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Assekuranz Leben allgemein

Canada Life tritt der „Community Altersvorsorge“ des IVFP bei

In der vom IVFP gegründeten „Community Altersvorsorge“ können sich Anbietergesellschaften zusammenschließen, die Transparenz in den Tarifdschungel bringen wollen. Canada Life ist nun als erstes LV-Unternehmen der Community beigetreten.

Canada Life tritt als erstes Lebensversicherungsunternehmen der „Community Altersvorsorge“ bei, die vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) mit dem Ziel gegründet wurde, private Rentenversicherungen vergleichbar zu machen. Interessierte Versicherungsunternehmen, die sich der „Community Altersvorsorge“ anschließen wollen, um Transparenz in den Tarifdschungel zu bringen und von den Vorteilen der Gemeinschaft zu profitieren, finden weitere Infos unter www.ivfp.de/CommunityAltersvorsorge.

Tarifvergleiche ohne deterministische Hochrechnungen

Mit fairgleichen.net hat das IVFP im Rahmen der „Community Altersvorsorge“ bereits eine kostenlose Anwendung auf den Markt gebracht, die Tarifvergleiche rein anhand von Tarifmerkmalen ohne deterministische Hochrechnungen vornimmt. Um dort realistische und vergleichbare Ablauf- und Rentenleistungen von privaten Rentenversicherungstarifen ausweisen zu können, sollen im nächsten Schritt Rentenversicherungstarife auf individueller Kundenebene auf Basis stochastischer Simulationen anhand einer Risiko/Chance-Kennzahl (z. B. einer mittleren Ablaufleistung) dargestellt werden. Im ersten Quartal 2020 soll fairgleichen.net um die kundenindividuellen stochastischen Simulationen erweitert werden. Partner für die Tarifintegration und aktuarielle Unterstützung ist die Rokoco GmbH, ein inhabergeführtes mittelständisches Unternehmen mit 30 Aktuaren, Informatikern und Ökonomen. (ad)

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SIGNAL IDUNA: Neues Konzept zur Einkommenssicherung

Ab Anfang Dezember gibt es bei der SIGNAL IDUNA eine komplett überarbeitete BU-Versicherung und eine Grundfähigkeitsversicherung wird neu eingeführt. Letztere richtet sich vor allem an Berufsgruppen, die überwiegend körperlich tätig sind.

SIGNAL IDUNA hat ein neues Konzept zur Einkommenssicherung entwickelt. Ab dem 01.12.2019 wird unter dem Dach SI WorkLife eine komplett neu aufgesetzte Berufsunfähigkeitsversicherung (SI WorkLife EXKLUSIV) angeboten In der überarbeiteten BU wurde unter anderem die Tarifkalkulation für viele Berufsgruppen, beispielsweise Meisterberufe, verbessert. Darüber hinaus wird Selbstständigen im Rahmen der Top-Variante SI WorkLife Exklusiv Plus eine Umorganisationshilfe in Höhe von sechs Monatsrenten gezahlt, wenn sie ihren Betrieb aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in gewohnter Weise führen können. Um eine Berufsunfähigkeit zu verhindern, kann der Arbeitsplatz mithilfe einer Zahlung aus der Versicherung umgebaut werden. Bei Kleinbetrieben unter fünf Mitarbeitern verzichtet die SIGNAL IDUNA auf die Pflicht zur Umorganisation.

Während es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht üblich ist, mit der Beitragszahlung ohne Begründung auszusetzen, gehört die zinslose Beitragsstundung für die Dauer von zwei Jahren bei der SIGNAL IDUNA zum Standardangebot. Der Versicherungsschutz bleibt dennoch voll umfänglich erhalten. Eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall kann jetzt ebenfalls eingebaut werden.

Grundfähigkeitsversicherungen helfen dem Handwerk

Das neue Konzept zur Einkommenssicherung beinhaltet zudem die Neueinführung einer Grundfähigkeitsversicherung (SI WorkLife KOMFORT). SIGNAL IDUNA beobachtet, dass die BU-Absicherung in ihrer Kernzielgruppe Handwerk stagniert. Der Grund: Wegen des Bedingungswettbewerbs ist die BU so stark ausdifferenziert, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis für viele Arbeitnehmer ein zu hohes Niveau erreicht hat. Dies macht den BU-Schutz für Berufsgruppen, die überwiegend körperlich tätig sind, oft zu teuer. Hier will die neue Grundfähigkeitsversicherung Abhilfe schaffen. Sie versichert bestimmte Grundfähigkeiten wie Hören, Gehen oder Autofahren. Sind diese nicht mehr gegeben, wird eine Rente gezahlt. Die Leistungsauslöser für eine Grundfähigkeitsversicherung sind für Kunden leicht nachzuvollziehen und werden unabhängig von der Berufsausübung beurteilt.

