Bedeutung für Makler
Das Quotenvorrecht ist kein akademisches Randthema, sondern betrifft das tägliche Massengeschäft in der Rechtsschutzversicherung. Makler müssen ihre Kunden nicht nur über die Existenz des Selbstbehalts informieren, sondern auch über dessen Rückflusschance. Unterbleibt dieser Hinweis, droht Haftung. Denn der Makler ist nach ständiger Rechtsprechung treuhänderischer Sachwalter des VN. Er schuldet nicht nur die Auswahl eines geeigneten Versicherungsschutzes, sondern auch die Aufklärung über wesentliche Risiken und Besonderheiten. Wird das Quotenvorrecht übersehen, kann der Makler im Ergebnis so behandelt werden, als wäre er selbst Versicherer. Ohne eine saubere Beratungsdokumentation ist die Verteidigung schwierig. Den Makler trifft eine sekundäre Darlegungslast: Er muss darlegen können, dass er ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Ohne schriftliche Unterlagen gelingt dies selten.
Verjährung als Risiko
Besonders gefährlich ist die Verjährung. Ansprüche gegen den Rechtsschutzversicherer beginnen regelmäßig mit Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände, also meist mit Vorliegen des Kostenfestsetzungsbeschlusses. Ob der VN die Rechtslage richtig einschätzt, spielt keine Rolle. Viele Ansprüche verjähren daher, ohne dass sie je geltend gemacht werden. Gegen den Makler sieht es anders aus: Der VN darf darauf vertrauen, korrekt beraten zu werden. Die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs beginnt erst, wenn der VN erkennt, dass er falsch beraten wurde. Das führt in der Praxis dazu, dass Ansprüche gegen den Versicherer längst verjährt sind, die Maklerhaftung aber noch offen ist. Dieses Auseinanderfallen der Fristen verschärft das Haftungsrisiko erheblich. Kunden, die Jahre später von der Existenz des Quotenvorrechts erfahren, wenden sich nicht mehr an den Versicherer – sondern an den Makler.
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