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9. Februar 2026
Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

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Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

Warum geraten Versicherungsmakler beim Streit um den Begriff „Unabhängigkeit“ in die Defensive – und warum bleibt eine klare Positionierung der Interessenvertreter aus? Makler Alexander Koch kritisiert die verkürzte Deutung des OLG-Urteils Dresden und plädiert für mehr Differenzierung.

Es geht um strukturelle Unabhängigkeit, also um Ungebundenheit

Dabei ist uns wichtig: „Ungebundenheit“ mag juristisch ein hilfreicher Begriff sein. Im allgemeinen Sprachgebrauch und im Verständnis normaler Mandanten ist es jedoch aus unserer Sicht ganz selbstverständlich das Wort „Unabhängigkeit“, das genau diese strukturelle Freiheit beschreibt. Wir halten es deshalb für falsch, Wortakrobatik zu betreiben und einen im Volksmund klar besetzten Begriff so umzudeuten, dass er nur noch juristisch „passt“, für den normalen Menschen aber sprachlich und inhaltlich entkoppelt wird.

Unsere strukturelle Unabhängigkeit ist dabei eindeutig:

  • Kein Versicherer hält Anteile an der UFKB GmbH.
  • Wir unterliegen keinen Weisungen eines Versicherungsunternehmens.
  • Wir können aus dem für Versicherungsmakler zugänglichen Markt auswählen.

Diese Unabhängigkeit war von Beginn an klar definiert und transparent kommuniziert.

Der Blick des normalen Mandanten – nicht der juristische Querschnitt

Wer verstehen will, worum es hier wirklich geht, sollte weniger in abstrakten Definitionen denken – und mehr an das reale Mandantengespräch.

Die Situation ist alltäglich: Ein neuer Mandant fragt: „Für welche Versicherung arbeiten Sie denn?“

Die Antwort lautet: „Für keine.“

Die fast automatische Reaktion des Mandanten ist dann: „Ach so – dann sind Sie unabhängig.“

Genau dieses Verständnis ist der Kern der gesamten Diskussion. Nicht Honorar, nicht Produktvergütung, sondern die Frage: Gehört dieser Vermittler einer Versicherung oder nicht? Und entscheidet er selbst? Diese Verkehrsauffassung existiert seit Jahrzehnten im Markt der Versicherungsmakler – und sie ist es, die nun zunehmend ignoriert oder uminterpretiert wird.

Verbraucherschutz mit Annahmen – nicht mit Forschung

Umso erstaunlicher ist die Rolle des institutionellen Verbraucherschutzes. Dort wird sehr selbstbewusst definiert, wie Verbraucher „Unabhängigkeit“ angeblich verstehen – meist mit der durch die Verbraucherzentrale vorausgesetzten und vorgegebenen Prämisse, dass Unabhängigkeit nur ohne Vergütung durch Produktanbieter möglich sei.

Was dabei fehlt, ist die empirische Grundlage.

Und genau an dieser Stelle hätte der Verbraucherschutz nicht nur eine Datenerhebung veranlassen können, sondern aus unserer Sicht zwingend veranlassen müssen: Bevor man ein Unternehmen verklagt, sollte man belastbar prüfen, ob die eigene Annahme tatsächlich der Verkehrsauffassung entspricht. Andernfalls entsteht der Eindruck, dass nicht eine Datenbasis, sondern eine ideologisch vorbesetzte eigene Annahme den Ausgangspunkt bildet.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Manfred Körber… am 10. Februar 2026 - 09:12

Ich kann den Worten von Alexander Koch nur zustimmen! Offenbar verlieren sich Berufsverbände – bzw. deren Juristen oft zu sehr in der juristischen Ebene. Wobei ich das nicht per se verurteile. Der Verbraucherschutz ist wichtig und hat seinen Teil dazu beigetragen – und tut dies fortlaufend – um die Verbraucher zu schützen. Aber wovor konkret bei der Fragestellung „Ist ein Versicherungsmakler unabhängig“ – oder darf er diese Formulierung nicht nutzen, weil seine Vergütung (Courtage) vom Versicherer entrichtet wird? Wie Herr Koch schreibt, geht es doch um das Verständnis des Versicherten – wie es auch im allgemeinen Sprachgebrauch zu verstehen ist. Mehr braucht man dazu nicht zu sagen. 

Die Interessenvertretung unseres Berufsstandes hat meines Erachtens auch bereits beim Thema „Schadenregulierung durch Versicherungsmakler“ falsch reagiert. Im BGH-Urteil aus 2016 ging es damals um einen Fall einer Regulierung eines Haftpflichtschadens mit vorheriger Haftungsprüfung. Dies wurde seitens des juristischen Berufsstandes zurecht kritisiert. Was aber hier auch nicht differenziert wurde und wird ist die Frage der Schadenregulierung z. B. bei Sachversicherungsverträgen. Hier ist der Makler, der oftmals ein eigenes Vertragswording in den vermittelten und betreuten Verträgen hat und die Inhalte und Lesart oftmals besser kennt als der Versicherer selbst, den Möglichkeiten beraubt worden Dienstleistung meist schnell und unkompliziert gegenüber seinem Mandanten zu erbringen. Das ist keine Rechtsberatung und fällt unmittelbar in das Tätigkeitsprofil des Maklers „die Interessen seiner Mandanten zu vertreten“. Hier hätte ich mir von den Versicherungsmaklerverbänden gewünscht dagegen zu halten – das blieb leider aus!

Fazit: Der Berufsstand des Versicherungsmaklers wird leider von vielen Seiten torpediert – und wir haben oftmals keine Chance Gehör zu finden!

 

Manfred Körber,

mk secur Versicherungsmakler AG

Vorstand der Interessengemeinschaft bayerischer Versicherugnsmakler e. V., IGBV e. V.

Gespeichert von Thomas Billerb… am 10. Februar 2026 - 10:56

Der Beitrag von Alexander Koch bringt auf den Punkt, woran es der aktuellen Debatte mangelt: an Differenzierung, rechtlicher Präzision und klarer Einordnung. Umso wichtiger ist es, festzuhalten, dass der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler BDVM genau hier nicht abgetaucht ist, sondern Haltung zeigt. Mit der Einholung eines wissenschaftlich fundierten Gutachtens und einer klaren Kommunikation macht unser Verband deutlich: Die strukturelle Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers ist kein Werbeslogan, sondern Wesenskern des Berufsbildes.

Gerade in Zeiten verkürzter Schlagzeilen und pauschaler Deutungen braucht es Interessenvertreter, die juristische Einzelfallentscheidungen einordnen, statt sie zu verallgemeinern. Der BDVM tut genau das – sachlich, differenziert und standhaft. Das ist nicht nur im Interesse der Makler, sondern auch im Sinne der Verbraucher und der rechtsstaatlichen Klarheit.

Thomas Billerbeck