In den angebotenen Produktvarianten können entweder zwölf oder 20 Grundfähigkeiten abgesichert werden. Auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz gewährleistet SI WorkLife die versicherte Rente. SIGNAL IDUNA hat in den Grundfähigkeiten-Katalog auch die Nutzung des Smartphones und von öffentlichen Verkehrsmitteln aufgenommen. Der Anspruch auf die volle Rente besteht bereits, wenn nur eine der versicherten Grundfähigkeiten verloren geht. Die Rente wird gezahlt, wenn ein Arzt den Verlust einer Grundfähigkeit für mindestens sechs Monate prognostiziert. Außerdem können Kunden mit einer zusätzlichen Exklusivoption bis zu ihrem 35. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln. (ad)

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mailo: Digitale Versicherung für Autoren und Journalisten

Autoren und Journalisten können sich beim Digitalversicherer mailo nun gegen Vertragsverletzungen und Dokumentenverlust absichern. Schutz gibt es zudem vor Abmahnungen aus Persönlichkeits-, Marken- und Lizenzrechtsverletzungen sowie bei Verstößen gegen Schutz- und Urheberrechte.

Der digitale Gewerbeversicherer mailo bietet ab sofort passgenauen Schutz für Autoren und Journalisten an. Neben Vertragsverletzungen sichert der digitale Gewerbeversicherer seine Kunden auch gegen den Verlust von Dokumenten ab. Zudem sind die Versicherungsnehmer gegen Abmahnungen aus Persönlichkeits-, Marken- und Lizenzrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen Schutz- und Urheberrechte versichert.

„Darüber hinaus bieten wir den freien Autoren und Journalisten mit der Kombination aus Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht die Sicherheit gegen den Anspruch auf Schadensersatz“, so Stephan Best, Leiter für Vertrieb und Marketing bei mailo.

Reputationsschäden deckt die Versicherung für Autoren und Journalisten von mailo ebenfalls ab. Zudem werden die Kosten infolge eines Versicherungsfalls übernommen und Mietsachschäden auf Geschäftsreisen versichert. (ad)

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So steht es um die Unternehmensqualität von Lebensversicherern

Anhand von „Hard Facts“, also Werten aus den Zahlenwerken der jeweiligen Gesellschaften, hat das IVFP jüngst die Unternehmensqualität der Lebensversicherer untersucht. Von 75 näher betrachteten Anbietern erhalten 15 die Höchstnote „exzellent“, 42 sind „sehr gut“.

Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, geht besonders im Bereich der Lebensversicherungen eine langjährige Vertragsbeziehung ein und achtet daher verständlicherweise auch auf die finanzielle Stabilität des jeweiligen Anbieterunternehmens. Run-off-Diskussionen verunsichern die Verbraucher eher. Bei der Frage, wie gut und sicher die jeweiligen Gesellschaften sind, suchen Berater und Kunden nach transparenten und nachvollziehbaren Ratings.

Bewertung anhand von „Hard Facts“

Vor diesem Hintergrund hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) sein aktuelles Rating „Unternehmensqualität von Lebensversicherern“ veröffentlicht. Darin werden 75 LV-Unternehmen überprüft. 210 Punkte werden anhand von 24 Kriterien vergeben, aufgeteilt in die Qualitätsbereiche Stabilität/Größe, Sicherheit, Ertragskraft/Gewinn und Markterfolg. Die einzelnen Kriterien können bestimmten Bereichen eines Lebensversicherungsunternehmens zugeordnet werden, die sich aus der typischen Arbeitsweise von Lebensversicherungsunternehmen ableiten lassen. Dabei zieht das IVFP nur „Hard Facts“ zur Untersuchung heran. Das heißt, in die Qualitätsbewertung gehen nur Werte ein, die sich aus den Zahlenwerken der Lebensversicherungsunternehmen bzw. deren Einbettung in eine Unternehmensgruppe (Konzernbericht) und aus öffentlich zugänglichen Quellen (Geschäftsbericht, Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR), BaFin-Berichte) herauslesen lassen.

