Nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie Mitte März erschienen im Internet Anzeigen von Anwälten und auch Finanzdienstleistern, die ihren Mandanten/Kunden zusätzlich zu einer bestehenden Patientenverfügung den Abschluss einer Covid-19-Zusatzerklärung empfahlen. Hintergrund der Empfehlung: Zum damaligen Zeitpunkt war nicht klar, ob es genügend Beatmungsgeräte auf deutschen Intensivstationen gegeben und wirklich jeder Patient eine intensivmedizinische Behandlung nach Wunsch bekommen hätte.
Beispielsweise war zu lesen, dass eine solche Zusatzerklärung sicherstelle, dass man im Falle einer Corona-Erkrankung und zu wenig Kapazitäten in der Klinik so behandelt werde, wie man das wolle. Mit dieser Aussage wird im Grunde suggeriert, dass der Patient sich nicht mehr mitteilen kann, und unabhängig davon, wie die Indikation (Heilungsaussicht) ausfällt, er bis zum letzten Atemzug intensivmedizinisch behandelt wird und auf jeden Fall einen der scheinbar begehrten Beatmungsplätze auf der Intensivstation bekommt.
Wie sieht die Realität aus?
Weil der Krankheitsverlauf nicht schlagartig mit der intensivmedizinischen Behandlung beginnt, steht, wie bei jedem anderen medizinischen Eingriff, am Anfang das Patienten-Arztgespräch. Dort kann der Patient seine Behandlungswünsche äußern.
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