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9. Februar 2026
Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

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Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

Unabhängigkeit: Warum weichen die Verbände so rasch zurück?

Warum wir Verbraucher selbst befragen – bewusst mit Ergebnisoffenheit

Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, selbst aktiv zu werden.

Die UFKB GmbH hat auf eigene Kosten eine repräsentative Verbraucherbefragung in Auftrag gegeben – durchgeführt von der Ipsos GmbH. Ohne Unterstützung von Verbänden, ohne Rückendeckung durch Marktorganisationen.

Und wir haben ganz bewusst mit Ergebnisoffenheit gearbeitet. Gerade die Frage zur Vergütung (Q6) kann auch zu einem Ergebnis führen, das unsere Position widerspricht. Das ist uns bewusst – und genau deshalb halten wir diesen Weg für im Ergebnis offen und richtig.

Die Befragung kann hier offen in der Verlaufsdokumentation nachgelesen werden.

Wer Verbraucher ernst nimmt, muss bereit sein, Antworten zu akzeptieren, auch wenn sie eventuell nicht in die eigene Argumentation passen.

Diese Offenheit hätte aus unserer Sicht auch zum Handwerkszeug des institutionellen Verbraucherschutzes gehören müssen. Statt Annahmen zu treffen, wäre es zwingend gewesen, die zugrunde liegende Verkehrsauffassung zu erheben.

Klage statt Dialog

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass die UFKB GmbH von der Verbraucherzentrale verklagt wurde, obwohl wir zuvor aktiv den Kontakt gesucht haben. Wir haben um Austausch, Kommunikation und Kooperation gebeten, um diese Fragen sachlich zu klären. Auf diese Gesprächsangebote wurde nicht eingegangen.

Stattdessen wurde der rechtliche Weg gewählt. Das ist legitim – aber es wirft die Frage auf, warum der Dialog mit einem Unternehmen, das sich seit Jahren mit Verbraucherfragen beschäftigt, nicht gesucht wurde. Auch wir sind Teil dieser Gesellschaft, auch wir sind Verbraucher und tragen über Steuern zur Finanzierung des Verbraucherschutzes bei.

Und der Markt? Zu schnelles Zurückweichen statt Klarstellung

Parallel dazu war im Markt der Versicherungsmakler zu beobachten, dass viele Interessenvertreter sehr schnell defensiv reagiert haben. Empfehlungen, den Begriff „unabhängig“ lieber nicht mehr zu verwenden. Hinweise, man solle die Außendarstellung vorsorglich ändern. Was dabei fehlte, war eine klare Einordnung und die Bereitschaft, strukturelle Unabhängigkeit sauber von anderen Themen abzugrenzen.

Das zwingt uns, die sich dem Rechtsstreit stellvertretend für alle Versicherungsmakler stellen, nicht nur gegen die Verbraucherzentrale und gegen gerichtliche Deutungsmuster anzutreten – sondern auch gegen ein marktinternes Verhalten, das aus Vorsicht Kernbestandteile unseres Tuns preisgibt, statt sie zu erklären.

Fazit und Ausblick

Unser Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln findet Ende Februar 2026 statt.

Unabhängig vom Ausgang bleibt eine zentrale Erkenntnis: Die Diskussion leidet nicht an zu wenig Recht, sondern an zu wenig Differenzierung – und an fehlender empirischer Grundlage.

Und ein Punkt gehört ebenfalls dazu: Es ist in diesem Fall nicht hilfreich, wenn aus den eigenen Reihen in dasselbe Horn wie beim Verbraucherschutz geblasen wird – auch wenn dies häufig eher als Schutzbehauptung oder Vorsichtsreflex gemeint ist und keine echte Überzeugung widerspiegelt.

Vielleicht ist es an der Zeit, diese Debatte nicht nur juristisch, sondern auch aus Sicht der Verbraucher zu führen. Nicht mit vorgefertigten Annahmen, sondern mit echten Antworten. Genau das haben wir mit der Verbraucherbefragung angestoßen; in der Hoffnung, dass das Gericht die Stimme der Verbraucher beachtet.

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Manfred Körber… am 10. Februar 2026 - 09:12

Ich kann den Worten von Alexander Koch nur zustimmen! Offenbar verlieren sich Berufsverbände – bzw. deren Juristen oft zu sehr in der juristischen Ebene. Wobei ich das nicht per se verurteile. Der Verbraucherschutz ist wichtig und hat seinen Teil dazu beigetragen – und tut dies fortlaufend – um die Verbraucher zu schützen. Aber wovor konkret bei der Fragestellung „Ist ein Versicherungsmakler unabhängig“ – oder darf er diese Formulierung nicht nutzen, weil seine Vergütung (Courtage) vom Versicherer entrichtet wird? Wie Herr Koch schreibt, geht es doch um das Verständnis des Versicherten – wie es auch im allgemeinen Sprachgebrauch zu verstehen ist. Mehr braucht man dazu nicht zu sagen. 

Die Interessenvertretung unseres Berufsstandes hat meines Erachtens auch bereits beim Thema „Schadenregulierung durch Versicherungsmakler“ falsch reagiert. Im BGH-Urteil aus 2016 ging es damals um einen Fall einer Regulierung eines Haftpflichtschadens mit vorheriger Haftungsprüfung. Dies wurde seitens des juristischen Berufsstandes zurecht kritisiert. Was aber hier auch nicht differenziert wurde und wird ist die Frage der Schadenregulierung z. B. bei Sachversicherungsverträgen. Hier ist der Makler, der oftmals ein eigenes Vertragswording in den vermittelten und betreuten Verträgen hat und die Inhalte und Lesart oftmals besser kennt als der Versicherer selbst, den Möglichkeiten beraubt worden Dienstleistung meist schnell und unkompliziert gegenüber seinem Mandanten zu erbringen. Das ist keine Rechtsberatung und fällt unmittelbar in das Tätigkeitsprofil des Maklers „die Interessen seiner Mandanten zu vertreten“. Hier hätte ich mir von den Versicherungsmaklerverbänden gewünscht dagegen zu halten – das blieb leider aus!

Fazit: Der Berufsstand des Versicherungsmaklers wird leider von vielen Seiten torpediert – und wir haben oftmals keine Chance Gehör zu finden!

 

Manfred Körber,

mk secur Versicherungsmakler AG

Vorstand der Interessengemeinschaft bayerischer Versicherugnsmakler e. V., IGBV e. V.

Gespeichert von Thomas Billerb… am 10. Februar 2026 - 10:56

Der Beitrag von Alexander Koch bringt auf den Punkt, woran es der aktuellen Debatte mangelt: an Differenzierung, rechtlicher Präzision und klarer Einordnung. Umso wichtiger ist es, festzuhalten, dass der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler BDVM genau hier nicht abgetaucht ist, sondern Haltung zeigt. Mit der Einholung eines wissenschaftlich fundierten Gutachtens und einer klaren Kommunikation macht unser Verband deutlich: Die strukturelle Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers ist kein Werbeslogan, sondern Wesenskern des Berufsbildes.

Gerade in Zeiten verkürzter Schlagzeilen und pauschaler Deutungen braucht es Interessenvertreter, die juristische Einzelfallentscheidungen einordnen, statt sie zu verallgemeinern. Der BDVM tut genau das – sachlich, differenziert und standhaft. Das ist nicht nur im Interesse der Makler, sondern auch im Sinne der Verbraucher und der rechtsstaatlichen Klarheit.

Thomas Billerbeck