So fließen in den Teilbereich „Stabilität/Größe“ beispielsweise Informationen zur Konzernstruktur, zum Bestand an Hauptversicherungen Leben im Geschäftsjahr, zu den gebuchten Bruttobeiträgen im Geschäftsjahr und zum Kapitalanlagenbestand ein. Der Teilbereich „Sicherheit“ nimmt die SCR-, MCR-, EK- und Sicherheitsmittelquoten unter die Lupe und überprüft, ob das Unternehmen Mitglied in einer Sicherungseinrichtung ist. Für gute Bewertungen im dritten Teilbereich – „Ertragskraft/Gewinn“ – sind die RfB-Zuführungsquote, die freie RfB-Quote, die laufende Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen, sowie die Abschluss- und die Verwaltungskostenquote entscheidend. Und im Teilbereich „Markterfolg“ zählen die Zuwachsquote Bestand Leben, die Zuwachsquote des Neuzugangs nach APE-Prämie, die Einmalbetragsquote, die Stornoquote und die BaFin-Beschwerdequote. Außerdem überprüft das IVFP in diesem Teilbereich auch den Bestandsmix des jeweiligen Versicherers und unterzieht das Unternehmen einer Trendanalyse.

15 Versicherer erhalten Gesamturteil „exzellent“

Von den 75 im aktuellen LV-Rating des IVFP untersuchten Lebensversicherern erhalten insgesamt 15 die Höchstnote „exzellent“. Es sind (in alphabetischer Reihenfolge): Allianz, AXA, Condor, Delta Direkt, Deutsche Ärzteversicherung, Dialog, EUROPA, Hannoversche, IDEAL, InterRisk, LV 1871, LVM, R+V, Swiss Life und wgv. Dahinter folgt das Gros von 42 Gesellschaften, die mit „sehr gut“ bewertet werden und 19 weitere Unternehmen.

Mehr Informationen zum aktuellen IVFP-Rating „Unternehmensqualität von Lebensversicherern“ gibt es hier.

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Neues Scoring: Diese Lebensversicherer sind „Herausragend“

ASCORE Analyse hat erstmals ein umfassendes LV-Unternehmensscoring vorgelegt. Die Bilanzexperten haben die Kennzahlen von 68 Lebensversicherungen analysiert und bewertet. An insgesamt zehn Unternehmen verteilten sie die Spitzenwertung „Herausragend“. Auch mit der Zinszusatzreserve (ZZR) und den Nettoverzinsungen hat sich ASCORE in diesem Rahmen beschäftigt.

2018 hat softfair das Analysehaus Ascore Das Scoring GmbH übernommen. Ziel war schon damals ein Unternehmensrating für Lebensversicherungsunternehmen zu erstellen. Nun hat ASCORE das erste LV-Unternehmensscoring vorgestellt. Das Analysehaus hat sich bei der Verteilung der Punkte bewusst gegen ein lineares und für ein Scoring-Verfahren entschieden.

Vier Wertungsbereiche

Analog zum PKV-Unternehmensscoring baut das LV-Unternehmensscoring von ASCORE auf vier Wertungsbereiche: „Erfahrung“, „Sicherheit“, „Erfolg“ und „Bestand“. In diese fließen insgesamt 16 bewertungsrelevante Kennzahlen sowie 24 nicht-bewertungsrelevante Kennzahlen und sechs reine Info-Kennzahlen wie etwa die Ergebnisse anderer Ratinghäuser ein. Für jedes erfüllte Kriterium wird bei der Auswertung ein ganzer oder halber Punkt zugewiesen. Einen Score von 1 erhalten Unternehmen bei Überschreiten oder Erreichen der Benchmark innerhalb der einfachen Toleranz und einen Score von 0,5 Score innerhalb der doppelten Toleranz. So ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die auf maximal sechs Kompasse umgelegt wird.

Zehn Mal Spitzenwertung

Die Spitzenwertung „Herausragend“ bzw. sechs Kompasse erhielten insgesamt zehn von 68 Lebensversicherungsgesellschaften: Allianz Lebensversicherungs-AG, ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G., Condor Lebensversicherungs-AG (p.i.), Continentale Lebensversicherung AG, EUROPA Lebensversicherung AG, Hannoversche Lebensversicherung AG, IDEAL Lebensversicherung a.G., Lebensversicherung von 1871 a.G., R+V Lebensversicherung AG und die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Die Übersicht aller Gesellschaften gibt es hier.

Veränderungen bei der ZZR

Die Analyse hat sich nicht nur mit den einzelnen Unternehmen, sondern auch mit einigen Spezialthemen wie etwa der Zinszusatzreserve (ZZR) beschäftigt. Aufgrund der Einführung des „Korridorverfahrens“ durch das Bundesfinanzministerium für die Berechnung des Referenzzinses hat ASCORE branchenweit einen viel niedrigeren Aufwand für die ZZR beobachtet. Die Gesellschaften mussten weniger von den Bewertungsreserven realisieren, um die ZZR finanzieren zu können. So hat sich die ZZR bei zwei Gesellschaften durch Auflösung insgesamt sogar im Vergleich zum Vorjahr reduziert. 

