Ein Makler haftet auch für Schäden, die entstehen, wenn er einem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz zu einem Risiko zusagt, das gar nicht versicherbar ist. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Rechtsanwältin Angelika Römhild erklärt, warum und was dies für die Maklerpraxis bedeutet.