümern

Heimkapital sieht beim Thema Teilverkauf als noch jungem Produkt auf dem deutschen Markt in Deutschland einen hohen Bedarf an Information und Aufklärung bei Eigentümern. „Mit REMAX Germany haben wir einen vertrauensvollen Partner gewonnen, der mit seinen 850 Maklern in Deutschland mit großer Sachkenntnis zum Teilverkauf beraten kann“, sagt Benedikt Wenninger, Gründer und Geschäftsführer bei Heimkapital. 

Unterstützung für Immobilienmakler

„Maxxcapital powered by Heimkapital“ unterstützt die REMAX-Immobilienmakler im gesamten Prozess. Nach der Registrierung gibt es Schulungen sowie Zugang zum neuen Partnerportal. Die teilnehmenden Immobilienmakler werden zertifizierte Partner von Maxxcapital. Entscheidet sich ein Eigentümer für den Teilverkauf, übernimmt Heimkapital im Anschluss die weiteren wichtigen Prozessschritte für den Immobilienmakler. Hierunter fallen etwa die Abwicklung des Gutachtens zur Marktwertermittlung oder auch die Organisation von Notarterminen. (tk)

Bild: © vegefox.com – stock.adobe.com

 

Geldvermögen in Deutschland schrumpft erstmals seit Jahren

Die Kursstürze an den Börsen und eine verringerte Sparneigung knabberten ordentlich am Geldvermögen der Bevölkerung in Deutschland. Dagegen sind Altersvorsorgeprodukte und Fondsinvestments weiterhin recht beliebt, wie die Deutsche Bundesbank nun mitgeteilt hat.

Die Menschen in Deutschland haben durch den Kurssturz an den Börsen infolge des Ukraine-Krieges im ersten Quartal 2022 in der Summe einige Milliarden Euro verloren. Zum ersten Mal seit zwei Jahren sank das Geldvermögen der privaten Haushalte aus Bargeld, Wertpapieren, Bankeinlagen sowie Ansprüchen gegenüber Versicherungen im Vergleich zum Vorquartal, wie die Deutsche Bundesbank am Freitag in Frankfurt mitteilte. Demnach verringerte sich das Vermögen im Vergleich zum Rekordwert des Schlussquartals 2021 um 36 Mrd. Euro oder 0,5% auf 7.558 Mrd. Euro.

Massive Bewertungsverluste infolge der Kursstürze

Zu dem Rückgang trugen den Angaben zufolge maßgeblich Bewertungsverluste in Milliardenhöhe bei. Die Bundesbank gab bekannt: „Während die privaten Haushalte Forderungen im Wert von 84 Mrd. Euro aufbauten, erlitten sie gleichzeitig Bewertungsverluste im Umfang von 121 Mrd. Euro.“ Und weiter: „Diese Bewertungsverluste waren vor allem auf die Kursstürze am Kapitalmarkt zurückzuführen und betrafen besonders Aktien und sonstige Anteilsrechte (minus 50 Mrd. Euro) sowie Anteile an Investmentfonds (minus 42 Mrd. Euro)“, erläuterte die Bundesbank. Damit erlitten die Privathaushalte die zweithöchsten Bewertungsverluste seit dem Jahr 1999. Noch höher waren sie nur in dem stark durch die Corona-Pandemie geprägten ersten Quartal 2020.

Auch der Sparfleiß lässt nach

Im vergangenen Jahr hatten Privatanleger noch von steigenden Börsenkursen profitiert. Das Geldvermögen war aber auch dank des Sparfleißes der Menschen Ende 2021 auf den Rekordwert von rund 7.625 Mrd. Euro gestiegen. Nach dem Ende vieler Corona-Beschränkungen zu Jahresbeginn legten die Menschen zudem vergleichsweise wenig Geld auf die hohe Kante. Die Bestände an Bargeld und Sichteinlagen etwa auf dem Giro- und dem Tagesgeldkonto stiegen um 12,5 Mrd. Euro auf insgesamt rund 2.161 Mrd. Euro. Im Vorquartal war noch ein Zuwachs von 32 Mrd. Euro verzeichnet worden.