Nettoverzinsungen sinken

Die Nettoverzinsung ist derweil laut ASCORE von 4,52% in 2017 auf 3,57% in 2018 gesunken. Die neu eingeführte modifizierte Nettoverzinsung ist zugleich von 3,31 auf 3,20% gefallen. Darüber hinaus wurde das Kapitalanlageergebnis insgesamt weniger durch die ZZR belastet. Als Folge ist die Ergebnis-Quote von 8,48% auf 9,68% gestiegen. Auch den Versicherten konnte insgesamt mehr von dem Rohüberschuss zugeführt werden. Waren es 2017 nur 81,14% gewesen, flossen ihnen 2018 im Schnitt 85,39% zu.

Mehr zur Studie

Die vollständige Ergebnisliste des ASCORE LV-Unternehmensscorings können ab sofort auch auf https://www.dasscoring.de/scorings abgerufen werden. Anwender des ASCORE Navigators können die Einzel- und Detailergebnisse direkt im Programm einsehen. Zudem werden die Unternehmenswertungen ab November in den LV-Vergleichslösungen von softfair als qualitativer Filter innerhalb der Berechnungsvorgaben nutzbar sein. (mh)

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DKM 2019: Der hybride Makler macht das Rennen

Über 17.500 Messeteilnehmer fanden in diesem Jahr den Weg zur DKM 2019. 358 Aussteller präsentierten ihre Produkte und Dienstleistungen. Die Botschaft der Vermittlermesse war eindeutig: Der persönliche Vertrieb hat eine gute Zukunft, wenn er den Weg der Digitalisierung mitgeht. Platz gebe es für ihn sowohl in möglichen Ökosystemen als auch beim Fortschreiten von Künstlicher Intelligenz (KI). „Try and Error“ wird dabei zu einer Art Leitmotiv der Branche.

Einfach mal ausprobieren gehörte lange Zeit nicht zum Handlungsrepertoire der Finanz- und Versicherungswirtschaft. Das hat sich geändert. Start-ups haben es vorgemacht, dann wurden die Manager der Gesellschaften und schließlich auch die Vermittler mutiger. Auf der DKM 2019 wurde regelrecht begeistert von den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung gesprochen.

Visionen von morgen und das Lösen ungeklärter Fälle

Die DKM 2019, die vom 22. bis 24.10.2019 in der Messe Dortmund stattfand, war jedenfalls eine Gesprächsplattform für die Entwicklungen von morgen. In vielen Einzelgesprächen fühlten Vorstände, Direktoren und Maklerbetreuer der Gesellschaften vor, was Makler, Pools und Vertriebe im nächsten Jahr auf Produktseite und prozessual erwarten oder ließen ihre in der Umsetzung befindlichen Angebote auf den Prüfstand stellen. Gleichermaßen war die DKM Arbeitsmesse, auf der anliegende Projekte, Fragen und ungeklärte Angelegenheiten gleich mitgelöst werden konnten. Auf Nachfrage erklärten Aussteller und Fachbesucher, dass es zwar immer wieder zu neuen Kontaktanbahnungen auf der DKM käme, die Kontaktpflege und konkrete Terminvereinbarungen aber immer mehr an Bedeutung gewinnen würden.

Digitalisierung schlägt Regulierung

Über Regulierungsmaßnahmen wurde auf der Leitmesse der Finanz- und Versicherungswirtschaft natürlich auch gesprochen. Über das Aufreger-Thema Nr. 1, dem Provisionsdeckel, wurde zwar mit viel Herzblut diskutiert, doch die andauernde Verschiebung einer politischen Entscheidung führte in Dortmund auch schon mal dazu, das Thema zur Seite zu schieben. Die Digitalisierung lief damit sogar dem Provisionsdeckel den Rang ab.

Der hybride Makler

Wobei dem Anlass entsprechend die einhellige Meinung vorherrschte, dass es trotz Digitalisierung, neuen Ökosystemen oder KI den persönlichen Vertrieb immer weiter geben werde. Da wird zunächst auch schon einmal die Rivalität zwischen Vertreter und Makler hintenangestellt. Dem Anlass der Maklermesse entsprechend hieß das vorgetragene Mantra der DKM dann aber doch, dass dem „hybriden Makler“ die Zukunft gehöre.

