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9. Februar 2026
Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

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Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

Warum geraten Versicherungsmakler beim Streit um den Begriff „Unabhängigkeit“ in die Defensive – und warum bleibt eine klare Positionierung der Interessenvertreter aus? Makler Alexander Koch kritisiert die verkürzte Deutung des OLG-Urteils Dresden und plädiert für mehr Differenzierung.

Ein Kommentar von Alexander Koch, Versicherungsmakler und Geschäftsführer der UFKB GmbH

Vor gut einem Jahr haben wir an dieser Stelle gefragt: „Wer schützt uns Makler vor der Verbraucherzentrale?“ Diese Frage ist heute aktueller denn je. Allerdings müssen wir sie um einen Aspekt erweitern, der uns zunehmend beschäftigt:

Warum stehen Versicherungsmakler plötzlich allein da, wenn es um existenzielle Begriffe unseres Berufsstands geht – und warum reißen sich unsere Interessenvertreter und Verbände nicht darum, in solchen Fällen die Branche und den Ruf des Versicherungsmaklers zu verteidigen?

Ein Urteil, viele Reaktionen – aber wenig Differenzierung

Auslöser der aktuellen Debatte ist das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 28.10.2025, Az. 14 U 1740/24). Ein Urteil, das in der öffentlichen Wahrnehmung schnell zu einer scheinbar einfachen Botschaft verkürzt wurde: Der Versicherungsmakler darf sich nicht mehr unabhängig nennen.

Was dabei häufig untergeht: Das Urteil ist kein berufsrechtliches Grundsatzurteil, sondern ein wettbewerbsrechtliches Urteil zur konkreten Außendarstellung in einem Einzelfall. Es ist – wie so viele Urteile dieser Art – ein Mischurteil, in dem mehrere Themen zusammenkamen. Die Frage der „Unabhängigkeit“ war dabei nur ein Teilaspekt.

Gerade diese Verkürzung ist problematisch, denn sie blendet aus, dass die Rolle des Versicherungsmaklers seit Jahrzehnten höchstrichterlich geprägt ist – unter anderem durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Stellung des Maklers als Sachwalter des Kunden. Diese Sachwalterstellung begründet weitreichende Pflichten gegenüber dem Mandanten und steht systematisch für eine vom Versicherer unabhängige Interessenvertretung.

Auch wir, die UFKB GmbH, wurden von der Verbraucherzentrale verklagt. Einen Überblick über den bisherigen Verlauf unseres Verfahrens und unsere Einordnung – einschließlich der Zusammenfassung der gesamten Debatte – haben wir fortlaufend auf unserer Website dokumentiert.

Worum es bei der UFKB GmbH ging – und worum ausdrücklich nicht

An dieser Stelle ist eine klare Differenzierung zwingend erforderlich. Nicht Gegenstand unseres Verfahrens ist das Thema „unabhängige Versicherungsberatung“. Diesen Begriff haben wir nie verwendet, nie beworben und nie für uns in Anspruch genommen.

Unabhängige Versicherungsberatung wird gesetzlich sowohl dem Versicherungsberater als auch dem Honorarberater zugeordnet. Genau diese Form der Beratung haben wir bewusst nicht angeboten. Ganz im Gegenteil: Auf unserer Internetseite haben wir von Anfang an eine klare Abgrenzung zum Honorarberater vorgenommen und transparent dargestellt, dass wir keine Versicherungsberatung im honorarrechtlichen Sinne erbringen.

Die UFKB GmbH ist und bleibt ein unabhängiges Maklerhaus im strukturellen Sinne – und genau diese strukturelle Unabhängigkeit war von Beginn an der Kernpunkt unserer Darstellung.

