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5. April 2019
Urteil: Makler haften auch für nicht versicherbare Risiken

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Man caught in mouse trap in risk business concept

Urteil: Makler haften auch für nicht versicherbare Risiken

Ein Makler haftet auch für Schäden, die entstehen, wenn er einem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz zu einem Risiko zusagt, das gar nicht versicherbar ist. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Rechtsanwältin Angelika Römhild erklärt, warum und was dies für die Maklerpraxis bedeutet.

 
Ein Artikel von
Angelika Römhild