In diese Kerbe schlägt auch Konrad Schmidt, Geschäftsführer des DKM-Veranstalters bbg bei seinem Messefazit: „Die Digitalisierung eröffnet der Branche – sei es Anbieter oder Vermittlerbetriebe – ganz neue Möglichkeiten. Makler und Gesellschaften sind gefordert, ihre Prozesse zu optimieren und dennoch die Bedeutung der menschlichen Empathie nicht zu unterschätzen – dem hybriden Makler gehört die Zukunft.“

Produktgeber und Versicherer, das zeigte die DKM sehr deutlich, arbeiten deshalb an zahlreichen Lösungen, um Makler in die Lage zu versetzen – im Branchenjargon spricht man heute vom „enablen“ – die Kundenbedürfnisse der Zukunft zu erfüllen und dabei auch in den eigenen Betriebe hinein effizient zu bleiben. Ein Beleg dafür, dass die Versicherungsmakler wichtige Partner der Finanz- und Versicherungswirtschaft bleiben, zeigt auch die hohe Ausstellerzahl der DKM: 358 Anbieter waren in Dortmund dabei. Nahezu ausverkauft bedeutet dies für den Veranstalter, der sich auch über ein positives Feedback freuen konnte, was den gelungenen Umbau der Messe Dortmund und die vielfältige Gestaltung der Messeflächen – etwa durch die modernen Themenparks – betrifft. (bh)

Weitere Informationen zur DKM 2019: www.die-leitmesse.de, www.dkm365.de

DKM 2020: 27. bis 29.10.2020, Messe Dortmund

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Klaus Kaldemorgen über Altersvorsorge ohne Garantien

 

Sterbegeldversicherer Monuta kooperiert mit Online-Bestatternetzwerk Funeria

Im immer vielfältiger werdenden Bestattungsmarkt kooperiert nun die deutsche Niederlassung des niederländischen Sterbegeldversicherers Monuta mit dem digitalen Bestatternetzwerk Funeria. So sollen Kunden eine ganzheitliche Betreuung rund um die Thematik erhalten.

Die deutsche Niederlassung des niederländischen Sterbegeldversicherers Monuta kooperiert mit dem digitalen Bestatternetzwerk Funeria. Die Partnerschaft ermöglicht Kunden eine ganzheitliche, kompetente Betreuung, sie erhalten von präventiven Vorsorge-Dokumenten über die finanzielle Absicherung bis hin zur Bestattung alles aus einer Hand.

Für Monuta – in den Niederlanden seit fast 100 Jahren Bestatter der niederländischen Königsfamilie – eröffnet die Partnerschaft ein zuverlässiges Bestatternetzwerk, das auch über einen langjährigen Zeitraum hinweg Preis- und Qualitätsgarantien abgeben kann. Funeria ist ein inhabergeführtes Unternehmen aus Berlin, das seit 2016 ein bundesweites Netzwerk aus Qualitätsbestattern aufgebaut hat. Kunden planen die Bestattung online, betreut werden sie dann durch Partner-Bestatter vor Ort. Sie profitieren von transparenter Kostengestaltung und einfach verständlichen Angeboten bei unbegrenzter Laufzeit.

Bestattungsmarkt im Wandel

Der Bestattungsmarkt ist im Wandel. Wünsche für die eigene Bestattung werden vielfältiger. So steigt die Nachfrage nach naturnahen Bestattungen, wie Baum- oder Waldbestattungen, aber auch ausgefalleneren Arten wie aus der Asche gepresste Erinnerungsdiamanten oder Ballon-Bestattungen. Entsprechend schwemmen zahlreiche neue Bestattungsinstitute den Markt und machen Kunden den Überblick schwer: Seit 1998 ist die Anzahl an Bestattungsunternehmen laut Statistikportal Statista bis heute um rund 1.000 Neugründungen auf über 5.400 gestiegen – das entspricht einer Steigerung um knapp 19%. (ad)

Bild: Dr. Philipp Wapler (l.), einer der Gründer und Geschäftsführer von Funeria, und Oliver Suhre (r.), Generalbevollmächtigter der Monuta Versicherungen Deutschland. © Andrea Schwarz/Monuta

 

AssCompact AWARD – Private Vorsorge 2019

Alle Jahre wieder klärt AssCompact im Rahmen der AWARD-Studie darüber auf, wie sich die Situation in der privaten Vorsorge darstellt. In der Studie „AssCompact AWARD – Private Vorsorge 2019“ wurde erneut untersucht, welche Produkte wie häufig vermittelt werden und welche Versicherer beliebt bei den Maklern sind.

Wie im Vorjahr wurden die vier Kategorien Klassisch/Klassik Plus, Fondsgebunden mit Garantien, Fondsgebunden ohne Garantien und Indexpolicen untersucht.