Versicherungen und Investmentfonds weiterhin beliebt

Versicherungen und andere Produkte für die Altersvorsorge sind weiterhin beliebt, wie aus den Zahlen der Bundesbank hervorgeht. Die Bestände legten im ersten Quartal um gut 24 Mrd. Euro zu. In Investmentfonds steckten die Menschen 23 Mrd. Euro an frischem Geld. Mit dem Erwerb von Aktien und sonstigen Anteilsrechten hielten sich Privatanleger dagegen zurück und investierten 8 Mrd. Euro. Im vierten Quartal 2021 waren es noch 14 Mrd. Euro gewesen. Abzüglich der Schulden sank das Nettogeldvermögen der privaten Haushalte im ersten Quartal 2022 gegenüber dem Vorquartal um 55 Mrd. Euro auf 5.527 Mrd. Euro. Immobilienvermögen wird von den Daten hingegen nicht erfasst. (as)

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Wohngebäude: degenia aktualisiert Versicherungsschutz

Die degenia AG hat ihren Versicherungsschutz für Wohngebäude komplett überarbeitet. Neu sind unter anderem der Wegfall der Mindestwindstärke im Schadenfall, die Einführung einer Best-Leistungs- und Besitzstandsgarantie sowie Anpassungen entsprechend der aktuellen Rechtsprechung.

Die degenia AG hat ihren Versicherungsschutz für Wohngebäude komplett überarbeitet. Neue Tarifmerkmale sind unter anderem grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzung, Wegfall der Mindestwindstärke, Best-Leistungs- sowie Besitzstandsgarantie und Inhalte aus der aktuellen Rechtsprechung – und das bei konstanter Versicherungsprämie und stabilem Courtagesatz.

Höhere Sublimits

Konkret ist eine funktionsfähige Rückstauklappe nun nicht mehr Bestandteil in der Deklaration Elementar und wurde im premium- und optimum-Tarif der degenia komplett gestrichen. Zudem verzichtet der Anbieter ab der Tarifvariante premium auf die Mindestwindstärke. Für Kunden wie Vermittler entfallen damit die Beweispflichten. „Alleine schon mit dem neuen Leistungsbaustein Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten oder Sicherheitsvorschriften bieten wir bereits im premium-Tarif großzügigen Schutz mit einem Sublimit von 50.000 Euro. Beim Top-Tarif optimum steigt der Versicherungsschutz für derartige Leistungsfälle auf 500.000 Euro“, erläutert degenia-Vorstand Halime Koppius zum Produktstart.

Besitzstandsklausel und Best-Leistungsgarantie

Über das Wohnflächenmodell verzichtet degenia im neuen Wohngebäudetarif außerdem auf die Ermittlung der Versicherungssumme. Somit besteht Versicherungsschutz bis zum ortsüblichen Neubauwert, sofern das Wohngebäude korrekt beschrieben bzw. die Wohnfläche korrekt angegeben ist. Um für Kunden und Makler einen Wechsel zu degenia attraktiver zu machen, hat der Produktgeber den optimum-Tarif nun mit einer Besitzstandsklausel und einer Best-Leistungsgarantie ausgestattet. Ergänzend hierzu ist gegen Zahlung einer Einmalprämie im Wechselgeschäft zusätzlich eine Konditionsdifferenzdeckung möglich.

Berücksichtigung aktueller Rechtssprechung

Und auch die aktuelle Rechtsprechung wurde bei der Aktualisierung des Tarifwerkes berücksichtigt. So wurde das Fugenurteil – AssCompact berichtete – sowohl im premium- als auch im optimum-Tarif integriert. degenia-Kunden können damit Nässeschäden, die aufgrund defekter Fugen auftreten, beim Versicherer melden. Einfamilienhäuser genießen im premium-Tarif Deckung bis 10.000 Euro, im optimum-Tarif gilt die Deckung bis zur Versicherungssumme. (as)

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