Trotzdem wird das Thema „unabhängige Versicherungsberatung“ immer wieder in unser Verfahren hineingezogen – obwohl es uns sachlich nicht betrifft. Zugleich ist nicht zu verkennen, dass die rechtliche Einordnung dieses Themenkomplexes durchaus kontrovers diskutiert wird. Insbesondere im Zusammenspiel von Maklerrecht, Maklerhaftung und der Stellung des Maklers als Sachwalter des Kunden existieren unterschiedliche gutachterliche Auffassungen und rechtliche Bewertungen. Gerade deshalb ist die saubere Trennung zum tatsächlichen Streitgegenstand unseres Falls so wichtig.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Manfred Körber… am 10. Februar 2026 - 09:12

Ich kann den Worten von Alexander Koch nur zustimmen! Offenbar verlieren sich Berufsverbände – bzw. deren Juristen oft zu sehr in der juristischen Ebene. Wobei ich das nicht per se verurteile. Der Verbraucherschutz ist wichtig und hat seinen Teil dazu beigetragen – und tut dies fortlaufend – um die Verbraucher zu schützen. Aber wovor konkret bei der Fragestellung „Ist ein Versicherungsmakler unabhängig“ – oder darf er diese Formulierung nicht nutzen, weil seine Vergütung (Courtage) vom Versicherer entrichtet wird? Wie Herr Koch schreibt, geht es doch um das Verständnis des Versicherten – wie es auch im allgemeinen Sprachgebrauch zu verstehen ist. Mehr braucht man dazu nicht zu sagen. 

Die Interessenvertretung unseres Berufsstandes hat meines Erachtens auch bereits beim Thema „Schadenregulierung durch Versicherungsmakler“ falsch reagiert. Im BGH-Urteil aus 2016 ging es damals um einen Fall einer Regulierung eines Haftpflichtschadens mit vorheriger Haftungsprüfung. Dies wurde seitens des juristischen Berufsstandes zurecht kritisiert. Was aber hier auch nicht differenziert wurde und wird ist die Frage der Schadenregulierung z. B. bei Sachversicherungsverträgen. Hier ist der Makler, der oftmals ein eigenes Vertragswording in den vermittelten und betreuten Verträgen hat und die Inhalte und Lesart oftmals besser kennt als der Versicherer selbst, den Möglichkeiten beraubt worden Dienstleistung meist schnell und unkompliziert gegenüber seinem Mandanten zu erbringen. Das ist keine Rechtsberatung und fällt unmittelbar in das Tätigkeitsprofil des Maklers „die Interessen seiner Mandanten zu vertreten“. Hier hätte ich mir von den Versicherungsmaklerverbänden gewünscht dagegen zu halten – das blieb leider aus!

Fazit: Der Berufsstand des Versicherungsmaklers wird leider von vielen Seiten torpediert – und wir haben oftmals keine Chance Gehör zu finden!

 

Manfred Körber,

mk secur Versicherungsmakler AG

Vorstand der Interessengemeinschaft bayerischer Versicherugnsmakler e. V., IGBV e. V.

Gespeichert von Thomas Billerb… am 10. Februar 2026 - 10:56

Der Beitrag von Alexander Koch bringt auf den Punkt, woran es der aktuellen Debatte mangelt: an Differenzierung, rechtlicher Präzision und klarer Einordnung. Umso wichtiger ist es, festzuhalten, dass der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler BDVM genau hier nicht abgetaucht ist, sondern Haltung zeigt. Mit der Einholung eines wissenschaftlich fundierten Gutachtens und einer klaren Kommunikation macht unser Verband deutlich: Die strukturelle Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers ist kein Werbeslogan, sondern Wesenskern des Berufsbildes.

Gerade in Zeiten verkürzter Schlagzeilen und pauschaler Deutungen braucht es Interessenvertreter, die juristische Einzelfallentscheidungen einordnen, statt sie zu verallgemeinern. Der BDVM tut genau das – sachlich, differenziert und standhaft. Das ist nicht nur im Interesse der Makler, sondern auch im Sinne der Verbraucher und der rechtsstaatlichen Klarheit.

Thomas Billerbeck