Ansprechpartner:

Studienbestellung

Florian Stasch, stasch@bbg-gruppe.de, 0921 75758–38

Inhalt und Konzeption

Dr. Christian Durchholz, durchholz@bbg-gruppe.de, 0921 75758–35

Bild: © DDRockstar – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Florian Stasch
Dr. Christian Durchholz

Möglichkeiten alternativer Vergütungen für Versicherungsmakler

Ob nun wirtschaftliches Interesse oder Kundenwunsch – Versicherungsmakler denken immer häufiger über das Einführen von Honoraren nach. Uneinigkeit herrscht dabei immer wieder darüber, was erlaubt ist und was nicht. Philipp Bauer LL.M. und Norman Wirth von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte beziehen eine klare Position und erklären, worauf es bei alternativen Vergütungsformen ankommt.

Das Interesse von Versicherungsmaklern an alternativen Vergütungsmodellen, insbesondere Produkte gegen ein gesondertes Honorar zu vermitteln, nimmt weiterhin zu. Dies geht jedoch nicht ausschließlich auf wirtschaftliche Interessen der Vermittler infolge abnehmender Provisionen zurück. Auch viele Kunden wünschen sich von ihren Vermittlern eine individuelle, unabhängige und hochqualitative Beratung, die auch alternative Versicherungs- und Vergütungskonzepte berücksichtigt.

Die Abschlussvergütung

Unter Honorarvermittlung versteht man die Vermittlung von Produkten gegen ein gesondertes, vom Kunden zu zahlendes Entgelt, während bei der Provisionsvermittlung die Vergütung des Vermittlers regelmäßig durch den Produktgeber, also die Versicherungsgesellschaft, erfolgt. Die Vermittlung gegen Honorar ist grundsätzlich zulässig. Sie ist auch nicht nur auf solche Produkte beschränkt, für die der Vermittler keine Provision vonseiten des Produktgebers erhält. Denn im Rahmen der Privatautonomie ist die Frage der Vergütung grundsätzlich frei verhandelbar. Einschränkungen der Honorarvermittlung ergeben sich jedenfalls nicht aus der Gewerbeordnung, da darin an keiner Stelle der Wille des Gesetzgebers ausgedrückt ist, dass die Vergütung des Versicherungsmaklers regelmäßig oder gar ausschließlich vom Produktgeber zu erfolgen hat. Insbesondere gilt es hierbei zu berücksichtigen, dass Beschränkungen des Vermittlungshonorars oder der Provisionen als Berufsausübungsbeschränkung verfassungsrechtlich bedenklich sein könnten.

Ist die Entgegennahme von Kundenhonoraren weiterhin grundsätzlich erlaubt?

Zwar gab es im Zuge der Änderung der Gewerbeordnung im Jahr 2017 ernsthafte Pläne, ein Honorarannahmeverbot für Versicherungsvermittler einzuführen, letztlich scheiterte die Umsetzung aber an dem gut begründeten Widerstand der Versicherungsmaklerverbände wie AfW und BDVM. Entsprechend ist die Entgegennahme von Kundenhonoraren auch weiterhin grundsätzlich erlaubt. Dies gilt unseres Erachtens und ungeachtet von hiergegen teilweise geäußerten Bedenken auch dann, wenn ein Versicherungsmakler bereits vom Produktgeber eine Provision erhält und auch unabhängig davon, ob die Vermittlung gegenüber einem Unternehmer oder einem Verbraucher erfolgt.

Zwar gestattet § 34d Abs. 1 Satz 8 GewO die rechtlich geprägte Beratung durch Versicherungsmakler nur gegenüber Unternehmern und deren Beschäftigten. Diese Norm ist jedoch nur dann anwendbar, wenn der Versicherungsmakler keine Vermittlungsabsicht verfolgt, sondern nur eine von der Produktvermittlung isolierte rechtlich geprägte Versicherungsberatung erbringt. Hiervon nicht erfasst ist die zwingend der Vermittlung vorausgehende Beratung in Vermittlungsabsicht. Daher kann der Versicherungsmakler Netto- wie auch Bruttopolicen sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern gegen zusätzliches Abschlusshonorar vermitteln.

Erfolgsabhängig oder nicht?

Überwiegend vertreten wird dazu dann auch, dass aus § 34d Abs. 1 Satz 8 GewO indirekt folgt, dass der Verbraucher ein zuvor versprochenes Honorar nur dann schuldet, wenn sich die Vermittlungsabsicht des Vermittlers manifestiert hat und der Vermittler dem Verbraucher erfolgreich eine Versicherung vermitteln konnte. Kommt ein Vermittlungserfolg hingegen nicht zustande, kann der Vermittler eine erfolgsunabhängige Vergütung nur von Unternehmern oder Freiberuflern verlangen.

