AssCompact suche
Home
Assekuranz
28. Oktober 2023
Medizinische Versorgung für Staatsbedienstete

1 / 2

Lächelnde Geschäftsfrau sitzt im Büro am Schreibtisch mit Akten

Medizinische Versorgung für Staatsbedienstete

Wenn Beamtinnen oder Beamte erkranken, beteiligt sich ihr Dienstherr an den tatsächlichen Behandlungskosten. Dieser Zuschuss nennt sich Beihilfe. Dort, wo die Beihilfe aufhört, bieten private Krankenversicherer eine Basisabsicherung samt passender Ergänzung, und das für ein ganzes Leben.

Ein Artikel von Michael Albrecht, Hauptabteilungsleiter HA Makler- und Kooperationstarif bei der Barmenia

In Deutschland stehen zurzeit mehr als 45 Millionen Menschen im Berufsleben. Davon entfallen über 1,9 Millionen Menschen auf die Berufsgruppe der Beamten (Quelle: Statistisches Bundesamt), darunter rund 300.000 Beamtinnen und Beamte bei der Polizei und beim Zoll. Aufgrund der demografischen Entwicklung, der Krisenresilienz sowie des Aufgabenzuwachses wird sich diese Zahl mittelfristig deutlich erhöhen. In der Zielgruppe der Personen mit Beihilfeanspruch steckt somit ein erhebliches Potenzial, und Beamte zu versichern, ist sehr vielseitig. Darum ist es wichtig, Beamtenanwärter und Beamte individuell zu begleiten.

Staat beteiligt sich an Behandlungskosten

Wenn Staatsbedienstete erkranken, beteiligt sich ihr Dienstherr an den tatsächlichen Behandlungskosten. Dieser Zuschuss nennt sich Beihilfe. Die Beihilfe ist das eigenständige Krankenversicherungssystem der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter. Für Soldatinnen und Soldaten – und teilweise auch Beamtinnen und Beamte in den Vollzugsdiensten – kann die Krankenversicherung auch in Form einer sogenannten Heilfürsorge oder truppenärztlichen Versorgung ausgestaltet sein. Aber auch wenn Beamtinnen und Beamte in der aktiven Dienstzeit noch Heilfür­sorge erhalten, werden sie spätestens mit Eintritt in die Pension Beihilfe beziehen.

Wie hoch die Beihilfe ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland die Staatsbediensteten arbeiten. In den meisten Fällen besteht ein Anspruch auf mindestens 50% der Krankheitskosten, im Pensionsalter sind es sogar 70%. Wenn Beamtinnen und Beamte eine Behandlung oder Vorsorgeuntersuchung zum Beispiel beim Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker in Anspruch nehmen, bekommen sie nach der Behandlung eine Rechnung zugesendet. Diese Rechnung reichen sie dann bei ihrer Beihilfestelle ein. Die Beihilfe erstattet dann den versicherten Anteil. Da der Dienstherr von den Kosten aber nur einen prozentualen Anteil übernimmt, können erhebliche Restkosten anfallen.

Die noch offenen Kosten werden darum in der Regel über eine private Krankenversicherung abgesichert. Auch Ehe- oder Lebenspartner und –partnerinnen sowie eigene oder adoptierte Kinder können Beihilfe erhalten. Meist gilt hier ein Zuschuss von 70 bzw. 80%.

Einige Bundesländer bieten ihren Beamten auch eine sogenannte pauschale Beihilfe an. Der wichtigste Unterschied zur individuellen Beihilfe: Der Dienstherr beteiligt sich nicht mehr an den Krankheitskosten, sondern zahlt stattdessen einen Zuschuss zum Beitrag in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte mit pauschaler Beihilfe benötigen damit einen Versicherungsschutz, der 100% der Krankheitskosten umfasst. Die Entscheidung für eine Beihilfeart ist endgültig – ein späterer Wechsel von der pauschalen zur individuellen Beihilfe oder umgekehrt ist nicht möglich.

Seite 1 Medizinische Versorgung für Staatsbedienstete

Seite 2 Private Krankenversicherung füllt die Lücke

 
Ein Artikel von
Michael Albrecht