Handlungsempfehlungen für Makler
Makler sollten ihre Beratungsunterlagen so gestalten, dass das Quotenvorrecht zwingend erwähnt wird. Empfehlenswert sind standardisierte Merkblätter, die bei Vertragsabschluss übergeben und vom Kunden quittiert werden. Nach einem Prozessausgang sollte überprüft werden, ob der Selbstbehalt tatsächlich zurückerstattet wurde. Gerade bei Teilobsiegen oder Kostenausgleichungen muss der Mandant darauf hingewiesen werden, dass ihm ein Bereicherungsanspruch zustehen kann. Es ist zudem ratsam, Fristen zu überwachen und den Mandanten aktiv darauf hinzuweisen, dass er seinen Anspruch rechtzeitig geltend machen muss. Selbst wenn es im Einzelfall nur um wenige hundert Euro geht, summieren sich diese Beträge im Massengeschäft erheblich. Kommt es dann zu einer Welle von nachträglichen Regressen, sind Makler die ersten Adressaten. Prävention ist daher rechtlich wie wirtschaftlich geboten.
Fazit: Aufklären, dokumentieren, begleiten
Das Quotenvorrecht ist ein elementarer Schutzmechanismus des Versicherungsnehmers. Gerade in der Rechtsschutzversicherung mit ihren typischen Selbstbehalten kommt ihm erhebliche praktische Bedeutung zu. Wer als Makler diesen Aspekt übergeht, läuft Gefahr, für den Verlust von Ansprüchen einzustehen. Besonders die Verjährungsproblematik macht das Risiko brisant: Während der Anspruch gegen den Versicherer oft verjährt ist, kann der Makler noch Jahre später in Anspruch genommen werden. Die Lösung ist einfach: Aufklären, dokumentieren, begleiten. Nur so lässt sich Haftung vermeiden. Am Ende entscheidet nicht nur die juristische Dogmatik, sondern die Qualität der Beratung – und die zeigt sich darin, ob Mandanten ihren Selbstbehalt zurückerhalten oder nicht.
Lesen Sie auch:
Rechtsschutz: Makler favorisieren diese Schadenregulierer
Verhältnis „Versicherer-Anwaltschaft“ immer angespannter
Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.
Seite 1 Rechtsschutz: Haftungsfalle Quotenvorrecht
Seite 2 Bedeutung für Makler
Seite 3 Handlungsempfehlungen für Makler
Dr. Tim Horacek - Anmelden, um Kommentare verfassen zu können
Leserkommentare
Comments
Rechtsschutz: Haftungsfalle Quotenvorrecht
Hallo Herr Dr. Tim Horacek, warum ist bei diesen Abläufen nicht auch der RA im Boot für die Aufklärung, zumal der RA Zeitnahm mit der Verhaldung und dem Ergebnis vertraut ist. Oftmals erhalten wir als Makler weder vom Ergebnis und werden nicht eingebunden vom RA sowohl auch nicht vom VN - Kunden. Selbst die Rechtsschutz Versicherung informiert uns als Makler nicht oft, über einen anstehenden oder laufenden Rechtsfall, nicht mal zum Ergebnis. Manche VU verstecken sich vielleicht als Begründung hinterm Datenschutz. Wir bekommen als Vers.-Makler nicht mal Daten vom Versicherer gespiegelt, obwohl wir die pers. Daten vom VN übermittelt haben mfg Klink
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können