Transparenz gegenüber dem Kunden ist ausschlaggebender Faktor

Sofern ein Versicherungsmakler mit einem Kunden eine von ihm zu zahlende Vergütung vereinbart, obwohl er bereits vom Versicherer Provision für die Vermittlung erhält, hat der Vermittler dies gegenüber dem Kunden transparent offenzulegen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Kunde von der Neutralität des Vermittlers ausgeht, die jedoch in Anbetracht der vom Produktgeber gewährten Provision zumindest bezweifelt werden kann.

Diese Bedenken teilte auch der Gesetzgeber in seinem Entwurf zur Änderung der Gewerbeordnung von 2017. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können diese Bedenken jedoch keinesfalls ein pauschales und unverhältnismäßiges Verbot der Honorarvermittlung begründen. Berechtigten Transparenzbedenken ist durch eine Erhöhung der Transparenz zu begegnen. Der Vermittler, der sich sowohl ein Honorar von seinem Kunden als auch eine Provision von dem Versicherer versprechen lässt, hat die vom Produktgeber erhaltene Vergütung entsprechend gegenüber dem Kunden in Euro und Cent offenzulegen.

Dies mag in Anbetracht der Kostensensibilität der Verbraucher schwerlich vermittelbar sein, ist jedoch keinesfalls ausgeschlossen, sofern man den Kunden davon überzeugen kann, dass sich auch für ihn Vorteile aus der Honorarvermittlung ergeben.

Die Betreuungsvergütung

Nachdem nun im ersten Teil festgestellt wurde, dass sich der Versicherungsmakler neben den Abschlussprovisionen ein zusätzliches Abschlusshonorar vom Kunden versprechen lassen kann, stellt sich weiter die Frage, ob auch für Betreuungsleistungen nach § 1a Abs. 1 Nr. 4 VVG in Verbindung mit § 59 Abs. 1 VVG, für die der Versicherungsmakler bereits Betreuungsprovisionen erhält, ein zusätzliches Betreuungshonorar mit dem Kunden vereinbart werden kann.

Gibt es eine Beschränkung für Zusatzvergütungen?

Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass dies nicht möglich ist, da diese Betreuungsleistungen als Hauptleistungen des Maklervertrags bereits mit Betreuungsprovisionen abgegolten seien. Diese restriktive Ansicht kann jedoch letztlich nicht überzeugen. So ergibt sich auch hinsichtlich der Betreuungsprovisionen aus dem Gesetz jedenfalls keine Beschränkung dahingehend, dass der Makler hierfür keine zusätzliche Vergütung vom Kunden verlangen könne. Wenn der Versicherungsmakler schon für die Vermittlung vom Kunden ein zusätzliches Honorar verlangen kann, dann muss dies erst recht für aus der Vermittlung folgende Pflichten des Maklers gelten.

Und wieder geht es um die Transparenz

Jedoch ist auch bei einer Vereinbarung über ein Bestandspflegehonorar besonderes Augenmerk auf die Transparenz gegenüber dem Versicherungsnehmer zu legen. So hat der Versicherungsmakler, wenn er sich vom Kunden ein Bestandspflegehonorar versprechen lässt, analog zu der Offenlegung der Abschlussprovisionen die von ihm erhaltenen Bestandspflegeprovisionen gegenüber dem Kunden offenzulegen. Auch kann der Makler die Erbringung von Betreuungsleistungen nur dann von der Zahlung eines zusätzlichen Honorars abhängig machen, wenn der Makler hierzu bisher nicht auf Grundlage eines besehenden Vertrags verpflichtet ist.

Dass Vermittler sich für Dienstleistungen außerhalb der Maklerpflichten, für die also auch die Zulassung nach § 34d GewO nicht erforderlich ist oder die über die originären Pflichten hinausgehen (zum Beispiel regelmäßiger Hausbesuch, sortieren der Versicherungsunterlagen, Kunden-App), gesondert vergüten lassen dürfen, ist inzwischen weitgehend unstreitig. Was diesbezüglich genau geht und welche Abgrenzungen doch zu beachten sind, sollte Gegenstand anwaltlicher Beratung sein.

Den Artikel lesen Sie auch in der AssCompact 09/2019, Seite 130 f. und in unserem ePaper.

Bild: © New Africa – stock.adobe.com

 

So (un-)sichtbar sind die Versicherer im Internet

Die Marktforschungsberatungsgesellschaft research tools hat die Internetauftritte deutscher Versicherer analysiert. Insgesamt haben die Experten dabei 100 Versicherer in den vier Kategorien Suchtreffer, Suchanzeigen, Vergleichsportale und Social Media untersucht. Bei den Top-Platzierten herrscht dabei viel Bewegung.

Der Internetauftritt von allianz.de verzeichnet laut der „Studie eVisibility Versicherungen 2019“ von research tools gleich in zwei Onlinekategorien die beste Sichtbarkeit aller Versicherer im Internet. Sowohl über Suchtreffer, als auch in Vergleichsportalen stellt die Allianz den sichtbarsten Anbieter. In der Kategorie Suchanzeigen hebt sich die Deutsche Familienversicherung mit starker eVisibility von den Mitbewerbern ab, in den Social Media steht CosmosDirekt an vorderster Stelle.

eVisibility in Social Media legt zu
So (un-)sichtbar sind die Versicherer im Internet

In den sozialen Medien stellt YouTube laut research tools im Vergleich mit Facebook und Twitter die stärkste Plattform. Unter den Top 30-eVisibility Versicherern zeigen lediglich drei Anbieter keine Social-Media-Sichtbarkeit. Insgesamt erzielen 59% aller ermittelten Versicherer eVisibility in den sozialen Netzwerken. Damit hat die Sichtbarkeit der Versicherer in den Social Media im Vergleich zur eVisibility-Vorgängerstudie aus dem Jahr 2018 um zwei Prozentpunkte zugelegt. Gleichzeitig ist der Anteil der Anbieter in Vergleichsportalen leicht zurückgegangen. Die Sichtbarkeit liegt hier nun bei einem Anteil von 51%.

Die Versicherer mit der stärksten Dynamik

Die Internetsichtbarkeit ist bei einigen Versicherern gekennzeichnet durch eine starke Dynamik. Im Vergleich zur eVisibility-Vorgängerstudie weisen die Internetauftritte von alte-leipziger.de, diebayerische.de, degenia.de, travelsecure.de sowie wuerttembergische.de eine weit stärkere Sichtbarkeit auf und platzieren sich im aktuellen Ranking unter den Top 30-Versicherern. Auch verti.de konnte seine Internetsichtbarkeit verbessern und steht nach der Umfirmierung deutlich besser da als zuvor.

Zehn Sieger in zwölf Produktgruppen

Bemerkenswert ist laut research tools, dass in den verschiedenen Produktgruppen häufig unterschiedliche Top-Anbieter zu finden sind. In zwölf Produktgruppen belegen zehn verschiedene Versicherer die ersten Ränge. Hier herrscht hinsichtlich der Top-Platzierten viel Bewegung. Drei Viertel der Top-Anbieter präsentieren sich im Vergleich zur Vorgängerstudie aus dem Jahr 2018 neu als sichtbarster Anbieter der jeweiligen Produktgruppe. Auffällig ist das Fehlen des Gesamtersten allianz.de unter den Erstplatzierten der Produktgruppen. Darin zeigt sich der im Vergleich zum Vorjahr verminderte Vorsprung vor den Verfolgern.

Top-Anbieter eVisibility Versicherungen 2019 nach Produktgruppe
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: hannoversche.de
  • Hausratversicherung: huk24.de
  • Haftpflichtversicherung: axa.de
  • Kfz-Versicherung: huk24.de
  • Pflegeversicherung: ergo.com bzw. ergo.de
  • Private Krankenversicherung: hansemerkur.de
  • Rechtsschutzversicherung: arag.de
  • Reiseversicherung: reiseversicherung.de
  • Riester-Rente: union-investment.de
  • Risikolebensversicherung: hannoversche.de
  • Unfallversicherung: cosmosdirekt.de
  • Zahnzusatzversicherung: diebayerische.de
Über die Studie:

Die „Studie eVisibility Versicherungen 2019“ von research tools erscheint in gleicher Konzeption bereits zum vierten Mal. Die Studie untersucht auf 71 Seiten die Präsenz der Top 100 Versicherer in den vier Onlinekategorien Suchtreffer, Suchanzeigen, Vergleichsportale und Social Media. Damit zeigt die Studie die Sichtbarkeit der Anbieter im Internet auf und gibt einen umfassenden Wettbewerbsüberblick. Ein Ranking eVisibility listet diese Anbieter unter Berücksichtigung der Kategorie- und Gesamtpunktzahl. Insgesamt 149 Anbieter sind sortiert nach Rängen.

Weitere Informationen zur Studie finden Sie hier.

Die Bestellung der Studie ist bequem per Mail an researchtools@bbg-gruppe.de möglich.

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